Geschrieben von: marynelly, 24.07.2009, 12:51, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, -bin seit fast einem Jahr krankgeschrieben als Angestellter im ÖD (seitdem schwerbehindert zu 50% ).
Habe ich trotz Krankheit noch einen Anspruch auf Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld?
Arbeitswiederaufnahme in ein paar Monaten geplant -
danke für Informationen!

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2009, 21:30, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

"Die Kommunen fordern eine rasche Entscheidung im Streit um Gratis-Schulobst für deutsche Schüler. (...) Ein EU-Programm sieht vor, Schüler in den Pausen kostenlos mit Obst und Gemüse zu versorgen. (...) Die EU würde dazu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen, wenn Deutschland 18,6 Millionen Euro beisteuert. Die Länder lehnen es indes ab, den deutschen Anteil zu übernehmen."

Quelle: http://www.gesundheit.de/aktuelle-meldun...12c371b15/

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Geschrieben von: huschkusch, 22.07.2009, 20:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ein PR-Mitglied bekommt befristet eine EU-Rente. Scheidet dieses Mitglied aus dem PR aus?

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Geschrieben von: huschkusch, 22.07.2009, 20:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

In unserem PR sind Mitglieder aus zwei Listen. Auf einer Liste sind bei den Beschäftigten nur drei Männer, so dass es passieren kann, dass im Verhinderungsfall kein Mann nachrücken kann. Kann dann eine Frau der gleichen Liste nachrücken? Oder wie gehe ich damit um? Im NPersVG ist nur geregelt, dass (natürlich) nicht von der anderen Liste nachgerückt werden kann und eben nicht von den Beamten.

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Geschrieben von: huschkusch, 18.07.2009, 13:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Seit der letzten Wahl ist der ehemalige Vorsitzende nur noch "normales" Mitglied und kommt damit nicht zurecht. Er reitet auf allen Formalien, die er vorher auch nicht so eng gesehen hat, herum und schikaniert den Vorstand wo er kann. Leider sind sehr viele neue Mitglieder im PR, die sich von seiner pseudo-professionellen Art einschüchtern lassen und nicht mehr den Mund aufmachen. Wie kann man sich als Vorstand wehren? Gibt es eine Möglichkeit ihn wegen Behinderung der Arbeit auszuschließen? Kann man ihn der Sitzung verweisen, wenn er verbal den Vorstand persönlich angreift? Wer hat eine Idee wie man mit so etwas umgeht????

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Geschrieben von: baedeker, 18.07.2009, 00:01, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo!

Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?

Gruß

baedeker

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Geschrieben von: nico2003, 17.07.2009, 22:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
gehört der Schulhausmeister bei der Stadt Köln zum öffentlichen Dienst und gibt es da ein Sterbegeld vom Arbeitgeber ? Ich frage das, weil meine Mutter verstorben ist und Schulhausmeisterin war und ich davon absolut keine Ahnung habe, aber im TVÖD gelesen habe, dass den Kindern Sterbegeld zustehen würde.

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2009, 17:58, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Wenn ein kindergeldberechtigtes (über 18) Kind das Geld vom Arbeitgeber direkt aufs eigene Konto bekommen möchte, stellt es einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.

Meine Versuche beim ö.D. Hamburg Familienkasse/Kindergeldkasse, scheiterten mit der jeweiligen Antwort:" Das geht bei uns nicht!"

Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder kann mir sagen, wen ich fragen kann. Es kann nicht angehen, daß das bei einer "normale" Familienkasse möglich ist - beim öffentliche Dienst jedoch nicht!

Danke für Antworten

Gast

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2009, 13:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

ich bin zwar zur Zeit nicht betroffen, komme aber privat aufgrund eines Ehrenamtes viel unter Menschen und könnte mir daher vorstellen, auch irgendwann angesteckt zu werden.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich verplichtet bin, meinem Arbeitgeber (Kommune) eine solche Schweinegrippe - Erkrankung mitzuteilen oder ob es reicht, ganz normal eine AU einzureichen.

Da das Betriebsklima bei uns miserabel ist, möchte ich vermeiden, unseren Lästermäulen noch Nahrung zu geben. Würden diese es erfahren, wären Schikane, Mobbing und Diskriminierung die logische Folge.

