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Hallo,
vorab habe ich folgende Fragen:
1. Mein AG ist aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Welche rechtliche Auswirkung hat dies für mich als Angestellter?
2. Der AG verweigert die Aufstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der AG in diesem Fall recht? Und wenn nein, was kann ich dann unternehmen?
3. Unser Personalrat hat keine professionelle Unterstützung im Hintergrund. Höchstens eine Kollegin, Gewerkschaftsmitglied, um Fragen abzuklären. Bei Problemen mit dem AG, wo kann ich mir Unterstützung holen?
Ich bin seit 9 Jahren bei einer Stadt mit 10.000 Einwohnern beschäftigt. Bauamt - allein zuständig für Tief- und Straßenbau. Selbst Bauingenieur (FH). Stelle wurde als Bautechniker in 65 % Teilzeit ausgeschrieben. Funktionierte finanziell - um 12.30 Uhr Feierabend. 3 Jahre später wollte Vorgesetzte Vollzeit. Ich lehnte ab. Mehrere Gespräche danach - ich gab auf 85 % nach. Bei Termin mit Personalchef wird überraschend mitgeteilt, dass Verwaltung Vollzeittätigkeit erwartet. Begründung: Vorgesetzte kommt nicht mit Arbeitsvolumen klar. Anschließend bemerkte der Personalchef (präventiv), dass es mir ja unbenommen bliebe, mich anderweitig umzuschauen. Mir wurde “die Pistole auf die Brust gesetzt”.
Ab jetzt zuständig für alle Details bis zu den größten Problemen (Dammbruch). Jeder kann Arbeit oder Probleme bringen. Zuarbeit findet fast nicht statt. Zur Abgrenzung des Arbeitsbereiches habe ich nach Arbeitsplatzbeschreibung 1994 (Tipp) gefragt. Mitteilung durch Mitarbeiterin des Personalchefs, dass keine Einsicht möglich, da veraltet, überholt und eine aktuelle gäbe es nicht. Die Gründe von mir wurden nicht nachgefragt.
Seit 2008 (zusätzlich zwei Rechtsstreitigkeiten) komme ich mit der Arbeitsmenge nicht mehr klar. Da mehrere Nachfragen bei Leiterin ohne Ergebnis, jetzt schriftlich beantragt, dass zugearbeitet werden soll, Überprüfung der Eingruppierung (Tätigkeitsbeschreibung, -bewertung) und Ausstellung Zwischenzeugnis. Nach 4 Wochen per e-Mail nachgefasst, Gesprächbereitschaft signalisiert und auf mangelnde Zuarbeit als Ursache verwiesen. Zudem Aussagen meiner Vorgesetzten hinzugefügt: a) “Leider keine Unterstützung möglich, da Kolleginnen nicht qualifiziert”, b) Zu Zuständigkeit als Abteilungsleiterin für Tief- und Straßenbau hieß es “aufgrund Ihrer Ausbildung als Architektin nicht zuständig, dies sei meine Sache”. Jetzt wurde bei Termin mitgeteilt, dass zugewartet werden muss, bis neuer Bürgermeister eingearbeitet ist. Die schwerwiegenden Vorwürfe müssten geklärt werden. Prüfung ob hohe Arbeitsmenge vorübergehend, ob ich als Bautechniker qualifiziert bin oder ob ich tatsächlich Unterstützung benötige. Soll 6-Augengespräch werden. Nach Möglichkeit halten wir den Personalrat raus.
Zwischenzeugnis Gesamtnote 3,5 “stets zu unserer Zufriedenheit” gegen das letzte Zeugnis mit Note 2,5 “jederzeit voll zufrieden”. Das Zeugnis kann ich auf keinen Fall so stehen lassen!
Ich bin erschüttert wie brachial gegen mich vorgegangen wird, nur weil ich mehr Unterstützung benötige.
Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Gibt es Stellen wo ich mich hinwenden kann, etc.?
