Neue Fragen und Antworten
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ich bin Mitglied bei der komba. Was mir hier recht gut gefällt ist die gute Erreichbarkeit und die doch recht schnelle und kompetente Beantwortung von rechtlichen Fragen. Auch ist es mir wichtig eine gewisse Überschaubarkeit zu haben. Ich kann mich nicht beklagen. Ein weiteres Kriterium ist sicherl...
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Bei uns muss man keine Rufnummer angeben, aber selbst wenn, dann gebe ich die Festnetzrufnummer an, da bin ich eh nicht erreichbar.
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Zur Frage der Qualifikation AL1/AL2: Siehe Anlage 3 zum BAT ("Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Angestellten im kommunalen Verwaltung-..."). Dort ist in § 1 für verschieden Vergütungsgruppen jeweils die Notwendigkeit der ersten oder zweiten Prüfung festgelegt. Dann eben wieder Überleitung zu TVöD...
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Hallo, es gibt nur ganz wenige Bereiche in der Kommunalverwaltung, in denen Du Englisch wirklich gebrauchen kannst. Mir fällt eigentlich nur die Ausländerbehörde ein. Dafür qualifiziert man sich aber besser nicht, da kein Mensch dort freiwillig arbeitet. In größeren Städten könnten Englisch auch noc...
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Hallo, was möchtest du denn mit den Kursen erreichen ? Willst Du Dein Wissen für die Prüfungen vertiefen ? Ich glaube nicht, dass es Seminare gibt, die für Auszubildende geeignet sind. Für die Schulung dieses Grundwissens ist halt die Ausbildung da. Die Seminare an den Studieninstituten etc. richten...
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Urlaub ist Urlaub und zum Erholen da. Rufbereitschaft ist kein Urlaub.
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Ja, gerne dürfen Sie nach meinem Alter fragen. Ich bin Mitte 50 und seit den späten 70er Jahren im Staatsdienst tätig. Mit den errechneten Versorgungsbezügen käme ich zurecht, mein Häuschen ist zwischenzeitig abbezahlt, Lebensgefährtin verdient relativ gut. wünsche schönen Tag
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(07.07.2011, 12:18)Gast schrieb: Mir war klar, dass ich schon aufgrund meines Alters nirgendwo mehr genommen werde und vertraute mich Fachärzten an, die dann auch das Weitere für mich veranlassten. Nach 1 1/2 Jahren Krankschreibung und zwei Besuchen beim Amtsarzt, der sehr übrigens verständnisvoll...
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Richtig, das Entgelt ist arbeitsplatzbezogen, aber wenn der Arbeitgeber meint, dass nur Leute auf EG 9 und höher sitzen sollen, die den A 2 haben, dann ist das seine Meinung und in der Dienststelle ist das eben Gesetz. Ich glaube, das wird nirgendwo schwarz auf weiß stehen. Ich weiss, dass das in de...
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(04.07.2011, 10:27)Gast schrieb: Du hast nur den A 1 - damit ist deine maximale Eingruppierung E 8. Solltest du während deiner Ausbildung eigentlich gelernt haben! Du solltest während Deiner Ausbildung gelernt haben, daß man immer das kriegt, wie die Stelle bewertet ist. Wenn die persönlichen Vora...
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