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Hallo,
ich mache gerade meinen Bachelor Of Laws als Beamter im gehobenen Dienst bei einer größeren Stadtverwaltung in NRW. Nach Abschluss des Studiums würde ich gerne berufsbegleitend eine Weiterbildung machen. Als Fernziel habe ich mir für meine Karriere die A13 gesetzt. Ohne ein Zweitstudium dürften meine Chancen wohl gering sein.
Das Angebot an Studiengängen scheint aber recht unübersichtlich. Jura als Fernstudium habe ich nicht gefunden. BWL gibt es u.a. an der Fernuni Hagen, ich weiß aber nicht, ob der Studiengang im Öffentlichen Dienst entsprechend anerkannt wird. Speziell für Beamte habe ich nur den Master of Business Administration (MBA) an der Fachhochschule Dortmund und den Master of Public Administration (MPA) an der Uni Kassel entdeckt. Uni hört sich besser als FH an, daher tendiere ich zum MPA. Was meint Ihr ?
Grüße Nils
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Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.
Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?
Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?
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Hallo.
Um mich kurz vorzustellen:
Ich bin ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Energiewirtschaft) und war vorher in der privaten Wirtschaft tätig. Bis dato habe ich eine private Riester-Versicherung, derzeit bin ich aber dabei, mich neu aufzustellen.
Die VBL ist mir bekannt, da mein AG und ich in eine betriebliche Altersvorsorge investieren (VBLKlassik). Da ich derzeit viele Anbieter abgrase und irgendwie nicht schlau werde, informierte ich mich auf der Homepage von VBL und wurde fündig: die VBL bietet mit VBLdynamik und VBLextra riestergeförderte Produkte an. Da ich drei Kinder habe, ist für mich Riester sinnvoll.
Ich achte aber sehr gerne auf Kosten, da ich aktuell und damals zu blauäugig war und mich nun schlanker, aber zuverlässig aufstellen will. Ich somit die VBL als meinen Favoriten an, ob Dynamik oder Klassik weiß ich noch nicht.
Aus den ganzen Unterlagen habe ich herauslesen können, dass die laufenden Kosten niedrig sein, Abschluss- und Vertriebskosten gar nicht anfallen und somit die ganze Sache interessant wird.
Aber ich habe Fragen an Euch und hoffe, hier Hilfe von Gleichgesinnten zu bekommen. Denn wenn ich meine Frage zur VBL in ein Forum poste, die alle sich um private Versicherungen kümmern (DWS, UnionInvestement, HDI etc.) würde man auf die VBL nur einprügeln.
Meine Fragen:
1. Ist nach der Rentengarantiezeit von max. 15 Jahren wirklich alles weg?
Mal angenommen:
Ich beginne meinen Rentenbeginn mit 67 Jahren mit 15 Jahre Garantie.
Ich versterbe nach 5 Jahren und meine Ehefrau als Hinterbliebene würde
dann noch weitere 10 Jahre Rente erhalten. Ja, wenn. Was ist denn, wenn meine Frau nach 2 Jahren dann stirbt? Dann wäre noch Guthaben aus verbleibenden 8 Jahren drin, wer bekommt das? Keiner? Die VBL???
Was ist euer Rat? Rentenbeginn auf 60 legen mit Garantie 15 Jahre und
Teilkapitalauszahlung 30% zu Beginn?
2. Warum kann nur ich riestern, nicht meine Frau?
Immerhin fehlen mir dann 154 Grundzulage als Abzug. Bei den privaten Anbietern geht das, warum nicht bei der VBL?
3. Wäre VBL-Riester auch wohnriesterfähig?
4. Mal angenommen meine garantierte Rente wäre monatlich 300,00 Euro.
Was wird alles - nachtgelagert - abgezogen? Nur Steuern? Ich hörte, auch Sozialversicherungsabgaben? Hätte jemand ein Beispiel für mich?
