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Geschrieben von: Gast, 17.12.2018, 10:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo, ich benötige dringend eure Hilfe!
Es geht darum das unser PR zurück getreten ist, aber sich für die Neuwahl im Januar nur ein Angestellter hat aufstellen lassen, von den Beamter leider keiner.
Ich bekomme viele Antworten, leider alle unterschiedlich.
Ist es rechtlich möglich, das dieser eine Angestellte die Mitarbeiter vertritt, bei einer Anzahl von 30 Angestellten und 50 Beamten?

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2018, 22:21, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo Kollegen Smile

ich habe die Stelle gewechselt, welche mit der E9a bewertet wurde.
Die Kollegin, die in den (wohlverdienten) Ruhestand gewechselt ist, hatte eine Arbeitsplatzbeschreibung von 2011 (mit dem gleichen Inhalt wie die jetzige), aber die Bewertung war eine E9b (sogar fast eine E9c). Sie hatte mir netterweise ihre „alte“ Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt) anhand der ich meine vergleichen könnte. Es sind die gleichen Tätigkeiten. Die Unterschiede liegen allerdings in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten (das zeigte mir netterweise der Personalrat). Tätigkeiten, die vormals als „besonders verantwortungsvoll“ oder mit „gründliche und umfassende Fachkenntnisse“ bewertet wurden, werden plötzlich mit Berufsabschluss oder vielseitigen Fachkenntnissen abgegolten.

Habt ihr eine Idee was ich da machen kann? Lohnt sich der Gang zum Anwalt? Hattet ihr vielleicht auch schon mal sowas?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2018, 16:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

komme aus Hessen. Letzte Beförderung zu A10 war im Oktober 2016.

Seit September 2017 habe ich ein neues Tätigkeitfeld, das mit A12 bewertet wurde.

Meine Dienststelle will mir nun rückwirkend zum Oktober 2018 A11 geben.

Habe ich eine Chance direkt zu A12 zu kommen?

§ 19 HBG sagt nach meinen Nachforschungen, dass es nicht geht, weil die A-Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind und sowieso vor Ablauf von 2 Jahren nicht befördert werden darf.

Faktisch würde ich jedoch ganze 3 Jahre eine A12 Stelle machen und nicht angemessen dafür entlohnt werden.

Danke für die Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 12.12.2018, 11:03, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, wer kann mir sagen in welcher Gehaltsstufe allgemein ein Wassermeister eingestuft ist

Gruss
Rolf

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2018, 16:53, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Icon_exclaim   014  Zu meiner Frage: Ich überlege die Laufbahn des Diplom-Finanzwirtes einzuschlagen. 

Nun zu meiner Frage: Wie sind die Karriereaussichten in NRW?
Wie lange dauert es, wenn man bei A9 startet, um in die A12 zu gelangen?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2018, 12:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
folgende Situation:

AN A ist in EG 5 eingruppiert. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht auch die Vertretung (Urlaub, Krankheit, Frühstück) von Arbeitnehmer B in EG 7.

Darf AN A diese Tätigkeiten ausführen?
Muss er sie ausführen?
Wie sieht es in dem Fall mit einer Zulage aus?

Danke schonmal.

Percy

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2018, 23:00, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ,wie wird das Weihnachtsgeld berechnet für Beschäftigte  in Anlage 2, Vergütungsgruppe AVR 9, Ziffer 3 ?

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2018, 11:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

eine Stelle als Hausmeister ist von einer Behörde ausgeschrieben.

In der Stellenanzeige steht:

"typische Hausmeistertätigkeiten"

Es bewerben sich viele Schwerbehinderte, die sich entweder per E-Mail beworben haben oder ihre E-Mail-Adresse im Lebenslauf angegeben haben und alle sind anhand der Bewerbung nicht offensichtlich ungeeignet.

Diese werden von der Behörde per E-Mail kontaktiert und es wird explizit nachgefragt, ob diese aufgrund ihrer Schwerbehinderung(en) schwere Tätigkeiten, wie z. B. das Führen von schweren Kehrmaschinen, Schneefresen oder ähnliches ausführen können.

Manche antworten auf diese E-Mail, dass das kein Problem ist. Diese werden auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Manche anworten nicht auf diese E-Mail und diese werden nicht zu einem Vorstellungsspräch eingeladen.

