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Geschrieben von: Gast, 06.05.2020, 10:21, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Hallo,
wir wüssten gerne wie die Sozialpädagogische Familienhilfe einzugruppieren ist. Wir sind aktuell in TVÖD 11b eingruppiert, sehen jedoch das Merkmal der fachlich schwierigen Tätigkeit auf jeden Fall gegeben. Wir arbeiten überwiegend mit Familien in denen psychische Erkrankung, hochkonflikthafte Trennung, Sucht, häusliche Gewalt und Kinderschutz ein Merkmal ist. Zudem bieten wir sozialraumbezogen Angebote an, kooperieren mit Netzwerken, planen eigenständige Präventionsprojekte etc. und entwickeln mit Familien Selbsthilfekonzepte.
Kann mir jemand hier Erfahrungen schildern bzw. erläutern worin sich das Merkmal der fachlich schwierigen Tätigkeit, dass die Eingruppierung in 12 rechtfertigt, in diesem Arbeitsfeld erkennbar sein könnte?

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Geschrieben von: Gast, 06.05.2020, 09:34, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Der AG hat bei der Coronapandemie von seinem Direktionsrecht gebrauch gemacht und die Beschäftigten in Schichten eingeteilt, dabei kam es zu Minderstunden. Diese sollen jetzt durch die AN nachgearbeitet werden. In Vorfeld war davon keine Rede, gibt es in der Rechtssprechung Urteile auf die man sich jetzt beziehen könnte?

Freundliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 06.05.2020, 08:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

welche Kommentare zum NPersVG sowie TVöD nutzt ihr? Habt ihr weitere Bücher/Arbeitshilfen im Einsatz?

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Geschrieben von: Gast, 06.05.2020, 08:12, Forum: Beamte, Antworten (12)

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage und hoffe, dass sich jemand mit Sprungbeförderungen auskennt.

Ich hab arbeite seit 01.03.2017 bei Gemeinde A (1. Stelle nach dem Studium). Stelle ist nach A11 bewertet, A9 bezaht, da Beamter auf Probe.
Seit 01.03.2020 bin ich Beamter auf Lebenszeit. Immer noch in A 9 allerdings. Beförderung für August geplant.

Ich habe mich bei Gemeinde B beworden. Die Stelle dort ist ebenfalls nach A 11 bewertet.
Jetzt wäre es natürlich klasse, wenn ich dort genommen werde, direkt A11 auch bezahlt zu bekommen.
Erfülle ich dich Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 Landesbeamtengesetz BW für eine Sprungbeförderung?
Konkret sind mir Abs. 2 Nr. 3 unklar (was heißt das auf normal-deutsch Icon_confused ) und Abs. 3 Nr.2 (heißt EInstellung die 1. Einstellung als Beamter oder bei Gemeinde A oder B jeweils?)

Vielen Dank für eure Hilfe.

P.S.  Ich wusste nicht obs in Landesbeamte oder Kommunalbeamte gehört, deshalb habe ich es ins allgemeine Forum für Beamte reingestellt.

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Geschrieben von: Gast, 05.05.2020, 14:00, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren im Vorzimmer des Bürgermeisters einer Gemeinde mit 12.000 Einwohnern beschäftigt, war vorher bei einem Verlag u.a. als selbstständige Redakteurin tätig. Ich war anfangs eingestuft in EG 5, Stufe 2 und bin jetzt in Stufe 4. Zwischenzeitlich (2018) habe ich einen Antrag gestellt auf Höhergruppierung, der aber lt. Aussage unserer Personalfachwirtin abgelehnt wurde (das Schreiben durfte ich allerdings nicht sehen). Neben dem Vorzimmer mit seinen umfassenden Aufgaben mache ich auch stellvertretend den Sitzungsdienst.
Meine Fragen: Stimmt diese Eingruppierung überhaupt? Gibt es eine Möglichkeit der Höhergruppierung und welche Voraussetzungen brauche ich dafür? Ich habe auch gelesen, dass es für diese EG 5 die Möglichkeit eines finanziellen Zuschlags gibt.
Ich hoffe auf Unterstützung, weil ich nicht weiß, wer mir sonst meine Fragen beantworten kann. Zu unserer Personalerin habe ich nämlich keinerlei Vertrauen.

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Geschrieben von: Pedro05, 05.05.2020, 07:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe im April eine Qualifizierungsmaßnahme zum Verwaltungsfachwirt abgeschlossen und wurde nun in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Bei der Qualifizierungsmaßnahme handelte es sich ausdrücklich nicht um eine Ausbildung. Ich war zwei Jahre bei der Kommune angestellt, unterlag förmlich allerdings nicht dem TVöD. Der Vertrag war aber an diesen angelehnt. Effektiv praktisch in einem Amt tätig, war ich etwa 8 Monate. Die übrige Zeit habe ich, während des theoretischen Teils, im Institut verbracht.

Meine Frage bezieht sich nun auf meine anzurechnende Beschäftigungszeit und die sich daraus ergebende Kündigungsfrist. Gelten für mich die Regelungen aus dem §34 TVöD? Ist die Zeit der Fortbildung mit anzurechnen? Laut PR des Amtes für das ich tätig bin, wird die Zeit nicht hinzugerechnet, allerdings konnte er mir dies nicht zu hundert Prozent versichern. Das liegt daran, dass die Kommune für die ich tätig bin in der Vergangenheit unterschiedlich mit den Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme umgegangen ist. D.h. teilweise wurden sie in ein Arbeitsverhältnis mit Probezeit übernommen und teilweise widerum nicht.