Grüße

Carla

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Geschrieben von: Viadma, 15.07.2009, 13:30, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Hallo,

ich wurde vor 3 Jahren mit meinem Einverständnis befristet auf eine höherwertige Stelle umgesetzt. Die Befristung läuft bis zur Rückkehr aus der Elternzeit der Vorgängerin (Beamtin). Meine alte Stelle wurde inzwischen unbefristet mit einer neu eingestellten Mitarbeiterin besetzt. Die Vorgängerin in meiner jetzigen Position kommt im September in 50 %zurück, erhebt allerdings keine Anspruch auf meine Stelle, sondern hat sich bereit erklärt, eine nicht amtsangemessene Stelle zu übernehmen. Ich bin der Ansicht, dass ich ein Recht darauf habe, dass die Befristung jetzt aufgehoben wird. So wie es aussieht, wird man mir aber eine erneute Befristung anbieten. Erklärt wurde mir, dass es ja mehrere Kolleginnen gibt, die aus der Elternzeit zurück kommen könnten und meine Stelle die einzige sei, die man für die amtsangemessen übrig hätte. Das ist so, weil alle diese Stellen, obwohl klar war, dass es sich um Elternzeitvertretungen handelt, unbefristet besetzt wurden. Mir ist der Rückweg auf meine alte Stelle verwehrt, weil ja da die neue Kollegin fest drauf sitzt. Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht darauf habe, die Stelle jetzt unbefristet zu bekommen oder muss ich jetzt auf dem Schleudersitz bleiben, bis eine von den Müttern sich überlegt, dass sie jetzt meine Stelle will und ich dann zwar mit Arbeitsvertrag, aber ohne Aufgabe da stehe? Wichtig wäre mir der Wegfall der Befristung natürlich auch, weil die jetzige Stelle eine EG höher ist. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2009, 20:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

eine dringende Frage an euch: Ich bin zur Zeit unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich würde mich aber gerne auf ein anderes Stellenangebot im öffentlichen Dienst bewerben. Erfährt mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung? Ich denke mir, die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes werden zentral verwaltet und somit ist es möglich, dass mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung erfährt, oder? Danke für die Antwort!

(eine Versetzung o.ä. ist nicht möglich)

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Geschrieben von: Kiwi, 06.07.2009, 17:23, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.D020
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2009, 21:15, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

bei uns wird die Bildung eines Hausmeisterpools für alle städtischen Gebäude erwogen.

Ich würde mich gerne informieren und suche dazu nach einem Muster für eine Dienstanweisung bei einem Hausmeisterpool. Kann mir evtl. jemand eine solche Dienstanweisung bereitstellen ?

Grüße

Wolfgang

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2009, 12:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich bin im Gebiet TVÖD-Ost in einer Kommune beschäftigt. Seit Mai wurde ich von der VG 9 in die VG10 höhergestuft. Der Freude folgte nun die Ernüchterung, denn gleichzeitig verringerte sich die Stufe von 5 auf 4. Die Folge ist, dass ich nur durch eine Besitzstandszulage und einen TVÖD Garantiebetrag auf 60 EUR mehr brutto komme. Wieviel davon netto übrigbleibt ist ja leicht vorzustellen. Meine Frage lautet nun, ist das normal, dass die Stufe 8 (früher war das ja eine Altersstufe) nach dem TVÖD bei Höhergruppierung zurückgesetzt wird ???

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2009, 14:29, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

"Wer kommunalpolitisch als Stadtrat oder Gemeinderat Verantwortung übernimmt, der macht das ehrenamtlich – keineswegs aber zum Nulltarif. Schließlich opfert ein Ratsmitglied jede Menge Zeit zum Wohle seiner Kommune. Wie viel Entschädigung die Ratsmitglieder dafür letztendlich erhalten, das regelt jede Gemeinde mittels einer örtlichen Satzung. Dort sind Pauschalen, Sitzungsgelder oder Fahrtkosten und Regelungen zum Verdienstausfall festgelegt. Die RNZ hat sich umgehört, was den 17 Gemeinden rund um Heidelberg das Ehrenamt ihrer Stadträte wert ist."

