Geschrieben von: Sandra.behrens, 07.11.2008, 22:41, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

[/align]Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit, bin Kommunalbeamtin und habe einige Fragen, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, war schon auf einigen Seiten. Ich wäre sehr froh, wenn jemand mir die Fragen beantworten könnte.


1. Frage
Habe ich auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle?
Die Frage geht dahin, dass es sonst vielleicht Sinn macht, noch während der Elternzeit in den Dienst zurückzukehren, denn da habe ich ja Anspruch auf eine Teilzeitstelle und wenn man die einmal hat, ist es meistens gut

2. Frage
Wann und wielange habe ich einen Beihilfeanspruch? Wann kann ich in die gesetzliche Versicherung? Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich mich nach der Elternzeit beurlauben lasse?muss ich diese Ansprüche nehmen oder kann ich mich auch über meinen Mann gesetzlich versichern? ( würde viel Geld sparen)


3. Frage
Wenn ich mich nach den drei Jahren Elternzeit noch ein halbes Jahr beurlauben lasse und dann noch ein zweites Kind bekomme, habe ich dann Anspruch auf Gehaltszahlung in der Mutterschutzzeit, die ja während der Beurlaubung wäre?


4. Frage
gleicher Fall wie bei 3), bin ich dann auch wieder in der Elternzeit, auch wenn ich beurlaubt bin? Oder ist das dann weiter Beurlaubung?

5. Frage
Wie ist es, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde? Gibt es dann Mutterschutz? Und wie sieht die Rechte da?

6. Frage
habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ich bin leider in keiner Gewerkschaft, da habe ich auch schon gefragt.

Wäre dankbar für ein paar Tips oder Antworten.
Vielen Dank!
Sandra

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Geschrieben von: tinac86, 06.11.2008, 09:56, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

hallo zusammen.

ich arbeite jetzt seit etwas mehr als 1 jahr in der pass- und meldestelle einer kleinen gemeinde und nun habe ich folgendes problem:

die deutsche botschaft im ausland hat mir geschrieben, dass sie den personalausweis einer bürgerin aus meinem bezirk sichergestellt haben, weil diese bürgerin durch antrag auf eine andere staatsbürgerschaft ihre deutsche automatisch verloren hat (§ 25 Abs. 1 StAG).

ein entsprechender bescheid der sicherstellung wurde an die betroffene bereits ausgehändigt.

nun bittet mich die botschaft, einen passentziehungs- bzw. passeinziehungsbescheid für diesen personalausweis zu erlassen und zitiert hierfür § 19 Abs. 4 PassG, welcher meine zuständigkeit regelt.

so etwas habe ich natürlich bisher noch nicht gemacht und leider meine kollegin auch nicht (wir sind hier nur zwei). habe mich zwar schon etwas belesen, aber mir erschließt sich nicht, warum für den personalausweis das passgesetz heranzuziehen ist... im personalausweisgesetz findet man darüber nichts, im entsprechenden landesgetz (bei mir brandenburg) steht auch nur im § 7, dass man ihn einziehen kann.

dass er eingezogen wird, weil ihre voraussetzungen weggefallen sind, ist mir schon klar, nur konnte ich bisher auch nirgends lesen, dass man dafür einen bescheid erlassen muss. muss das dann alles nachm vwvfg gemacht werden?

kann mir irgendwer weiterhelfen?

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Geschrieben von: schildi, 06.11.2008, 00:41, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen!

Weiß einer hier im Forum, ob wenn man vor der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis steht zu einer ärztlichen Untersuchung muss (Angestellter bzw. jetzt ja Beschäftigter)??

Danke im Voraus.

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Geschrieben von: astrid, 05.11.2008, 00:04, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Laut Heise.de bezeichnen Experten aus der Kommunalverwaltung das Vorhaben der Bundesregierung, einen De-Mail-Dienst für den sicheren E-Post-Verkehr neben Bürgerportalen aufzubauen, als überflüssig und international nicht kompatibel. Kritikpunkte der Kommunen u.a.:

  • Unnötiger Aufbau einer weiteren Infrastruktur neben dem "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), das mit Verschlüsselungs - Zertifikaten arbeitet (z.B. EGVP in Nordrhein-Westfalen, Governikus-System)
  • Besser wäre eine Fortentwicklung des bereits häufig eingesetzten OSCI-Standards (Online Services Computer Interface), der Datenstrukturen auf Basis von XML und SOAP für Fachverfahren beschreibt, und bereits die Möglichkeit zum verschlüsselten E-Mail- und Dokumentenversand auch über gängige Mail-Adressen bietet
  • E-Mail ist langfristig nicht die Lösung. Die Bürger schreiben "gar nicht so viele" elektronische Mitteilungen an die Behörden.
  • EU-Vorgaben werden nicht beachtet

Link zum vollständigen Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/Kommunen-...ung/118372

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Geschrieben von: Stefan Schmitz, 31.10.2008, 16:00, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich habe Fragen zu den Regelungen der Teilzeitbeschäftigung in § 11 TVöD. Wie ist die Regelung aus Ihrer Sicht zu interpretieren?