5. VBLextra mit Garantieverzinsung 2,75% oder VBLdynamik ohne Garantieverzinsung? Was ist besser? Was nutzt ihr?
Wenn ihr überhaupt keine VBL nutzt, was dann?
Ich danke für eure Antworten.
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Hallo alle zusammen.... heute hab ich mal nen Diskussionsbedarf, der mit Sicherheit in den einzelnen Dienststellen für Aufsehen sorgen wird. Die Frage wie geht man mit dem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf um. Das hat nämlich entschieden, dass Urlaubsansprüche nach Lebensalter zu staffeln, rechtswidrig ist. Aber das ist mal auch in unseren TV der Fall.
Jetzt könnte man zum Personalchef gehen und sagen: hey, alle unter 40 haben jetzt auch 30 Tage Urlaub.... schau auf das Urteil... kann man auch auf unseren Tarifvertrag anwenden.
Was sagt der Personalchef: richtig, kann man... deshalb haben alle (auch die älteren) nur 26 Tage Urlaub.
Was nun? Gleiches Recht für alle, egal wies ausgeht? Auf die Gnade eines Chefs hoffen? *grins* - sehr unwahrscheinlich.
Oder MUSS die Dienststelle allen 30 Tage geben? Gilt das auch schon für letztes Jahr?
Ausschlussfrist wäre ja noch nicht gegeben.
hier nochmal die entsprechnende Textstelle aus unserem TV
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
Danke für Eure regen Antworten und Beteiligungen!
Gruß
Auenlandbewohnerin
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Hi,
ich schreib am 25.03 meine Zwischenprüfung. Wann sollte ich ca. mit dem lernen dafür anfangen?
Und was genau soll ich eigentlich lernen, alles aus der Lehrgängen oder den Stoff aus der Berufsschule?
Ist das lernen sehr stressig? Es kommen ja immerhin noch zusätzlich 2 Klausuren (HKR und Projekt) in dem Voll-Lehrgang dran!
Mfg
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Hallo
,
ich bin relativ neu hier bei meinem Dienstherrn (ich bin Beamter einer kreisangehörigen Gemeinde). Nun stehen im Mai die PR-Wahlen an.
Komischerweise ist niemand aus dem Rathaus im PR.
Dieser ist besetzt aus Leuten aus Eigenbetrieben und Kurverwaltung.
Da sagte ich natürlich gleich wie kann das sein?
Niemand vom Rathaus im PR?
Als Antwort erhielt ich: Laß dich doch gleich mal zur Personalratswahl aufstellen.
Zuerst sagte ich nein das will ich nicht- bin ja noch zu frisch hier - wenn auch nicht im öffentlichen Dienst.
Doch mittlerweile freunde ich mich immer mehr mit dem Gedanken an.
Bin ich nach 10 Monaten bei diesem Dienstherren überhaupt wählbar?
Vorher war ich 6,5 Jahre bei einem anderen Dienstherren.
Was mich auch interessiert:
Sollte ich mich überhaupt aufstellen lassen so kurz nach dem Dienstherrenwechsel?
Ich habe da gemischte Gefühle - eure Meinung würde mich interessieren.
Therme
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Hallo zusammen,
nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, als Personalobfrau zurückzutreten.
Kurze Hintergrundinfo hier:
Wir sind ein kommunaler Zweckverband mit 13 Beschäftigten. Seit 2008 bin ich Personalobfrau. Die "Zusammenarbeit" mit dem Dienstherrn gestaltete sich von Anfang an als sehr schwierig und mittlerweile habe ich die Nase gestrichen voll.
Jedenfalls bin ich definitiv zurückgetreten und habe auch schon für die Neuwahlen bereits einen Wahlvorstand bestellt.
Was passiert, wenn sich bei der Wahl kein Bewerber findet? Es ist absehbar, dass sich niemand bereiterklären wird, diese Funktion auszuüben. Größtenteils ist das bei unseren MA schlicht Faulheit, leider aber nicht zu ändern.