Link: http://www.rnz.de/RNZ_HDKreis/00_2009062...raete_.php

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Geschrieben von: wasserwart, 25.06.2009, 16:42, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
ich bin ein neues Personalratsmitglied und wir behandeln soeben die Eingruppierung einer neu zu besetzenden Stelle. Diese Stelle soll laut Bürgermeister und Geschäftsführung folgende Aufgaben erledigen: Schreibkraft (Phonodiktat), Vorzimmer und Empfangsdame des Bürgermeister, Verwalten der Gemeindlichen Internetseite, Betreuung des Gemeindeblattes.
Laut Geschäftsführer und BGM ist die Eingruppierung in der Lohngruppe 3, eine Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht (so wie alle unsere Arbeitsplätze keine haben). Wir als Personalrat haben unsere Zustimmung zu der Neueinstellung verweigert. Kann mir jemand sagen, ob diese Eingruppierung rechtens ist und wie unsere weitere Vorgehensweise sei sollte ???
PS: Der Geschäftsführer(Beamte) hat die höchste Besoldung A13 und alle "normalen" Beschäftigten sind nach unserer Meinung total unterbezahlt... Lohngruppe 2, höchstens aber die 3 für eine ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.
Grenzt das nicht schon an Betrug???

MfG Wasserwart

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2009, 21:20, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich arbeite derzeit in einer Kommune (E10 Stufe 3) und beabsichtige zu einer Stelle vom Bund zu wechseln (E9). Gibt es die Pflicht zur Anerkennung von Arbeitszeiten aus der Kommune, oder wäre eine Einstufung über die Stufe 1 hinaus nur ein freiwilliges Zugeständnis?


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Geschrieben von: Icke, 24.06.2009, 07:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Moin moin, seit Jahren und bis vor kurzem nahm die Gesamtfrauenvertreterin an den GPR-Sitzungen teil.
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.

Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?

Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))

VG

Icke

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Geschrieben von: gnukatze, 23.06.2009, 12:41, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Im konkreten Fall geht es um Zuschüsse, die unsere Musikschule von der Gemeinde bekommt. Konkret: Der Gemeinderat hat im April 2007 beschlossen, daß die Schule eine Erhöhung des Zuschussbetrages um 10% innerhalb von 3 Jahren bekommt. Jetzt fiel es den Damen und Herren des Gemeinderates ein, diese Erhöhung einfach weg zu lassen. Seht hier:

[Bild: zuschuss.jpg]


Meine Fragen dazu:

1. Wie verbindlich sind die Ratsbeschlüsse des Gemeinderats?

2. Ist die Rücknahme bzw. Aufhebung eines Ratsbeschlusses rechtlich zulässig?

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Geschrieben von: Gast3, 22.06.2009, 10:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo Gast,
ich bin Vollzugsbeamter, 55 Jahre alt und leide unter einer Psychose sowie unter schweren orthopädischen Erkrankungen. Auch bei mir hat der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt, so dass nun eine Untersuchung bei der ZMU in Mainz ansteht. Deshalb die Frage. Wie geht die Untersuchung dort von statten. Muß ich ärztl. Unterlagen mitnehmen? Fordert die ZUM die ärztl. Unterlagen von mir an? Gibt der Amtsarzt die Unterlagen von mir weiter? Muß ich eine Schweigepflichtsentbindung vornehmen?
Für die Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar.

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2009, 10:23, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
die BLV wurde neu gestaltet und ich lese überall, das die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel gelockert wurden. Hierzu folgende Frage: Ich bin 34 J. alt und habe im Rahmen einer Insichbeurlaubung nun 7 Jahre erfolgreich (gute Beurteilungen) im gehobenen Dienst gearbeitet (Bea im mittlereren Dienst). Besteht nun eine Möglichkeit bzw. ein Anspruch auf einen Aufstieg außerhalb der Insichbeurlaubung?
Danke im voraus für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 17.06.2009, 08:11, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamtenverhältnis, die ich leider nicht richtig oder nur unvollständig beantworten kann.
Es wäre super, wenn mir einige von euch etwas helfen könnten.

Vielen Danke schonmal im Vorraus.

Hier die Fragen:

Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich das Beschäftigungsverhältnis?

Was ist eine Probezeit – bei Angestellten und Beamten?
(Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Probezeit "Beamte auf Widerruf" ist?!?!)

Gelöbnis/Diensteid – wer muss was ablegen und was bedeutet das?