Insbesondere interessiert mich:
- Sehe ich das richtig, dass Satz 1 den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung an sich, Satz 2 den Antrag auf Befristung der Teilzeitbeschäftigung regelt?
- Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Befristung nach Satz 2 ablehnen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 einig sind?
- Stimmt es, dass nach Ablauf der Befristung automatisch wieder ein Vollzeit-Job entsteht?
- Wie ist der Satz 3 zu verstehen? MUSS der Arbeitgeber dem Verlängerungsantrag des Arbeitnehmers zustimmen oder KANN er zustimmen?


Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: amtler, 29.10.2008, 22:01, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Die Landesregierung hat heute die Einfühung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamte im Landesbesoldungsgesetzes (LBG) auf den Weg gebracht. Danach sollen Kommunen in NRW künftig als bundesweit erste ihre Beamtinnen und Beamten stärker nach Leistung bezahlen können. Details der Leistungsprämien müssen die Kommunen in einer Dienstvereinbarung regeln. "Wir sorgen so in den Kommunen für eine weitgehende Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten", erläuterte Innenminister Dr. Ingo Wolf.

Link: http://www.presseportal.de/polizeipresse..._westfalen

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Geschrieben von: amtler, 29.10.2008, 21:51, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Das Landgericht Frankfurt hat die Deutsche Bank dazu verurteilt, dem kommunalen Unternehmen "Stadtwerke Pforzheim" einen Schadensersatz von 3,9 Millionen EU zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank im Jahr 2005 beim Verkauf eines komplizierten Zinsderivats ("spread ladder swap") an die Stadtwerke Pforzheim ihre Beratungspflichten in grober Form verletzt hat. Man habe dem kommunalen Betrieb unter dem Stichwort Zinsoptimierung ein Produkt verkauft, das für solche Zwecke überhaupt nicht geeignet war, erklärte der Vorsitzende Richter Detlef Stark bei der Urteilsverkündung.

Link: http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A38...googlefeed

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Geschrieben von: Overbeck, 27.10.2008, 19:41, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Hallo,

wer von euch kann mir Literatur empfehlen, die Übungsklausuren für den Angestelltenlehrgang 2 enthält. Egal welches Fach. Ich kann alles gebrauchen ;o))


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Geschrieben von: wagda, 22.10.2008, 21:10, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Beitrag von Plusminus vom 21.10.08 "Widerspruch - Wie Behörden Bürgerrechte aushebeln"

Link: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag...4gx~cm.asp

Zusammenfassung: Immer mehr Bundesländer schaffen das Widerspruchsverfahren mit dem Hinweis auf Bürokratieabbau ab. Damit entfällt das einfache und kostengünstige Widerspruchsverfahren. Den Betroffenen bleibt nur noch nur die Wahl zwischen Anerkennung des Bescheids oder dem kostspieligen Einreichen einer Klage. Besonders betroffen sind Bürger, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben, also unmittelbar die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt vorschießen bzw. im Verlustfalle tragen müssen. Weiteres Problem: Die Zahl der Klagen steigt drastisch an, in Nordrhein-Westfalen hat sich diese z.B. verdoppelt.

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Geschrieben von: Verwaltungsblümchen, 21.10.2008, 17:03, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo!

Hat jemand von Euch bereits eine SWOT-Analyse in einer Kommunalverwaltung durchgeführt?

Gruß
Verwaltungsblümchen

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Geschrieben von: Verwaltungsblümchen, 21.10.2008, 16:55, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo!

Hat jemand für eine Kommunalverwaltung eine SWOT-Analyse durchgeführt?

Gruß
Verwaltungsblümchen

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Geschrieben von: Laub, 21.10.2008, 15:53, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Kann jemand erklären was eine übertarifliche Zulage ist?

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Geschrieben von: koelner, 15.10.2008, 22:36, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Die Angestellten und Beamten im Öffentlichen Dienst werden in der Öffentlichkeit ja allzu gerne beschimpft und verunglimpft.