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Hallo,
ich bin Angestellter bei der Stadt(Stadtbücherei).
Kann man als Angestellter der Stadt dazu gezwungen werden, bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge zu fungieren, wenn man das nicht möchte ? Bei uns ist es wohl so, dass jeden Monat eine andere Abteilung dran ist, die Zeugen zu stellen. Die Abteilung an sich ist dazu verpflichtet, aber gilt das auch für mich ?
Ich habe per Google irgendwie nichts zu dem Thema gefunden
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Hallo zusammen,
zum 01.04.2009 ist der Status "z.A." durch Erlass des Beamtenstatusgesetz entfallen, was jedoch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben dürfte, hoffentlich richtig. Genau hier liegt auch meine Frage.
Ich selbst bin leider "fast Laie" in diesem Rechtsgebiet und Kommunalbeamter g.D.. Jedoch kommt meine liebe Personalabteilung nun auf die Idee, mit Erlass des Beamtenstatusgesetztes zum 01.04.2009 sei die Probezeit weggefallen (dies wurde nicht so gesagt, lässt sich jedoch nicht anders logisch erklären).
Zum 14.08.2008 wurde ich erneut verbeamtet. Davor habe ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt 3 Jahre gleichwertige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis wahrgenommen. Am 14.08.2009 wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet. Als Mindestprobezeit wurde somit 1 Jahr berechnet, da meine Angestelltenzeiten in voller Höhe angerechnet werden mussten. Gem. § 21 Abs. 3 BLW NRW habe ich nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt. Da meine Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt wurden, wären 9 Monate auf die Wartezeit nach A10 anzurechen und entsprechend zu verkürzen. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Ende der Probezeit würde ich somit 1 Jahr Wartezeit auf A10 + eine interne Wartezeit auf Beförderungen abwarten müssen. Die Mindestwartezeit von einem Jahr kann laut Nachteilsausgleich verkürzt werden!
Ergebnis:
14.08.2008 Verbeamtung
14.08.2009 Beamter auf Lebenszeit (Mindesprobezeit 1 Jahr, gleichwertige Tätigkeit als Angestellter)
14.08.2010 Mindestwartezeit nach A10 erfüllt
14.02.2011 Interne Wartezeit erfüllt
14.06.2010 A10 durch Anrechnung Nachteilsausgleich in voller Länge (9 Monate)
Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich zum 01.10.2010 befördert werden würde. (was aufgrund der haushaltsrechtl. Situation derz. nicht möglich sei, korrekt) Wenn ich jedoch zurückrechne, bedeutet dies, dass zum 01.04.2009 meine Probezeit geendet habe. 1 Jahr Mindestwartezeit auf A10: 01.04.2010, interne Wartezeit 6 Monate: 01.10.2010.
Stimmt das? Ich kann es mir in keinster Weise erklären. 2 Kolleginnen wären somit mit Verbeamtung zum 28.02.2010 zum gleichen Zeitpunkt fällig wie ich. Es ist doch lediglich das "z.A." entfallen, aber eine Probezeit kann doch niemals durch Gesetzerlass "entfallen", insbesondere: wo steht das bitte?!. Dies würde bedeuten, dass meine Kolleginnen lediglich eine Probezeit von 2 Monaten gehabt hätten.
Ist meine Berechnung korrekt? Verstehe ich etwa etwas falsch? p.s. auf meinen Antrag auf Nachteilsausgleich wird nicht eingegangen. Lediglich ein Eingangsschreiben samt Hinweis "der Haushalt lässt eine Beförderung nicht zu blabla" habe ich erhalten. Jedoch werden fällige Beförderungen auf eine Warteliste eingetragen und ich sehe es nicht ein, an Stelle 50 zu stehen, obwohl 30 richtig wäre.
Meine Kolleginnen haben nebenbei gesagt, ebenfalls den 01.10.2010 als Zeitpunkt der Beförderung genannt bekommen, mit eben der o.g. Verbeamtung zum 28.02.2009. Ohne Antrag auf einen Nachteilsausgleich oder sonstiges.
