Unterschriftsberechtigung auf Bescheiden
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit fast 30 Jahren im öffentlichen Dienst in der gleichen Abteilung und bin aufgrund meiner guten Leistung sowie Fachkenntnisse - ohne mein Zutun (!) und zuletzt aufgrund einer externen Stellenbewertung bis in EG 11 aufgestiegen. Ein Grund ist vermutlich auch, dass ich immer bereit war auch die Verantwortung für mein Handeln zu übernehmen.

Nun wurde mir aber kürzlich von einem neuen Abteilungsleiter (per Mail) mitgeteilt, dass ich div. Bescheide nicht mehr selbst unterschreiben darf (offensichtlich trifft dies auch andere im Haus) obwohl ich auch dieses (sehr schwierige) Aufgabengebiet seit über 10 Jahren innehabe,  sämtliche Unstimmigkeiten auf ein gute Ebene gebracht habe und es natürlich sehr ineffektiv und anstrengend wäre, wenn ich nun alles beim ohnehin sehr engen Terminkalender erst mit den Vorgesetzten besprechen und unterschreiben lassen müsste, zumal diese auch nicht bis ins letzte spezialisiert sind.

Die Argumentation lautet: Meine Vorgesetzten (also der Bürgermeister und der Amtsleiter) würden die Verantwortung tragen und für alles herangezogen, das von mir und anderen Mitarbeitern verbescheidet oder an Schriftstücken herausgegeben wird und müssten über jegliche Details informiert sein - außerdem wäre es doch gut, wenn viele Meinungen einfließen würden.

Gespräche hierzu wurden leider eher abgeblockt wobei dies alles vielleicht auch an einer irrtümlichen Rechtsmeinung liegt.


Nun habe ich mal nachgelesen und lt. allg. Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (Art. 23 Abs. 2) gefunden, dass grundsätzlich die Sachbearbeiter die Verantwortung tragen und vor allem: "Wer mitzeichnet  oder unterschreibt, übernimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Verantwortung für den Inhalt".
Auch Art. 119 AO lässt dies offensichtlich ebenfalls zu und an Verwaltungsschule wird dies ebenfalls so gelehrt !!.

Allerdings bin ich in der Gemeindeordnung, sowie in den Geschäftsordnungen nicht so bewandert, dass ich dies abschließend beurteilen kann. Ist es tatsächlich zwingend erforderlich, dass alles der Bgm. bzw. der Abteilungsleiter unterschreibt - wie sieht es mit der Haftung aus??
Ich sehe für mich, wenn ich dies weiterhin selbst machen könnte - eigentlich kein großes Risiko, da im Worst case ja auch noch die Kassenversicherung eintritt wobei ich das alles beileibe nicht auf die leichte Schulter nehme und mich auch privat abgesichert habe.

Dass eine solche Anordnung natürlich getroffen werden darf und ich dies letztendlich hinnehmen muss (!) ist mir klar - aber ich würde doch gerne nochmal ein Gespräch suchen - einfach weil alles andere die Abläufe sehr erschweren würde. Andererseits akzeptiere ich natürlich - dass meine Vorgesetzten, wenn sie wirklich in der Haftung sind - über alles Bescheid wissen müssen.
Aber wenn ich diese Rechtsvorschriften richtig interpretiere, ist es ja gerade die Haftung, die dann nicht bei meinen Vorgesetzten liegt, wenn sie nicht mit unterschreiben.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich ggfs. argumentieren könnte?

Vielen Dank im Voraus
Zitieren
#2

Ich vermute, dass Dein neuer Amtsleiter die Kontrolle und mehr Einfluss auf Abläufe und Ergebnisse Eures Handelns gewinnen will. Für einen Übergangszeitraum kann ich das nachvollziehen, auf Dauer eher nicht.

Ich hatte früher auch solch einen Vorgesetzten - bei ihm haben sich die Unterschriftsmappen gestapelt, das hat alles verzögert und nichts gebracht. Er hat das dann aufgegeben und die Sachbearbeiter unterschreiben lassen.

Die Haftung ist im Bereich des TVöD auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt:

Paragraph 3:
(6) Die Schadenshaftung der Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist, ist bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Ein Vorgesetzter hat auch eine Kontrollpflicht. Das heißt es wäre sicherlich grob fahrlässig, wenn er seine Kontrollaufgaben gar nicht wahrnimmt. Für die Kontrolle muss er aber m.E. nicht selbst unterschreiben, er kann dies auch auf andere Weise erledigen (z.B. durch Einblick in Vorgänge).

Die Verantwortung ist aber sicherlich deutlich größer, wenn man etwas abzeichnet, also tatsächlich Kenntnis genommen hat und es nicht nur im Rahmen einer Kontrolle irgendwann auffallen muss. 

