28.11.2025, 14:00
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Zulagen an Mitarbeiter in der Verwaltung einer hessischen Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern. Unser Bürgermeister gewährt verschiedenen Mitarbeitern Zulagen zur Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin in Höhe von 400 € monatlich oder zur Vertretung eines Vorgesetzten, ebenfalls in Höhe von 400 € monatlich. Er beruft sich auf dabei auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Meines Erachtens sind diese Zulagen in der Höhe nicht angemessen und nicht durch den Bürgermeister, sondern durch den Magistrat zu entscheiden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?
ich habe eine Frage bezüglich Zulagen an Mitarbeiter in der Verwaltung einer hessischen Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern. Unser Bürgermeister gewährt verschiedenen Mitarbeitern Zulagen zur Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin in Höhe von 400 € monatlich oder zur Vertretung eines Vorgesetzten, ebenfalls in Höhe von 400 € monatlich. Er beruft sich auf dabei auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Meines Erachtens sind diese Zulagen in der Höhe nicht angemessen und nicht durch den Bürgermeister, sondern durch den Magistrat zu entscheiden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?



