Winterdienst
#1

Eine Frage zum Winterdienst. 
Darf ich den Mitarbeiter von 4.30 bis 7 und dann  erneut von 16:30 bis 21 uhr einsetzen? Die "Teildienst" Pause erscheint mir doch sehr lang und dazu die Ruhezeit von 21 bis 4:30 ist auch zu Kurz.... Oder ist das im Rahmen der Rufbereitschaft etwas anderes? Icon_rolleyes
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#2

Rufbereitschaft schon. Aber wenn es zum Arbeitseinsatz kommt müssen die Ruhezeiten eingehalten werden.
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