Schau Dir an, wer und warum bei der Katastrophe der Love Parade in Duisburg angeklagt wurde: Es sind die drei leitenden Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Duisburg sowie drei Mitglieder des Prüfungsteams, nicht der Bürgermeister.

Fragen meinerseits: Wie ist das Gehaltsniveau bei Euch? Besteht evtl. die Absicht, die Stellen mittelfristig wieder abzusenken, indem die Vorgesetzten mehr Verantwortung tragen?
Zitieren
#3

Hallo,
vielen Dank - grundsätzlich sehe ich das auch so und es geht ja nicht darum, dass ich keinen Einblick in meine Arbeit gewähren möchte.
Aber ich sehe eben die Gefahr, dass das alles völlig ineffektiv macht und in diesem Rechtsgebiet gibt es in vielen Dingen kein Richtig und kein Falsch, nur kennen sich weder der Bgm. noch der Amtsleiter so richtig damit aus - beide sind keine "Verwalter" und sonst gibt es niemanden der das kann. Und ich hatte schonmal einen Fall, da haben die beiden mitgemischt, das ganze fast zum Scheitern gebracht - ich hätte beinahe mein Tätigkeitsfeld verloren und im letzten Moment hat sich dann herausgestellt, dass doch alles völlig richtig war. Von Entschuldigung keine Spur.
Auch zeitlich sehe ich immense Probleme, wenn immer wieder alles durchgesprochen werden muss.

Aber ich sehe schon, so ganz komme ich da wohl nicht aus, wenn die beiden nicht wollen. Wichtig war mir aber die Haftungsfrage und vielleicht kann ich damit argumentieren.

Aber warum sollte ich auf einen Teil meines Gehalts verzichten. Das werde ich sicher nicht.

Trotzdem nochmal vielen Dank.
Zitieren
#4

Zitat:Aber warum sollte ich auf einen Teil meines Gehalts verzichten. Das werde ich sicher nicht.

Das musst Du nicht fürchten, Herabgruppierungen sind nur sehr schwer möglich. Ich meinte mittel-/ langfristig, das heißt z.B. nach Deinem Ausscheiden.
Zitieren
#5

Hallo,

ehrlich gesagt klingt alles genannte bisher nach "meine Aufgabe ist viel zu wichtig, als das es jemand anderes auch nur ansatzweise verstehen könnte" (das mag ggf. sein - aber schlechte Ausgangsbasis für ein Gespräch - i. d. R. ist es auch nicht so). Vorgesetzte sind IMMER mit betroffen. Die Beteiligung an Vorgängen durch Unterschrift ist damit nur verständlich und absolut sinnvoll. Für die Haftung spielt es daher keine Rolle, ob sie die Bescheide unterzeichnen oder nicht (Stichwort: Amtsleitung)- dafür werden Führungskräfte bezahlt). Mir ist jedoch auch kein Haftungsfall (aus meiner Praxis) bekannt, welcher nicht auf absolute geistige Umnachtung zurückzuführen war, wenn Haftungsansprüche gegen eine Person geltend gemacht wurden (Stichwort: "Donuts aufm Parkplatz mit dem Dienstauto".

Für deine Eingruppierung ist das belanglos, WENN der Bescheid lediglich abgezeichnet wird - das wurde durch das BAG mehrfach bestätigt (geistige Vorleistung durch dich und dein AL zeichnet nur ab - "lose Kontrolle durch Vorgesetzte").

Selbst wenn du dadurch anders eingruppiert wärst, ist eine eingruppierungsrelevante Änderung deiner Tätigkeit regelmäßig nicht vom Direktionsrecht (§106 GewO) deines AG umfasst und bedarf deiner Zustimmung (Änderung Arbeitsvertrag etc. - das geht quasi nicht ohne dich).

(Kurz zur Klarstellung: Herabgruppierungen können u. U. sehr einfach sein (Korrigierende Rückgruppierung) - nur hier ggf. nicht)

Lege wert in einem Gespräch auf die Ablauforganisation (Prozess etc.) statt Haftung oder deren Qualifikation.
Zitieren
#6

Hallo,
ich möchte den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht näher schildern, daher lasse ich dies so stehen. Aber ich habe die Aussage zum Thema "lose Kontrolle durch Vorgesetzte" nicht so ganz verstanden. Reicht es wenn die Vorgesetzten auf den internen - zu Grunde liegenden - Dokumenten unterzeichen oder nicht (vgl. § 23 der "Soll-Vorschrift" der Geschäftsordnung für Behörden in Bayern).
Und das Ganze auf die Ablauforganisation zu konzentrieren ist ein guter Tipp. Danke.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers