Neue Themen
				Guten Tag zusammen,
ich bin bei einer Behörde als Angestellte beschäftigt und befinde mich seit dem 01.07.2025 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Aufgrund von Personalengpässen durch Krankheit, Nachbesetzung von Stellen würde mein Abteilungsleiter mich gerne weiterbeschäftigen.
Können Sie mir hierzu Auskunft geben, wie eine Unterbrechung der ATZ gestaltet werden kann, ohne dass daraus ein Störfall entsteht?
Oder können Sie mir einen Ansprechpartner nennen, der mir hierzu Auskunft geben kann? Die Personalabteilung findet hierzu keine Lösung.
Im Voraus vielen Dank
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				Hallo zusammen,
ich brauche mal Hilfe, da ich zu diesem Thema so gut wie gar nichts finde....
Eine Dienstvereinbarung wurde vor Jahren seitens AG gekündigt, sie wirkt seither nach. Dies war rechtlich alles in Ordnung. Nach vielen Verhandlungen wurde zwischen PR und AG keine Einigung erzielt. Nun wird die Kündigung seitens des AGs wieder zurückgenommen. Ist das möglich, wenn der PR nicht einverstanden ist, sondern eine neue Dienstvereinbarung will.
Meine Meinung: eine Rücknahme der Kündigung kann nie einseitig sein, aber vielleicht liege ich da völlig falsch.
Ich habe nichts gefunden, um dies rechtlich schriftlich zu untermauern, deshalb hoffe ich sehr auf Hife vom Forum.
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				Guten Morgen,
gibt es hier jemand, der im Anschluss an den BL II den Master gemacht hat?
An der Hochschule Harz ist das beispielsweise möglich.
Mich interessiert vor allem die Machbarkeit im Hinblick auf das wissenschaftliche Arbeiten und den Zeitaufwand.
Oder kann jemand eine andere sinnvolle Option benennen, wie man auf den BL II noch „draufsatteln“ kann?
Zur Hintergrundinfo:
Ich absolviere den BL II in Bayern als Quereinsteiger mit Abitur und habe bis jetzt gute bis sehr gute Noten in den Leistungsnachweisen erreichen können. Bin allerdings schon 45 - alles was in Richtung Verbeamtung geht scheidet daher für mich leider schon aus.
Vielen Dank, falls jemand Ideen oder Erfahrungen für mich hat!
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				Arbeitgeber kündigt wegen Krankheit 6 Monate vor Rentenbeginn. Ist das zulässig?
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				Hallo, ich arbeite seit zwei Jahren als Erzieherin.
Privater Anbieter. Wie sieht die Angleichung tariflicher Leistungen aus?
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				Werden die Rufbereitschaftszeiten auf den Rentenbeginn angerechnet?
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				Ab dem 50. Lebensjahr die 36 Tage Urlaub. Frage - Wird das automatisch gerechnet, oder muss man einen Antrag stellen?
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				Wo wird eine Studienassistentin eingruppiert?
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				Hallo, 
wofür ist eigentlich die Hinzurechnung SV? Wie kommt man auf einen Betrag von z.B. 34,72€? 
Weiterhin steht noch ein Betrag für ZVK Umlage (AG Beitrag) auf dem Lohnzettel.
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				Was verdient Intensiv Fachpflege und Anästhesie?
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				Nach ausgesprochener Kündigung wurde im gleichen Atemzug die Freistellung ausgesprochen. Grund dafür ist die zukünftige Neugründung einer OHG im Finanzdienstleistungssektor. Darf in der Freistellung gegründet werden? Und darf man als Gesellschafter zeichnen oder erst nach dem Kündigungsdatum?
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				Hallo zusammen,
habe eine Frage: besuche gerade den Verwaltungslehrgang I.  Habe mich intern auf eine Stelle im mittleren Dienst (Sachbearbeiter SGB xII  AsylbLG) beworben und habe auch die Stelle angetreten. Wie sieht es mit der Eingruppierung aus?
Danke und VG
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				Darf ein Bachelor eine Stelle EG 13 TVöD bekommen, wenn für die gleiche Stelle sich ein Master bewirbt?
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				Hallo,
erst mal zum Sachverhalt. Ich bin 61 und arbeite nun seit 22 1/2 Jahren in der Verbandsgemeinde. Ich bin Fahrlehrer aller Klassen und Finanzwirt (also grundsätzlich erst mal mittlerer nichttechnischer Dienst). Ich bin in E 8 Stufe 6 eingruppiert. Neben dem ruhenden Verkehr, mache ich auch noch verkehrsrechtliche Anordnungen, Straßensperrungen und die entsprechenden Pläne dazu. Mittlerweile auch die Fahrlehrer und Fahrschulüberwachungen für einen gesamten Kreis mit 24 Fahrschulen. Kommunaler Vollzugsbedienster bin ich auch, mit entsprechendem Lehrgang.
Angeblich um höher gruppiert zu werden, solle ich höherwertige Tätigkeiten, die nicht näher beschrieben wurden ausüben. Nur bekomme ich scheinbar solche Tätigkeiten übertragen. Somit kann ich diese logischerweise nicht ausüben. Nebenbei bin ich noch Vorsitzender der Behindertenvertretung und im Personalrat. Eine Kollegin, ein oder 1,5 Jahre in der Verwaltung wird nach ein paar Monaten gleich befördert, verbeamtet auf Lebenszeit. Die 2. hat keine Verwaltungsausbildung, macht nur Gewerbe und sonst nichts, wurde nach 4 Wochen gleich in E9a eingruppiert und das nur halbtags. Als wenn sich die Kundschaft nur für sie frei nimmt um Gewerbeangelegenheiten zu erledigen. Sie soll auch Beglaubigungen machen, ist aber eben oft nicht da und dann muss ich das machen. Ist grundsätzlich nichts dagegen zu sagen, aber ich finde das sollte sich irgendwie auswirken. Schließlich muss ich mich überall auskennen und nicht nur in einem begrenzten Sachgebiet.
Hat jemand eine Idee, die ich für einen Höhergruppierungsantrag verwenden könnte? Danke fürs lesen und vielleicht antworten
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				Hallo
Angestellter bei einer Kommune (Stadt 8700 Einwohner)
Bin Fachwirt für Facility und Gebäudemanagement, Brandschutzbeauftragter und Fachbauleiter Brandschutz.
Was für eine Eingruppierung ist hier vertretbar?
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