Nach welchen Vorschriften erfolgt die Bezahlung der Beamten und der Angestellten?

glG

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Geschrieben von: Sven, 15.06.2009, 11:20, Forum: Bürgerbüro, - Keine Antworten

Hallo!
Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, wonach ich HH-Bescheinigungen kostenfrei ausstellen kann.
Wenn ich mir die Homepages der verschiedensten Gemeinden betrachte, stelle ich fest, dass hier völlig unterschiedlich verfahren wird.
Wer kann mir helfen?
Besten Dank im Voraus.[/size][/font]

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Geschrieben von: Gast, 11.06.2009, 22:41, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo zusammen! Wir haben eine Frage zu Kindergartennachzahlungen von 2006 bis heute. Wir sollen 2.400,-Euro mit der Begründung, dass ich Beamtin bin, nachzahlen. Unsere Tochter geht in eine städtische Einrichtung. Wir haben bei der Stadt nachgefragt, ob es rechtens ist, weil ich seit Januar 2006 in Frührente bin, worauf diese meinten, ja, weil wir Beamten nicht in die Renten-und Arbeitslosenkasse einbezahlen. Nur,als Rentner zahlt man doch sowieso nicht mehr dort ein, egal ob Beamter oder nicht. Oder wie ist das?

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Geschrieben von: drkoerschgen, 11.06.2009, 21:03, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo und guten Abend,

ich bin Angestellter einer Kommunalverwaltung und zur Zeit in der Entgeltgruppe 5.

Evtl. gibt es nun die Möglichkeit den 2. Angestelltenlehrgang zu absolvieren.

Gibt es im Zuge dessen bzw. sonst eine Möglichkeit ins Beamtenverhältnis zu wechseln?

Wenn ja, wie müsste das ablaufen?

Vielen Dank und guten Abend

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Geschrieben von: MGR, 11.06.2009, 15:40, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo zusammen,
am Montag waren noch die Reststimmen von der Kommunalwahl auszuzählen. Deshalb konnte ich nicht zum Dienst erscheinen. Ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich für diesen Tag Sonderurlaub bekommen kann?

lg. micha

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Geschrieben von: rheingau09, 10.06.2009, 18:50, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin 29 Beamter im gehobenen Dienst, schwerbehindert, leider nach vier Jahren immer noch auf Probe und stehe kurz vor der Entlassung.

Meine Frage: Kann man ohne weiteres von der gehobenen Laufbahn in den mittleren Dienst wechseln oder ist das nicht möglich?
Stichwort: Fürsorgepflicht des Dienstherren

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 08.06.2009, 16:22, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

hallo zusammen
ich habe eine frage. ich bin im Juni 2003 aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. Ich habe eine Abfindung erhalten da ich eine stelle freigemacht habe. Im Juli 2009 habe ich an einer anderen Einrichtung die Möglichkeit eine Stelle zu besetzen. Könnte es irgendwelche Probleme wegen der damaligen Abfindung geben? Kann es passieren, dass ich im schlimmsten Fall nie wieder im Öffentlichen Dienst arbeiten darf- wegen dieser damaligen Abfindungszahlung oder basiert so eine Zahlung auf den jeweiligen Stellen.

Die jetzige Stelle wurde auch neu geschaffen, ich nehme nicht den Platz eines anderen ein, falls das relevant ist.

so ich hoffe, das war nun nicht zu konfus. ich würde mich über antworten sehr freuen, da ich dann hoffentlich ein wenig ruhiger bin, denn diese neue stelle wünsche ich mir sehnlich.

vielen dank + viele grüße
bocci

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Geschrieben von: Gast, 05.06.2009, 21:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Kann ein Stellvertreter nachnominiert werden, wenn z. B. der Voristzende und der 2. Stellvertreter für längere Zeit ausfallen? Wenn ja, wie würde das ablaufen??

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Geschrieben von: U.D., 05.06.2009, 16:06, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, Antworten (1)

Hallo zusammen! Schön, dass ich Euch gefunden habe!!
Hab da gleich mal eine Frage: Mein Mann ist Handwerker, also "Arbeiter", im ÖD (Staatstheater), schon seit 20 Jahren. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen ihm und dem Bundesland.
Nun fällt irgendwelchen neuen ltd. Angestellten ein, seine Tätigkeit zu kontrollieren. Er und 2 seiner Kollegen (d.h.: 3 von ca. 500 MA's) sollen also einen Tätigkeitsnachweis führen. Ohne Begründung, ohne Rücksprache mit dem Personalrat, noch Genehmigung durch selbigen, und das ganze "ab sofort"! Alles nur mündlich...
Kann mir jemand sagen, welche Rechte und Pflichten dahingehend Arbeitgeber UND Arbeitnehmer haben?
Vielen Dank schonmal für Eure/Ihre Antworten!!
Beste Grüße, U.D.
P.S.: MA = Mitarbeiter

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