Guten Tag,
wird die Zulage bei Teilzeitbeschäftigung nur anteilig der Arbeitszeit gewährt?
In den Unterlagen finde ich da keine Information.
Vielen Dank.
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Nein. Da der Arbeitsaufwand ja derselbe ist
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Es geht ja darum, dass du mehr als 15% deiner Gesamtarbeitszeit für die Anleitung benötigst. Da du weniger als 100% arbeitest, bist du viel schneller an diesem Punkt. Leider habe ich auch nichts offizielles schriftliches gefunden. Aber du kannst selber gut argumentieren. Rechne dir aus, wieviel die 15% sind. Dann schreibst du deine Anleitungsaufgaben auf (hast du vielleicht "Aufgaben der Anleitung "von der Schule). Außerdem musst du betonen, dass du ja während der Anwesenheit des Schülers die ganze Zeit anleitest( durch Beobachtung, Vorbild, kleine Hinweise...). Und wenn dein Träger immer noch nicht einsieht, wie aufwendig gute Anleitung ist, dann verweigere die weitere Anleitung.