Politiker vielleicht mit Ausnahme der LINKEN, Medien (BILD, WELT, u.a.), die Wirtschaft und Bürger hauen nur allzu gerne populistisch drauf. Nur in Krisen wie der jetzigen ist man da ein wenig kleinlauter.

Landesbundvorsitzender Rudolf Klüver vom DBB Hamburg hat dies angesichts der aktuellen Finanzkrise / Bankenkrise auf den Punkt gebracht:

"Immer wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird nach dem Staat gerufen, immer wenn es was zu meckern gibt, sind in erster Linie die Staatsdiener schuld; so kann es nicht weitergehen. Die oftmals in der Öffentlichkeit belächelten Beamtinnen und Beamten sollen es nun richten."

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Geschrieben von: Hertha, 14.10.2008, 18:31, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, vielleicht kann mir und meinen KollegInnen geholfen werden.
Unser AG will die seit Jahren gezahlte Aufwandsentschädigung jetzt canceln,weil gespart werden muss.
Ich bin in der Abteilung Verkehrssicherheit mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beschäftigt.
Bitte um viele Antworten.

Kollegiale Grüße

Hertha

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Geschrieben von: micha, 14.10.2008, 16:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich finde ja das dies ein wertvolles und gutes Forum ist, aber leider habe ich den Eindruck das hier nur die Fragen gelesen werden. Eigentlich schade... Es sollte doch möglich sein, dass auch auf die ein oder andere Frage der Kollegen/innen geantwortet wird. Hier mein Apell: Traut euch doch mal! Dies ist doch eine wichtige Plattform wo sich die PR,s austauchen können. Wäre schade wenn das hier nicht genutzt würde.
In diesem Sinne ...... ran an die Tasten!!!!
Viele Grüße aus RLP
Micha

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Geschrieben von: Mario, 12.10.2008, 21:04, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Der ehemalige Finanzmakler Hans-Jürgen Koch, der mehr als 350 Kommunen in einem Schneeballsystem Darlehensverträge vermittelte und dabei einen Schaden von rd. 40 Millionen EU verursacht hat, ist in Namibia verstorben.

Koch brachte zwischen 1985 und 2000 Kommunen, die Geld brauchten, mit Kommunen zusammen, die Geld anlegen wollten. Dies zu Zinssätzen, die keine Bank unterbieten konnte. Dafür erhielt Koch Provisionen, die aber schon bald nicht mehr ausreichten...

Als der Schwindel aufflog, setzte er sich nach Namibia ab, wo er im Jahr 2002 festgenommen wurde. In Namibia saß er dann bis Ende 2006 in Haft.

Links:
http://www.n-tv.de/40_Millionen_aufs_eig...33642.html

http://www.rp-online.de/public/article/s...ingen.html

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Geschrieben von: Hemei, 12.10.2008, 19:01, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, ich habe eine Frage zur Samstagsarbeit im öffentlichen Dienst.
Ist es richtig, dass Frauen über dem 55ten Lebensjahr nicht zur Samstagsarbeit im öffentlichen Dienst (Kfz-Zulassung) verpflichtet werden können?

Vielen Dank

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Geschrieben von: spitzmix, 12.10.2008, 00:28, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo, kann mir jemand in der Doppik weiterhelfen.
Bräuchte eine gute Seite, oder Literatur wo die Grundkenntnisse gut erklärt sind. Vielen Dank!

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Geschrieben von: westermann, 07.10.2008, 21:15, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hier 2 Presseartikel zu dem Problem, vom dem lt. Internetrecherche hunderte dt. Städte wie Berlin, Recklinghausen, Leipzig, Chemnitz, Wuppertal, Heidenheim, Gelsenkirchen, Bochum, Herford, Freiburg oder Konstanz betroffen sind.


Lt. Gerd Eckhardt (ÖDP) entsteht das Problem, dass das Rating einiger an Cross-Border-Geschäften beteiligten Finanzinstitute abgesenkt wurde. In diesem Fall müssen die Städte innerhalb kurzer Zeit (in der Regel innerhalb 90 Tagen) einen bonitätsstarken Ersatz finden. Andernfalls droht ein finanzielles Debakel, was im schlimmsten Fall zu einem Verlust des gesamten Leasingobjektes führen kann.
Quelle: http://www.openpr.de/news/248514/Cross-B...ngrab.html


Hunderte deutsche Städte sind über die amerikanische AIG versichert. Doch nachdem der weltgrößte Versicherungskonzern in den vergangenen Wochen fast pleite gegangen wäre, müssen die meisten Städte nun neue Policen abschließen. Das könnte die Kommunen teuer zu stehen kommen.
Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article250...n-ein.html

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Geschrieben von: buck, 06.10.2008, 22:33, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das im Juni beschlossene Haushalts-sicherungskonzept der Stadt Oberhausen in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW nicht genehmigt. Spätestens 2011 ist die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben (in 2008: 157 Millionen Euro) komplett zu schließen. Ab 2012 müssen die Altschulden abgebaut werden.

