Zulagen an Mitarbeiter
#1

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Zulagen an Mitarbeiter in der Verwaltung einer hessischen Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern. Unser Bürgermeister gewährt verschiedenen Mitarbeitern Zulagen zur Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin in Höhe von 400 € monatlich oder zur Vertretung eines Vorgesetzten, ebenfalls in Höhe von 400 € monatlich.  Er beruft sich auf dabei auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Meines Erachtens sind diese Zulagen in der Höhe nicht angemessen und nicht durch den Bürgermeister, sondern durch den Magistrat zu entscheiden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?
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#2

Die Zahlung solcher Zulagen ist nicht unproblematisch. Das erinnert mich etwas an die Zulagen-Affäre in Hannover

Vielleicht können diese Zulagen aber mittlerweile mit viel gutem Willen als Fachkräfte-Zulage nach der Fachkräfte-RL des VKA angesehen werden. 

Kommunalrechtlich müsste man schauen, wie das im Ortsrecht geregelt ist. Ich könnte mir vorstellen, dass solche Zulagen tatsächlich nur mit Zustimmung des Rates / Magistrats gezahlt werden dürfen.
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