Wie läuft es dann weiter? Ich habe schon Bücher, Gesetze und Kommentierungen gewälzt, aber nichts passendes gefunden.
Kann mir hier jemand helfen?
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Hallo zusammen,
ich arbeite zur Zeit bei einer Kommune in NRW. Nachdem ich meine Fachoberschulreife erworben habe, habe ich dort eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht.
In diesem Jahr möchte ich den AL 2 beginnen.
Wäre der Titel des Verwaltungsfachwirten, den ich nach erfolgreichem Abschluss inne hätte, gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife???
Danke im Vorraus. Ich wüsche noch einen erfolgreichen Arbeitstag
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Hallo...
kann mir jemand vielleicht weiterhelfen ?
Muss ich meinem Arbeitgeber, meinen Privat erworbenen Führerschein zur Verfügung stellen ?
Ich arbeite als Arbeiter und bin weder unter dieser Voraussetzung angefangen und es ist auch nicht Inhalt meiner APB.
Was sagt Ihr dazu ?
Vielen Dank für Eure Antworten !
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Halli-Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sich mehr und mehr wieder diktatorische Tendenzen in Personalangelegenheiten breit machen. Folgende Fallkonstellation: Es gibt eine ältere Dienstvereinbarung, die zu keinem Zeitpunkt aufgekündigt wurde. Manche Regelungen darin schmecken der aktuellen Behördenleitung aber nicht. Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist mehr als mangelhaft. Kurzerhand entscheidet man dann, die Dienstvereinbarung wird einfach einseitig außer Kraft gesetzt. Ist so etwas überhaupt möglich? OK, wundern würde es mich nicht, aber es widerspricht halt allem, was "billig und gerecht" wäre. Mit dem Personal kann man neuerdings ja eh machen, was man will. Ich würde nur einmal von Euch gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, spezielle Regelungen in DVen, die Generalien konkretisieren und im Prinzip positiv für die tariflich Beschäftigten sind, schlichtweg einfach "einseitig" für hinfällig zu erklären bzw. die ganze DV in die Tonne zu treten. Gewiß ist es möglich, eine DV zu kündigen und/oder anzupassen. Dies ist aber nicht geschehen. Es ist sehr unbefriedigend, dass man so gut wie keine Möglichkeiten hat, gegen diese diktatorischen Tendenzen etwas zu unternehmen. Habt Ihr schon einmal von etwas ähnlichem gehört oder gelesen? Gibt's da was an Rechtsprechung zu? Freue mich schon auf Eure Antworten, insbesondere auf die unserer "Auenlandbewohnerin":-) Glück auf: Haegar
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Hallo zusammen,
ich stecke in meinem Amt mitten in der Urlaubsplanung für dieses Jahr. Wir haben eine Liste bekommen. Nun sollten wir unsere Wünsche alle eintragen und heute hatten wir eine Dienstbesprechung. Es können von 7 Mitarbeitern nur 2 parallel in Urlaub gehen (ist das überhaupt rechtens?). Nun sind Probleme bei einem Brückentag 24.6. und den Weihnachtsferien ab dem 23.12.
Ich bin Beamtin md. Habe einen Sohn von noch 11 Jahren und mein Mann ist ebenfalls berufstätig als Schichtarbeiter in Kontischicht, sprich es gibt bei ihm kein Wochenende, oder Feiertage sind frei usw.
Mein Problem nun...mein Mann muss zu den Og. Terminen arbeiten und ich kann mein Kind (dann 12 Jahre) wohl kaum alleine zu Hause lassen, bzw. möchte dies nicht.
Mein Sachgebietsleiter hat nun in Absprache mit dem Abteilungsleiter verkündet....selber einigen, sonst wird gelost!! Habe ich nicht Rechte dann vorrangig Urlaub zu bekommen? Wir sind nur 2 Mütter mit Kindern!
Gibt es da eine rechtl. Grundlage/Regelung in NRW??