Oberbürgermeister Klaus Wehling hat die Vorgaben der Haushaltsverfügung in einer ersten Stellungnahme als „absolut realitätsfern“ bezeichnet: „Wenn wir über die schon beschlossenen Einsparungen hinaus schon 2011 weitere 111 Millionen Euro aus unserem Etat herauspressen sollen, gehen in Oberhausen die Lichter aus. "

Der neue Konflikt um die Finanzen könnte nun vor den Gerichten fortgesetzt werden. Weder Oberhausen noch die Bezirks- und Landesregierung deuteten beim Krach um die Verschuldung bislang Kompromissbereitschaft an. «Derzeit werden schriftlich die Positionen ausgetauscht», sagten Sprecher von Stadt, Bezirksregierung und Innenministerium übereinstimmend. Gut möglich, dass die Justiz erst 2009 - im Jahr der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl - eine Entscheidung fällt.

Quellen:
http://www.o-visionen.de/rss/2008/2008091501.htm
und
http://www.ad-hoc-news.de/Nachrichtenfea...k/19717979

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Geschrieben von: SilkeR, 06.10.2008, 17:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Tag,

ich bin in meinem Betrieb der "Personalrat" und gerade dabei eine Dienstvereinbarung u. a. zur Arbeitszeit vorzubereiten. Zu unserer Einrichtung gehören eine Geschäftsstelle und eine Außenstelle.
Die Kollegen vertreten die Meinung, dass, wenn man an einem Tag sowohl die Geschäftsstelle, als auch die Außenstelle aufsuchen muss, die entsprechende Fahrt- bzw. Wegezeit als Arbeitszeit gilt. Ich bin mir da nicht so sicher, habe auch noch nichts weiter gefunden, was diese These untermauern könnte.
Unsere Einrichtung ist ein kommunaler Zweckverband, der dem TVöD zuzuordnen ist.

Über eine Rückmeldung würde ich mich riesig freuen.

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Geschrieben von: amtler, 28.09.2008, 14:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Norddeutsche Kommunen wollen dagegen vorgehen, dass Google mit Kamera-Wagen Fotos von ihren Straßen und Häusern macht und diese dann als "Street View" in 3-D frei ins Internet stellt. Insbesondere wird darin ein Verstoß gegen den Datenschutz gesehen. Ferner werten die Städte und Gemeinden das Filmen der Straßen als unerlaubte Sondernutzung und fordern von Google die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Artikel: http://www.ln-online.de/regional/2470341

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Geschrieben von: what, 21.09.2008, 12:20, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Von einem Leuchtturm-Projekt war im Sommer 2004 die Rede, als das erste deutsche Rock- und Popmuseum seine Pforten öffnete - im münsterländischen Gronau. (...) Gut vier Jahre später ist die Kommune auf dem Boden der westfälischen Provinz angekommen. ...

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/k...69b962ffc6

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Geschrieben von: Helga, 17.09.2008, 11:48, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Seit 2005 Übertragung höherwertiger Tätigkeit aufgrund Versetzung in die ARGE (Lohngruppe Vb - Tätigkeit IVb). Oktober 05 kommt ja der TVÖD. Vb und IVb verschmelzen zur 9 und es gibt Besitzstandszulagen, sonstige Zulagen, hier ne Zulage, dort ne Zulage usw... Ihr kennt das ja.

Im März 2008 wird aus heiterem Himmel plötzlich Geld einbehalten (nicht nur bei mir, bei sehr vielen Kollegen, die in die ARGE versetzt wurden), weil die Zulage lt. TVÖD ab Oktober 07 ersatzlos weggefallen sei (ist lt. Tarifvertrag auch korrekt). Es sei vorher niemandem aufgefallen. Informiert wurden wir aber darüber nicht, erst, nachdem das Geld schon einbehalten worden war, hat man eine Personalversammlung mit den betroffenen Kollegen gemacht.

