Der AG hat bei der Coronapandemie von seinem Direktionsrecht gebrauch gemacht und die Beschäftigten in Schichten eingeteilt, dabei kam es zu Minderstunden. Diese sollen jetzt durch die AN nachgearbeitet werden. In Vorfeld war davon keine Rede, gibt es in der Rechtssprechung Urteile auf die man sich jetzt beziehen könnte?
Freundliche Grüße
Einen Personalrat gibt es nicht.
Wie sollen die Stunden ausgeglichen werden? Durch entsprechende geplante Stunden im Schichtplan?
Es kommt auf die Details der Anordnung der Schichten an ob Annahmeverzug des Arbeitgebers vorliegt oder Minusstunden zu Lasten der Beschäftigten.
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Der Ausfall der Stunden ist alleine Arbeitgebersache, d. h. nacharbeiten ist nicht! Die Begründung ist, dass der AG deine Schichten festlegt. Wenn er dich nicht für deine vollen Stunden einteilt, ist das nicht dein Problem, du hättest ja gearbeitet. Das heißt der AG ist im Annahmeverzug was deine Arbeitsleistung betrifft und muss einfach nur deinen vollen Lohn zahlen. Warum es dazu kam, ist irrelevant und liegt bei Corona im Betriebsrisiko des AG.