Könnt Ihr mir helfen?
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
kann ein (öffentlicher) Arbeitgeber seine Vollzeitkraft gegen Zahlung eines Honorars zu einer Extratätigkeit engagieren?
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Moderationstätigkeit während einer Veranstaltung des Arbeitgebers, die ansonsten nicht in den Arbeitsbereich der Angestellten fällt. Diese Tätigkeit ist also quasi privat an einem arbeitsfreien Tag ausgeübt worden.
Ich dachte immer, Haupt- und Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber ginge nicht.....
Gruß, godesia
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Hallo Leute,
Folgendes Problem: Ein Kollege ist pensionierter Soldat und damit Anspruch auf Lebenszeit auf Beihilfe als Berufssoldat. Nun hat er im Land Berlin eine Stelle angenommen und unglücklicherweise hat hier das Land gesagt, er wäre im Land beihilfeberechtigt. Der Bund sagt allerdings, das stimme nicht und er würde erst zahlen, wenn Berlin die Zusage zur Beihilfe zurück nehmen würde. Ein Anwalt und ein entsprechendes Schreiben an die Leitung der Beihilfestelle hat nicht gewirkt. Jeder verweist den Kollegen an die jeweils andere Stelle. Der letzte Brief sagt aus, er solle doch klagen. Wer kann mir bzw. ihm helfen? Was stimmt den nun?
Danke und Gruß
Mumie
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Hallo zusammen,
ich bin Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und habe vor kurzem gehört, dass dieses Studium beim Jura-Studium zum großen Teil anerkannt wird. Es hieß sogar, dass es mit dem ersten Jura-Staatsexamen gleichzustellen wäre :-O.
Weiß jemand was darüber? Kriegt man, wenn man schon Diplom-Verwaltungswirt ist, Scheine erlassen/anerkannt oder wird man direkt zum ersten Jura-Staatsexamen zugelassen oder muss man gar das erste Jura-Staatsexamen gar nicht machen, sondern kann gleich mit dem Refendariat loslegen? Ist es von Uni zur Uni unterschiedlich, oder überall gleich?
Danke schon mal.
Viele Grüße
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Kolleginnen und Kollegen,
im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften (ver.di, GEW, Tarifunion) statt.
Es geht um Ungerechtigkeiten bei der "Startgutschrift", zu der über 3000 Versicherte bei der VBL den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.
Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 31.12.01 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem und höherem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, allein stehenden Rentenfernen (März 2009) auf http://www.startgutschriften-arge.de/6/i...tml?x=3855).
4. Die Start"gut"schriften wurden entgegen dem Versprechen der VBL nicht angemessen dynamisiert (lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht, wurden in den Jahren seit 2002 gewährt). Gerecht wäre die Umstellung aus das neue System gewesen, wenn die Startgutschrift bei Renteneintritt berechnet werden würde, dann würden Lohnerhöhungen und Inflation in die Berechnung einfließen. So aber bezahlen die unter 3. genannten Jahrgänge allein die Sanierung der VBL.
5. Allen, die jetzt in Rente gehen, ist unbedingt anzuraten, mit Hinweis auf anstehende Tarifverhandlungen gegen den Betriebsrenten-Bescheid der VBL Widerspruch, bzw. Klage einzulegen.
6. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Panne bei den Startgutschriften zeigt, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
7. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein (will ich auf Anfrage gerne begründen). Aus den Sondierungsgesprächen im Dezember 2010 ist bereits bekannt geworden, dass die Verhandlungen mit Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen werden, dass lediglich die Ausbildungszeiten in die Berechnungen einbezogen werden, was ausschließlich nur den Besserverdienenden (mit Studium) entgegen kommt. Zu den Tarifverhandlungen im April sollte ver.di wachgerüttelt sein!
Ich bitte um Vorschläge, wie dies elegant und wirksam hinzukriegen ist.
In diesem Sinn:
Fritz Lakritz
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