Gelten für die Regelungen auch Zeiten beim selben Arbeitgeber, wenn diese vertraglich teilweise nicht nach dem TVöD geregelt waren? Also gilt für mich konkret ab Mai die Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende oder von 6 Wochen zum Quartalsende?

Leider hat sich die Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages, mit der Rückmeldung eines anderen Arbeitgebers überschnitten. Daher bin ich momentan in einer Zwickmühle, da ich nicht weiß wie ich im Fall der Fälle richtig vorzugehen habe. Ich habe es bisher auch vermieden, mich bei meinem Personalamt zu informieren, da dies vermutlich eher kontraproduktiv ist.

Ich hoffe auf eine baldige Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 04.05.2020, 10:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Hallo, ich habe eben das Forum hier entdeckt. Ich arbeite seit zwei Jahren als Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst. Nun ist die Hauptsachbearbeiterstelle frei geworden, diese ist mit der 9b eingruppiert. Mein höchster Abschluss ist der Steuerfachwirt. Das ist in meinen Augen gleichwertig mit dem Bilanzbuchhalter, nur den Steuerfachwirt kennen halt wenige. Es ist ein Abschluss aus einer Weiterbildung, wie auch der Bilanzbuchhalter. Laut DQR stehen beide Abschlüsse auf der Niveaustufe 6 mit dem Bachelor zusammen. Nur leider steht es nicht in den Einguppierungsbeispielen der Eingruppierung der 9b. Die Tätigkeiten des Hauptsachbearbeiter mache ich bereits in Vertretung. Würde meine Bewerbung auf diese Stelle überhaupt Berücksichtigung finden, wenn der Steuerfachwirt in den Voraussetzung der 9b nicht zu finden ist? oder ist das so eine Kann-Regelung? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: gast_5010, 03.05.2020, 21:13, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,
Frage an die Fachwelt:

Darf ein Bürgermeister, auf Grund von Corona die Arbeitszeiten so abändern, dass nur ein Teil der Belegschaft (nicht alle ! ) halbtags arbeitet, die Restarbeitsstunden durch vorhandene Überstundenkapazität abbaut?

Die Arbeitszeit war bisher immer um 16:00 Uhr beendet. Jetzt muß jeweils einer der zwei Mitarbeiter
in der "zweiten Schicht" bis 18:00 Uhr arbeiten.

Soll heißen: eine Woche arbeitet der Mitarbeiter vormittags; Nachmittags dann "frei" durch Überstundenabbau.

Nächste Woche dieser Mitarbeiter vormittags Überstundenabbau, nachmittags arbeiten.

Muß der Personalrat dem zustimmen?

Muß der Arbeitnehmer alle seine Überstunden für diesen Zweck abbauen?

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Geschrieben von: Gast, 02.05.2020, 20:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Wo wird der Mitarbeiter für die Bestattung eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 01.05.2020, 18:47, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin seit 2017 im öD bei der Bundesagentur für Arbeit als Sachbearbeiter im Angestelltenverhältnis tätig.
Nun werde ich mich (vermutlich ;-) ) bei der Bundeswehr für die Beamtenlaufbahn bewerben.

Eine nicht unerheblich Frage stellt sich mir vorab aber: Bin ich richtig informiert, dass mir die Tätigkeitszeiten im Angestelltenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren (bis max. 5 Jahre?) angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Antworten - und bleibts gsund!
Viele Grüße
Markus

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Geschrieben von: Gast, 30.04.2020, 13:02, Forum: TVöD, Antworten (3)

Kann gleichzeitig, identischer Zeitraum, Rufbereitschaft und Überstunden/Mehrarbeit angeordnet werden? Und wie erfolgt dann die Vergütung/Abrechnung?

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Geschrieben von: Björn88, 29.04.2020, 17:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Guten Tag,

Auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen. 

Ich arbeite für die Wasserstrassen und Schifffahrtsverwaltung und bin in einer Außenstelle ein Vertretungsmitglied im Personalrat. 

Es geht um die Arbeit im Personalrat während der Elternzeit. Meiner Recherche zufolge gilt ein PR-Mitglied in Elternzeit als zeitlich verhindert (§31 BPersVG).

Als Gegenargument wurde mir folgendes Urteil vorgelegt:  BAG – 7 ABR 45/04 vom 2005.

Dieses Urteil bezieht sich aber durchgehend auf das Betriebsverfassungsgesetz, welches bei der Personalratsarbeit eigentlich keine Anwendung findet.

Meine Frage ist nun ob es Regelungen oder Urteile gibt, welche die Arbeit als Personalratsmitglied in der Elternzeit definieren.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Björn

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2020, 16:59, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo,
wie führt ihr Eure Stellenbesetzungsverfahren (Auswahltermine) in Coronazeiten durch? Persönliche Gespräche?

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2020, 19:45, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Da viele Klassen geteilt werden, und viele Lehrer ausfallen werden die anderen Lehrer verstärkt im Präsenzunterricht eingesetzt. Sind die Stunden im Präsenzunterricht, die über meine bezahlten Pflichtstunden hinausgehen, Mehrarbeit die ich abrechnen kann? (Teilzeitbeschäftigte mit 14 Stunden)

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2020, 14:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Ich arbeite seit über 20 Jahren als Beraterin-Sozialarbeiterin in einer Beratungsstelle beim freien Träger in Hamburg. Wir werden nach Tv-L bezahlt, bzw. angepasst. Ich bin Diplom-Pädagogin von Beruf. Ich hätte gerne gewusst wo ich mich in der Eingruppierungstabelle finden kann. In meiner Abrechnung steht dass ich nach TV- L West Verwaltung 9b/6 entlohnt werde. Ist die Eingruppierung ok? Kann mir jemand meine Frage beantworten?

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