Nun gut, jedenfalls ist bei mir jetzt die Oktober und Novemberüberzahlung schon einbehalten worden.
Mir stellt sich aber die Frage: WANN beginnt die Ausschlussfrist von 6 Monate zu laufen? Ich habe bisher nur Informationsschreiben erhalten, dass eine Rückrechnung ab Oktober erfolgt (Schreiben ist vom 18.3.08, ich habe es aber erst im April erhalten), ich wurde aufgefordert, wegen den Rückzahlungsmodalitäten was mitzuteilen, habe dann mitgeteilt, dass man mir doch erstmal sagen soll, um welche Summe es geht, dann wurde mir im Juni (oder Juli) ein Schreiben zugesandt, wo nur die Bruttobeträge drinstehen (ich muss ja wohl kaum auch die abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erstatten, oder?) und das man sich bei mir melden wird und das wars. Heute bekomme ich eine E-Mail vom Personalbüro, dass man gemerkt hat, dass noch nichts weiter zurückgezahlt wurde und ich soll doch bitte erklären, welchen Rückzahlungsmodus ich mir vorstelle. Aber ich weiß ja immer noch nicht, wieviel ich zurückzahlen soll!

Konkrete Frage: Wie muss ein Arbeitgeber seinen Rückforderungsanspruch bekanntgeben? Wo greift die Ausschlussfrist? Schon mit der Anzeige "Sie wurden überzahlt" oder erst mit der Bezifferung? Muss der AG nicht in Netto beziffern?

Danke, Helga...

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Geschrieben von: mario70, 14.09.2008, 21:32, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Zitat WMTV:
"Manche Kommunen machen hunderttausende Euro Gewinn mit unseren persönlichen Daten - TV-Beitrag der Videojournalisten Katharina Kruppa und Thomas Majchrzak vom 05.09.2008 für "wm.aktuell" auf wmtv, Regionalfernsehen."

http://www.youtube.com/watch?v=wRtG2Qy-19c

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Geschrieben von: steffi1208, 12.09.2008, 12:40, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.

Wie sieht es aus, wenn man ein halbes Jahr vor der Lebenszeitverbeamtung schwanger wird?

Bekommt man die Urkunde "mit dickem Bauch" trotzdem? Oder gibt es da Sonderregelungen.....?

Danke für eure Antworten,
Steffi

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Geschrieben von: amtler, 11.09.2008, 20:41, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

"Die Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte muss hoechstrichterlich überprüft werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig setzte die Klage eines Finanzbeamten gegen das Land Niedersachsen aus, um eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht einzuholen.

2005 wurde den Beamten in Niedersachsen das Weihnachts- und Urlaubsgeld gestrichen. Seitdem erhalten nur die unteren Besoldungsgruppen weiter Weihnachtsgeld, allerdings gekürzt." ...

mehr: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid...id/9105069

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Geschrieben von: blubber12, 09.09.2008, 11:16, Forum: TVöD, Antworten (1)

Kann mir jemand vielleicht helfen und mir die Richtlinien einer Vertretung erläutern? Ich vertrete bzw. ersetze seit Anfang diesen Jahres eine Kollegin, die zuerst krank war und anschließend gekündigt hat. Jetzt habe ich bei meinem Chef eine Höhergruppierung beantragt, die er mit der Begründung (ich mache ja die Stelle nicht vollwertig, und ich bin ja bereits am Limit angelangt) zurückgewiesen hat.
Wie lange muß ich eine Vertretung machen um gehaltsmäßig etwas anfordern zu können (möchte nur noch dazusagen, dass ich einen neuen Kollegen bekomme, aber erst nächstes Jahr im März) somit mache ich die Vertretung plus meine eigene Stelle über 1 Jahr.

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Geschrieben von: beeblebroox, 09.09.2008, 09:03, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (15)

Hallo, bei uns ist gerade die Leistungsbewertung abgeschlossen worden. Bin der Meinung, dass diese eher demotivierend ist! Eine gerechte Bewertung ist fast ausgeschlosssen weil der Nasenfaktor meiner Meinung nach immer noch sehr weit verbreitet ist. Wie sieht es denn bei euch so aus, was habt ihr für eine Meinung? Klappt es bei euch ganz gut oder seht ihr das Ganze so wie ich?

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Geschrieben von: Robert2008_01, 08.09.2008, 18:18, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo, ich suche für eine Belegarbeit eine Aufstellung von Verwaltungsvorschriften, die die Art und Weise beschreiben, unter welchen Voraussetzungen in Berlin Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und in der Folge zur Ausstellung eines behindertenausweises führen. Ist es überhaupt möglich, so eine Aufstellung zu listen oder ist so etwas "intern" also geheim?

Wo kann man sich allgemein über Verwaltungsvorschriften einer Behörde z.B. Anweisungen, Durchführungsanordnungen u.ä. informieren? Oder ist es aufgrund des internen Charakters gar nicht statthaft

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