Wegezeiten / Reisezeiten
#1

Guten Tag,

ich bin in meinem Betrieb der "Personalrat" und gerade dabei eine Dienstvereinbarung u. a. zur Arbeitszeit vorzubereiten. Zu unserer Einrichtung gehören eine Geschäftsstelle und eine Außenstelle.
Die Kollegen vertreten die Meinung, dass, wenn man an einem Tag sowohl die Geschäftsstelle, als auch die Außenstelle aufsuchen muss, die entsprechende Fahrt- bzw. Wegezeit als Arbeitszeit gilt. Ich bin mir da nicht so sicher, habe auch noch nichts weiter gefunden, was diese These untermauern könnte.
Unsere Einrichtung ist ein kommunaler Zweckverband, der dem TVöD zuzuordnen ist.

Über eine Rückmeldung würde ich mich riesig freuen.
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#2

SilkeR
014

Ich hoffe es ist noch nicht zu spät!

Beruflich bedingte Wegezeiten zwischen 2 Dienststellen, sind eindeutig Arbeitszeit! Alles andere wäre dann (logischerweise) privat! Und ein Weg zwischen zwei Dienststellen kann keine Privatsache sein!

Bsp.: Du wirst von deinem Dienststellenleiter von der Geschäftsstelle in die Außenstelle geschickt, brichst dir auf dem Weg ein Bein, weil du umgeknickt bist! Dann wärst du auf Grund der Privatheit des Weges nicht mal gesetzlich Unfallversichert! Und das ist Keinem zuzumuten, bzw. der Dstlt. muss einen Kurier beauftragen oder sich selbst auf den Weg machen! Doch auch er wäre dann nicht gesetzlich Unfallversichert!

MkG Strabahner
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