Manche antworten auf diese E-Mail und teilen mit, dass diese Nachfrage überhaupt nicht erlaubt ist. Diese werden auch nicht eingeladen, da es für die Stelle eben unerlässlich ist, solche Tätigkeiten auszuüben.

Fragen:

1. Hätten auch die eingeladen werden müssen, die nicht geantwortet haben?
2. Sind Bewerber verpflichtet, auf eine solche Nachfrage per E-Mail zu antworten?
3. Ist eine solche Nachfrage tatsächlich nicht erlaubt?

Was meint ihr? Wie ist da die Rechtslage?

Besten Dank vorab.

Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 06.12.2018, 20:20, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Gängelei innerhalb Kolleginnen in der Personalabteilung. Eine Person muss ständig zum Chef wegen Kleinigkeiten. Nun ist sie deswegen zum Personalrat, der wiederum zum Leiter ging weil er Mobbing ahnt. Nun kommt es wieder zum Personalgespräch. Rädelsführer der Chef, PR, sämtl. Sachbearbeiter und Gleichstellungsbeauftragte.
Problem...außer PR sind alle gleicher Meinung.
Frage...macht das überhaupt Sinn wieder in die Höhle des Löwen zu müssen oder ist es ratsam hier unbeteiligte Personen zu fordern?

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 18:26, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich hatte 3 Jahre Sommerurlaub und bin am 01.10. wieder in Vollzeit eingestiegen. 2017 habe ich einen Tag die Woche bis Juli gearbeitet.

Jetzt wurde erklärt, dass die Sonderzahlung aufgrund der Monate 07-09 berechnet wird. Da ich zu dieser Zeit nicht gearbeitet habe, wurde nicht der erste Arbeitsmonat zur Berechnung herangezogen, sondern der letzte Monat aus 2017. Ist das so richtig? Denn mir fehlen jetzt natürlich ein paar 100€.

Danke vielmals für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 11:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an alle,
ist es möglich dass mich mein Arbeitgeber in Bayern am Samstag zur Arbeit einbestellt? Bzw. auch unter der Woche heimschickt, da an dem Tag nicht gearbeitet werden kann. EDV wird komplett umgestellt!

Wir haben in der Dienstvereinbarung nur die Zeiten von Montag bis Freitag genannt. Eine weitere Regelung gibt es nicht.

Danke für Infos!

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2018, 11:28, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo, habt ihr zufällig eine materielle Rechtsmäßigkeitsprüfung? Ich verstehe zwar die einzelnen Punkte, die zu prüfen sind, aber habe Probleme damit, das in einen schönen Text in einer sinnvollen Reihenfolge zu bringen.
Wir haben leider noch keine komplette Prüfung gemacht...
Danke für eure Hilfe
LG  Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 04.12.2018, 14:14, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Liebe Forums-Gemeinde,

ich habe eine Anstellung im öffentlichen Dienst (Gemeinde) als Sachbearbeiter Vollstreckung in Aussicht. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte mit 15 Jahren Berufserfahrung.

Welche genauen Tätigkeiten umfassen diese Stelle und mit welcher Eingrupperung kann ich rechnen?

Die Stelle ist derzeit noch nicht "freigegeben", da diese durch eine Altersteilzeitstelle "besetzt" ist. Daher habe ich noch keine genaueren Informationen.


Viele Grüße

Refa

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Geschrieben von: Gast, 04.12.2018, 13:42, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Ich habe vom 1.1.17 bis 31.12.19 ATZ im Blockmodell.
Am 1.7.18 begann meine Freistellungs Phase.
2017 habe ich ein halbes Weihnachtsgeld erhalten, seit dem 1.7.18 wird die andere Hälfte feierlich ausgezahlt.
ICH meine dass mir für 2018 vom 1.1.bis 30.6.noch ein halbes halbes W Geld gezahlt werden müsste und das dann auch noch in gleicher Höhe ratierlich ausgezahlt.
Meine Kommune sagt NEIN.

Kennt sich jemand aus ???

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2018, 17:26, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo an Alle ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zur Zeit die EG 9a Stufe 5 und habe im Dezember 17 einen Antrag auf Überleitung in die 9b gestellt. Das Verfahren hat sich nun bis heute hingezogen. Bei der Prüfung des Antrages hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle eine EG 10 ist. Wie beläuft sich das nun mit der Stufe?
Bei einer Überleitung in die 9b wäre ich Stufengleich höhergruppiert worden.

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