Danke im Voraus! Leider bin ich nach mehreren Rückfragen beim Personalamt immer noch nicht schlauer!
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hallo ich hab mal eine frage...
und zwar bin ich vor paar tagen zu hause raus geflogen und verdiene in meiner lehre nicht genug geld, um mir eine eigene wohnung zu leisten. ich bekomme zwar dann das kindergeld, aber selbst damit reicht das nicht vorne und nicht hinten. meine mutter weigert sich aber, mir geld zu geben... jetzt wollte ich mal fragen ob mir das amt geld geben muss und wieviel das ungefähr wäre... würde mich um schnelle antworten freuen...
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Hallo Doppiker,
eine ganz bescheidene Doppik-Frage: Wie werden Umschuldungen bei gleichen Kreditgebern in der Finanzrechnung und in der Vermögensrechnung gebucht? Sie muss in beiden Rechnungen aufgeführt sein.
Jan
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In England hatte die Regierung ein unmoderiertes Online-Forum eingerichtet, in dem die Bürger Sparvorschläge machen konnten.
Nun musste die Regierung das Forum teilweise sperren, da eine Flut rassistischer, beleidigender oder illegaler Beiträge gepostet wurde. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, Sozialhilfeempfänger zwangssterilisieren zu lassen.
Links:
Presseartikel "Der Westen"
Das Spar-Forum
Es zeigt sich einmal mehr, dass staatliche Diskussionsforen zwingend einer Moderation bedürfen. Ein ähnliches Fiasko hatte die Stadt Duisburg auch schon einmal erlebt, als öffentliche Bedienstete im Sozialamts-Forum vermutlich scherzhaft forderten, dass Sozialhilfeantargsteller zunächst nicht benötigte Körperorgane verkaufen müssen, bevor sie Leistungen des Staates erhalten können.
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Ver.di zeigt die möglichen Folgen einer Abschaffung der Gerwerbesteuer auf, wie sie die Bundesregierung plant. Betroffen sind demnach die Kommunen, aber auch die Bürger. Im einzelnen:
- Erhöhung der Lohnsteuer
- Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Schließung von kommunalen Einrichtungen wie Sportanlagen oder Bibliotheken
- Erhöhung der Gebühren für Kitas und Krippen
Das Video:
[my-youtube width=425 height=344]http://www.youtube.com/watch?v=hubuInn3pg4[/my-youtube]
Ich bekomme nur eine neue Befristung aus betrieblichen Gründen, hier zeitweise Mehraufwand, wenn ich gleichzeitig unterschreibe, dass ich dagegen nicht klage.
Bekomme ich dann eine 3 monatige Sperre ALG I und ist das überhaupt rechtens?
ich habe keine großen Möglichkeiten, woanders etwas zu finden und wenn ich diese Sache nicht annehme bin ich bald ohne Job...
HELFT MIR!!!!
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Gibt es noch die Entgeldfortzahlung bei mehr als 6 Wochen Krankheit für gesetzlich Versicherte?
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hallo,
ich muss für meine theorieprüfung die papiere abschicken.habe es 2 mal gemacht, beim ersten mal fehlte eine unterschrift, beim 2ten mal war die unterschrift nicht mit dem richtigen stift gekennzeichnet, ich fühle mich jetzt wirklich etwas verascht, weil mir niemand davon was gesagt hat. Könnte ich die papiere (foto,erstehilfeschein, ect) direkt zum straßenverkehrsamt bringen? Wird es dann schneller gemacht? Ich brauche meinen führerschein nämlich dringend, weil ich sons die probezeit meiner ausbildung nicht überstehen werde, das hat mir mein ausbilder klar gemacht.
Mit freundlichen grüßen.
