27.12.2018, 20:39
Hallo zusammen,
ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.
Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe, sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.
Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.
Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.
Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.
Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.
Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?
Vielen Dank im Voraus
ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.
Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe, sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.
Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.
Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.
Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.
Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.
Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?
Vielen Dank im Voraus