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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
An der Giebelseite meines 250 Jahre alten Fachwerkhauses führt ein 5.40 m breiter Weg entlang, der bisher durch einen 1m breiten Grünstreifen von der Hauswand=Grundstücksgrenze getrennt war.
Dieser Grünstreifen wurde jetzt bis an meine Hauswand asphaltiert. Der Weg hat keinen Bürgersteig, er wird in beiden Richtungen befahren und es wird auf beiden Seiten geparkt.
Somit sind die Autofahrer gezwungen Schlangenlinien zu fahren, bzw fahren sie so dicht an meinem Haus vorbei, dass bereits zweimal die Hausecke beschädigt wurde (Fahrerflucht).
Durch das unmittelbare Fahren entlang alter Bausubstanz (auch nachts) bin ich erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ausgesetzt.
Frage 1.; gibt es eine Mindestabstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ?
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Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, seit 12 Jahren arbeite ich als Jugendarbeiter in einem Jugendhaus, bezahlt nach einem Erzieher(habe aber keinen staatlich, anerkannten Erzieher) in der S 6.
Jetzt ist man der Meinung, doch lieber einen studierten Sozialpädagogen einzustellen und mich umzusetzen.
Ich soll demnächst in verschiedenen Kindergärten, putzen, saubermachen, Gartenarbeit u.s.w. also mehr oder weniger Pampelarbeiten erledigen.
Bezahlt werde ich dann in der 2. darf man den eigentlich so extrem runtergestuft werde, das nach 12 Jahren ?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgende Fragen an alle hier im Forum, die im Bereich Sozialamt / Jugendamt beschäftigt sind:
Arbeitet das Jugendamt mit dem Sozialamt zusammen?
Weiß das Sozialamt, dass ein Bürger Hilfe vom Jugendamt bekommt/ bekommen hat ?
Darf der Bürger Einsicht in seine Akte vom Sozialamt nehmen?
Was bedeutet: „Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungen wird von Amts wegen überprüft". Was wird da gemacht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen und respektvollen Grüßen
fragestellen
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Ausgangslage: Lehrer, befristete Anstellung (Schwangerschaftsvertretung)
Vor Vertragsunterzeichnung wurde mündlich von der Schulleitung mitgeteilt, dass die angebotene Stelle sich nicht nur auf das aktuelle Schuljahr 2009/2010 beschränkt, sondern, aufgrund der anschließenden Elternzeit, auch für 2010/2011. Es wurde jedoch nur ein Vertrag für das laufende Schuljahr bis Juli 2010 erstellt.
Im Mai 2010 wurde dreimal nach der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gefragt, jedoch keine Aussage hierzu erhalten („Noch keine Information bekannt“). Vor der Schulkonferenz (ebenfalls Mai) wurde sogar gebeten, „Unterrichtswünsche“ für das nächste Schuljahr (2010/2011) abzugeben. Ergo ergibt sich daraus für den normalen Arbeitsnehmer eine Annahme, dass das Beschäftigungsverhältnis weitergeführt wird (wieso sollte man jemanden zu Pläne auffordern, wenn es diesen nicht mehr betrifft). In der Schulkonferenz, bei der allg. Information über Neuerungen / Einteilung für das neue Schuljahr mitgeteilt wurden, erfuhr der Lehrer öffentlich (!), dass es keine Weiterbeschäftigung geben wird. Danach wurde erst auf Druck und Nachfrage des Lehrers ein persönliches Gespräch geführt. Grund der Nichtweiterbeschäftigung: Umstrukturierung
Minuspunkte Schulleitung:
kein persönliches Gespräch vor der Schulkonferenz über die Personalentscheidung, obwohl mehr als ausreichend bekannt war, unter welchen Voraussetzungen der Lehrer eingestellt wurde
Fragen :
Inwieweit gilt eine mündliche Absprache im öffentlichen Dienst als bindend ?
Inwieweit gibt es im öffentlichen Dienst ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung (auch nach Ablauf des geschl. befristeten Vertrages), wenn die Schwangerschaft/Elternzeit der zu vertretenden Person weiter andauert ?
Inwieweit sind Formfehler seitens der Schulleitung zu monieren ? Schließlich hat auch die Schulleitung bei einem befristeten Vertrag eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
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Hallo zusammen
Habe folgende Frage bzw. folgendes Problem...
Fange am 01.08. meine Ausbildung an.
Ursprünglich war vereinbart, dass ich diese als Stadtsekretäranwärterin mache.
Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden, allerdings wird eine erneute Vorstellung in einem Jahr empfohlen (wegen einem GdB von 50).
Nun wurde mir das Angebot unterbreitet, dass ich die Ausbildung auch als Verwaltungsfachangestellte machen könnte.
Habe zwei Tage Zeit, mich zu entscheiden (also bis Freitag.)
Mir wurde gesagt, dass ich mit der Anwärter Ausbildung nichts anfangen kann, wenn mir die Verbeamtung auf Lebenszeit untersagt wird.
Nun würde ich gerne wissen was da dran ist.
Vom Inhalt her sind die beiden Ausbildungen ja schließlich fast identisch, außer dass die Beamtenausbildung 2 und die Angestelltenausbildung 3 Jahre dauert. Bei dem ersten sind 3 Jahre Anwärterzeit und bei dem 2. zwei... Womit ich ja bei beiden Ausbildungen auf 5 Jahre inkl. Probe-/ Anwärterzeit komme...
Was sind die Vor- und was sind die Nachteile für das jeweilige Angebot?
(Wie gesagt, ich habe noch beide Möglichkeiten...)
Wäre froh, wenn mir jemand antworten könnte.