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Bezügl. der Sonderzahlungen wurden im Land NRW meines Wissens Musterstreitverfahren geführt. Kennt jemand den Stand? Muss die Auszahlung weiterhin beantragt werden, um evtl. Ansprüche zu wahren? Wo kann man ggf. ein Muster downloaden?
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Hallo zusammen,
ich habe vom Kommunalen Prüfungsverband Bayern eine Stellenbeschreibung zum Ausfüllen erhalten. Kann mir jemand ein Muster zuschicken/mailen, wie Arbeitsvorgänge gebildet werden müssen und die Zeitangaben?
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Hallo
Bei uns werden die Aufgaben eines Vorabeiters von Monat zu Monat mehr. Die Gartenbaumeister wälzen immer mehr Aufgaben auf uns ab. Ist es möglich, auch eine Vorarbeiter Stelle zu bewerten? Für 100 € mehr im Monat habe ich bald keine Lust mehr auf Stress.
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Eine Gemeinde hatte ihren stellvertretenden Bauamtsleiter (Angestellter) ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, da dieser zahlreiche private E-Mails empfing und schrieb sowie eine Sportübertragung während der Arbeitszeit ansah. An einigen Tagen hatte der langjährige Angestellte über 150 Flirt E-Mails pro Tag empfangen. Der Vorwurf lautet Arbeitsbetrug und Verletzung der Arbeitspflicht.
Das Landesarbeitsgericht in Hannover hat diese Kündigung als zulässig bestätigt (Urteil vom 31. Mai 2010, AZ: 12 SA 875/09).
Dabei spielte offenbar keine Rolle, dass die Gemeinde die private E-Mail-Nutzung gar nicht per Dienstanweisung verboten hatte.
In dem Prozess hat die Gemeinde (Samtgemeinde Eystrup in Niedersachsen) i.ü. sogar die E-Mails ihres ehemaligen Bediensteten zum Bewis vorgelegt (Umfang: 774 DIN A4-Seiten). Die Bediensteten im öffentlichen Dienst können sich also hier nicht auf Datenschutz oder das Fernmeldegeheimnis berufen.
Links:
http://www.berlinonline.de/berliner-kuri...11174.html
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/l...32782.html
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Hallo zusammen,
bin hier neu, brauche aber dringend einen Rat. Ich bin seit fast sieben Jahren Angestellte in einer Kommune als Sachbearbeiterin. War auch zwei Jahre bei der ARGE. Aufgrund eines Burn-Out-Syndroms nahm ich an einer REHA teil, dort stellte man auch noch fest, dass ich an Arthrose in den Hüftgelenken leide. Ich ließ mich operieren, fiel ein Jahr insgesamt aus. In dieser Zeit versetzte man mich einfach auf eine sog. Springerstelle und besetzte die Stelle in der ARGE neu.
Als ich wieder arbeiten konnte, gab man mir eine Stelle an der Telefonzentrale, die unter meiner tariflichen Eingruppierung liegt, mit dem Hinweis auf die Wiedereingliederung und dass ich mich später auf eine andere Stelle ja bewerben könne. Natürlich funktionierte das nicht. Ich habe mich an VERDI gewandt, mit dieser Hilfe konnte man mir plötzlich wieder eine andere Stelle meiner Eingruppierung anbieten, die ich seit Oktober 2009 inne habe. Leider wurde ich wieder krank und musste in diesem Jahr zwei mal operiert werden, so dass ich seit März fehlte. Im Mai versetzte man mich wieder ohne Rücksprache einfach auf eine Springerstelle und jetzt wollte man mich wieder auf die Telefonstelle setzen. Ich kann mich zur Zeit nur dadurch wehren, dass ich einen Hörsturz hatte und die Ärztin mich weiter krankschreibt.
Was kann ich tun, um mich vor dieser Versetzung zu schützen?
Ich empfinde es auch als absolut degradierend, was nicht gerade zu meiner Gesundung beiträgt. Ach ja, ich bin schwerbehindert 50 %.
Hat jemand eine Idee??
Liebe Grüße
Défi
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