Übernahme ins Beamtenverhältnis nach Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten?
#1

Hallo, 

ich bin am Überlegen eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren/aufzunehmen. 

Unter welchen Umständen ist die spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich?

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Kommst Du aus NRW? Wenn ja: dann müsstest du nochmal einen Vorbereitungsdienst ableisten. D.h. Entweder nochmal die Ausbildung zum Verwaltungwirt (Lgr. 1, 1.Einstiegsamt) - macht eigentlich keinen Sinn, da die VfA Ausbildung deckungsgleich ist. Oder wenn du mind. Fachabitur hast direkt den Bachelor auf Laws (studium an der FHöV) für die Lgr. 2.1.
Eine direkte Verbeamtung mit der Ausbildung in NRW ist grundsätzlich nicht möglich (einzige Ausnahme: Zustimmung des Landespersonalausschuss - also unmöglich)., da sie nicht als Laufbahnprüfung gilt und auch eine Verbeamtung als Beamter besonderer Fachrichtung damit nicht möglich ist.
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