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Hallo,
wäre super, wenn mir jmd. erklären könnte was das bedeutet. Die Stellenausschreibung beginnt nämlich so:
Diese Stellenausschreibung richtet sich nur an Bewerberinnen und Bewerber, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat .... stehen. Diese Einschränkung gilt nicht für schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen / Bewerber.
Können sich demnach nur Leute bewerben, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?
Danke!
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Hallo zusammen,
inwieweit ist der Personalrat miteinzubeziehen, wenn es um die Umsetzung eines Organisationsgutachtens geht?
Wer kennt sich denn da aus?
VG
HakunaMatata
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Unter den WM-Tröten leiden nicht nur die WM-Zuschauer am TV. Spätestens ab Sonntag, dem ersten Spiel der dt. Nationalmannschaft, wird dies auch viele Anwohner von Public-Viewings treffen, sofern deren Ordnungsämter nicht vorgesorgt haben: Viele Städte haben sich rechtzeitig über den gewaltigen Lärm der Fußball-WM-Tröten aus Südafrika ("Vuvuzuelas") informiert und den Gebrauch beim Public Viewing verboten. Andere Ordnungsämter sollten diese Auflage noch schnell nachholen, ansonsten könnte die Akzeptanz für Public-Viewings dauerhaft leiden. 
Links:
http://www.derwesten.de/sport/fussball/w...82197.html
http://www.mt-online.de/lokales/minden/3...ewing.html
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Einarbeitung einer neuen Kollegin. Ich bin "normale" Sachbearbeiterin A10. Jetzt arbeite ich seit ca. 6 Monaten eine neue Kollegin ein. Die Einarbeitung ist sehr zeitintensiv und schwierig. Da es immer wieder Probleme gibt und ich aufgrund der Einarbeitung kaum noch zur Bearbeitung meines Sachgebietes komme, stellt sich mir die Frage, ob ich die weitere Einarbeitung ablehnen kann ? In meiner Stellenbeschreibung steht übrigens nichts von dieser zusätzlichen Aufgabe. Wäre toll, wenn ich auf diese Weise Hilfe bekommen kann. Danke, troete
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Hallo zusammen,
Gibt es schon Informationen über die Schwerpunkte der Klausuren für die Diplom-Verwaltungswirte in der Staatsprüfung 2010?
Klausuren werden jetzt ab Mitte Juni in den Fächern ÖBWL, Staatsrecht, AVR, KFM, Sozialrecht und Kommunalrecht geschrieben.
Würde mich mal interessieren, ob da etwas absehbar ist.
Danke und Gruß
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Hallo,
ich arbeite in einer Verwaltung in einem technischen Beruf.
Ich habe von 2002-2005 in dieser Verwaltung meine Ausbildung gemacht und wurde ab dem 01.09.05 für 1,5 Jahre übernommen und mit E5 vergütet. Nach diesen 1,5 Jahren wurde ich für knapp 4 Monate arbeitslos und bin dann aber wieder in der gleichen Verwaltung als Schwangerschaftsvertretung eigestellt worden und in E8 Stufe 2 eingruppiert worden, obwohl die Stelle eigentlich mit E9 bewertet ist.
Im letzten Jahr habe ich dann einen festen Arbeitsvertrag bekommen. Vor einem Jahr musste ich mit einer Kollegin, die auch die E9 bekommt, die Stelle tauschen. Jetzt ist es immer noch so, dass sie weiterhin die E9 bekommt und ich nur die E8, obwohl ihre Stelle mit E9 vergütet worden ist. Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Techniker, mit der gleichen Qualifikation auch die E9 bekommen und ich in der gesamten Abteilung der einzige bin, der immer noch mit E8 vergütet wird.
Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Vorab wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass es bei mir wenig Chancen auf eine Höhergruppierung gibt, weil ich nicht die entsprechende Qualifikation habe (alle anderen mit E9 haben genau die gleiche Qualifikation) Mein Abteilungsleiter soll jetzt eine Stellenbewertung für mich schreiben.
Jetzt werde ich natürlich schon eine ganze Weile hingehalten.
Wie stehen denn meine Chancen auch in die E9 eingruppiert zu werden und wie kann ich vorgehen, falls mein Antrag abgelehnt wird?
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Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Problem.....
Wir sind hier im ÖD Land Berlin! Folgendes: Auf unserer Dienststelle sind 7 Kraftfahrerstellen vom Vorstand genehmigt worden. Es standen Laut meinem PR 16 Qualifizierte Kollegen zur Verfügung. Alle 7 Stellen sind von Kollegen besetzt worden, die recht kurz im Unternehmen sind!
Nun die Frage: Zählt sowas wie Betriebszugehörigkeit was, oder gehts nur darum Geld zu Sparen indem man Kollegen, die grad mal 4 Jahre im Betrieb, sind einfach mal hochgruppiert.
Wo kann man evt den Hebel ansetzen, damit auch die länger Betriebsangehörigen zu Ihrem Recht kommen? Nach welchen Kriterien werden solche Stellen intern besetzt?!
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Hallo,
ich habe gehört, dass es eventuell eine Sonderzahlung im Juli geben soll, die alle bekommen, die nach dem Beginn des TVöD ihre Erstanstellung hatten.
Hat das schon einmal jemand gehört?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß
Schnuddelchen
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Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es zwar ein Dienstplanprogramm, aber ich suche ein gutes und günstiges Programm um meine persönlichen Arbeitszeiten für mich zu erfassen. Kann jemand eine Lösung empfehlen?
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Hallo zusammen,
ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.
Sachverhalt:
Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.
Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.
Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?
Im Voraus vielen Dank,
Gruß,
Andi
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