Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 09.07.2009 11:18, Forum Arbeitnehmer

Hallo Kiwi! mit dem TVöD sind die Bewährungsaufstiege des BAT abgeschafft. Für Eingruppierungsvorfälle zwischen dem In-Kraft-Treten des TVöD 1.10.05 bis zur neuen Entgeltordnung werden Höhergruppierungen nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA (ich nehme mal an, Du kommst aus einer Kommune) den Entgeltgruppen...

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geschrieben von tullindrivare, 09.07.2009 11:04, Forum Kommunalverwaltung

Vielleicht interessant: Ende der 70er gab es die Stadt Lahn (Wetzlar + Gießen), wurde aber schnell wieder rückgängig gemacht...

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geschrieben von Kati, 07.07.2009 10:11, Forum Arbeitnehmer

Bei uns wird es so gehandhabt, § 8 TVöD Zuschläge Samstagsarbeit von 13:00 bis 21:00 20% Sonntagsarbeit von 00:00 bis 24:00 25% Nachtarbeit von 21:00 bis 06:00 20% ges. Feiertage von 00:00 bis 24:00 35% Heiligabend/Silvester von 06:00 bis 24:00 35% LG Kati

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geschrieben von Gast, 06.07.2009 20:31, Forum Arbeitnehmer

Hallo zusammen, eine dringende Frage an euch: Ich bin zur Zeit unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich würde mich aber gerne auf ein anderes Stellenangebot im öffentlichen Dienst bewerben. Erfährt mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung? Ich denke mir, die Arbeitnehmer des öffentlich...

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geschrieben von Kiwi, 06.07.2009 17:23, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler. Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte. Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BA...

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geschrieben von Gast, 05.07.2009 13:06, Forum Arbeitnehmer

Vielen Dank für eure Antworten. Nun ist mir die ganze Sache klar. Zusätzlich kam bei mir noch dazu, dass bis zur VG 9 bereits 100% "Westlohn" gezahlt werden und an VG 10 nur 97 %, die Auswahl der Stufen erfolgt aber nach der "Westtabelle". Dafür erhalte ich jetzt eine Besitzstandswahrung und den Gar...

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geschrieben von Monika, 02.07.2009 17:18, Forum Arbeitnehmer

Das stimmt! Die Personalabteilung hat richtig höhergruppiert. Bei einer Höhergruppierung kommt man immer in die Stufe, in der man mindestens das bisherige Tabellenentgelt bekommen hat. Wenn die Differenz zwischen alten und neuem Entgelt geringer als 30 Euro in den EG 1 bis 8 bzw. 60 Euro in den EG 9...

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geschrieben von Gast, 02.07.2009 16:20, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich würde mich an den Personalrat wenden. So einfach können sie dich nicht kündigen. Also bei uns würdest du in die Verwaltung gesetz werden, wir hatten fast den gleichen fall - Kündigung aussichtslos. Wie gesagt geh zu deinem PErsonalrat, der hilft dir sicher weiter

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geschrieben von Kati, 02.07.2009 12:36, Forum Personalrat / Betriebsrat

Tja, gerade habe ich die Info bekommen, dass unser Personalrat nicht bereit ist mehr Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Antwort hieß so: "...dann müsste sich einer von uns freistellen lassen..." Ich bin der Meinung, dass ein halbjährliches Infoblatt doch auch ohne Freistellung zu bewerkstelligen sein...

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geschrieben von Gast, 01.07.2009 16:27, Forum Arbeitnehmer

Höhergruppierung=niedrigere Stufe Halli Hallo, das ganze ist kein Blödsinn sondern leider korrekt... wenn man z.b. in der EG 5 Stufe 5 (3.315,82 Euro, VKA West) ist und in die EG 6 höhergruppiert wird, so wird man nicht in EG 6 Stufe 5 eingegliedert, sondern in Stufe 4. Man kommt immer in die Stufe,...

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