Nachtzuschläge / Stundenbewertung
#1

Guten Tag Liebe Forenmitglieder,

ich habe mal eine kurze Frage an euch. Ich habe in der Nacht vom 30.04. (21:30 Uhr) bis zum 01.05.2009 (04:00 Uhr) beruflich an einer Jugendschutzkontrolle teilgenommen.

Ich bekomme jetzt die einfachen Stunden anerkannt. Gibt es im öffentlichen Dienst keine Nachtzuschläge oder höher Bewertung der Stunden? Ich kenne es zum Beispiel aus der Wirtschaft so dass dies Stunden mal 1,5 oder 2 genommen werden.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Lieben Gruß
shohayba
Zitieren
#2

Bei uns wird es so gehandhabt,

§ 8 TVöD Zuschläge

Samstagsarbeit von 13:00 bis 21:00 20%
Sonntagsarbeit von 00:00 bis 24:00 25%
Nachtarbeit von 21:00 bis 06:00 20%
ges. Feiertage von 00:00 bis 24:00 35%
Heiligabend/Silvester von 06:00 bis 24:00 35%

LG

Kati
Zitieren
#3

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=3
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers