Neue Themen
Hallo,
gilt dieser Reisekostenrechner auch für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt?
Danke
S.
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Ist ein Stadtbaurat in BesGr. A14?
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Hallo Liebe Community
Meine Frau hat vor kurzem (01.09.) bei der Mensa angefangen und hatte von Anfang an Probleme mit ihrer ((Vorgesetzte) Leitung der Mensa), aber nicht die Vorgesetzte, die sie eingestellt hat.
Sie wird von der "Leiterin" zur "Sau" gemacht in lautem Ton und vor den Kindern im Verkauf.
Alles macht Sie falsch von Anfang an, die Anderen werden auch zur "Sau" gemacht aber die trauen sich nicht was zu sagen oder zu widersprechen, die eine versteht kaum Deutsch und die andere versucht Ihre Rente aufzustocken und hat Angst um ihre Stelle.
Wie kann man da vorgehen oder an wen wendet sich man da, da meine Frau erst vor kurzem angefangen hat, ist sie natürlich in der Probezeit,
meiner Frau gefällt der Job, aber sie will (kann) ihn nicht unter solchen Umständen ausüben. Sie kommt von der Arbeit mit Tränen zurück. Da die "Vorgesetzte" etwas älter ist, befürchten wir dass sie da schon gut "verwurzelt" ist.
Bitte um Mithilfe.
Vielleicht kann da auch jemand aktiv mithelfen oder sich einsetzen.
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Guten Tag,
Wollte fragen:
Was verdient man bei P5 und E2 bei 60% Stelle?
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Hallo,
ich möchte wissen, welche Gehaltsstufe hat die Assistenten als Quereinsteigerin ohne Ausbildung bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, aber mit 5 Jahren Berufserfahrung?
Danke
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Hallo, was würde ich als examinierte Krankenschwester und einem Bachelorabschluss in Psychologie in einem Krankenhaus verdienen?
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Im September fand ein Vorstellungsgespräch zur Nachbesetzung der Stelle des Stadtbautechnikers statt. Zwei qualifizierte Bewerber wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Einer war Favorit des Bürgermeisters und einer Fraktion, der andere war dem Gremium unbekannt, überzeugte aber im Gespräch. Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich gegen den Favorit des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister übermittelte dem gewählten Kandidaten die Zusage, die dieser telefonisch und per E-Mail bestätigte. Am Folgetag rief der Bürgermeister den Kandidaten erneut an und äußerte, dass bei unzureichender Leistung eine Freistellung in der Probezeit möglich sei und der Schwerpunkt der Stelle doch anders sei wie ausgeschrieben. Diese Aussage verunsicherte den Kandidaten so stark, dass er seine Zusage zurückzog.
Daraufhin erhielt der ursprünglich favorisierte Bewerber des Bürgermeisters die Stelle.
Der abgelehnte Kandidat wandte sich vertraulich an mich als Personalratsvorsitzenden und schilderte den Vorgang. Nun bin ich mit der Situation konfrontiert und suche dringend Rat.
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Was ist wenn ein Kollege ein Spiegeltrinker Alkoholiker ist und sämtliche Kollegen ihn im Bauhof decken und auch noch mit Alkohol versorgen?
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Hallo zusammen,
Ich frage mich gerade ob mir eine Zulage für eine höherwertige Tätigkeit nach TVÖD zusteht oder nicht.
Seit dem 01.09. ist unsere Amtsleitung im Ruhestand. Diese habe ich nun kommissarisch übernommen habe, da zwei Ausschreibungen erfolglos blieben.
Im April hatte mich unser Bürgermeister gefragt, ob ich mir vorstellen könnte die stellvertretende Amtsleitung zu übernehmen. Dies wurde dann vereinbart und parallel wurden bei uns im Haus Stellenbeschreibungen und -Bewertungen von einem externen Büro erstellt. In dieser steht die stellvertretende Amtsleitung mit 35% mit in meinen Aufgaben. Diese wurde Ende Mai dann vom Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lief noch die zweite Stellenausschreibung. Nachdem bekannt wurde, dass auch diese erfolglos bleibt, hatte mich der Bürgermeister Anfang Juli zu einem Gespräch gebeten, in dem er mich fragte, ob ich mir auch vorstellen könnte, die Leitung für einen längeren Zeitraum zu übernehmen und dann wird im Frühjahr 2026 nochmal beraten, ob eine erneute Ausschreibung der Stelle stattfindet oder nicht. Auch diesem habe ich zugestimmt. Die Arbeit geht seither würde ich sagen, über die "Vertretung" hinaus. Da die Stellvertretung eigentlich für eine Urlaubs-/ Krankheitsvertretung bzw. für eine kurze Übergangszeit bis der neue aus dem Bewerberverfahren gewonnene Amtsleiter seine Stelle antritt, angedacht war. Nun ist ja nichtmal sicher, ob und wann die Stelle überhaupt ausgeschrieben wird. Solange die Stelle vakant ist übernehme ich die Aufgaben zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben.
Unsere Hauptamtsleitung hat mir nun mitgeteilt, dass man sich dazu entschieden hätte, mir keine Zulage oder ähnliches zu gewähren, da in meiner Stellenbeschreibung die stellvertretende Amtsleitung enthalten sei. Nun bin ich mir unsicher, ob es denn tatsächlich damit getan ist, auf diese Formulierung zu verweisen.
Stand jetzt bin ich im TVÖD in EG 9b eingruppiert. "Meine" 3 Mitarbeiter, die ich nun zu führen habe, in EG 9a bzw EG 8.
Vielleicht noch zu mir, ich arbeite seit Juli 2018 als Verwaltungsfachangestellte bei der Gemeinde und absolviere gerade parallel eine Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin.
Und vielleicht nochmal kurz die zeitlichen Eckdaten 🫣
- die Stelle vom Amtsleiter wurde erstmals im März ausgeschrieben
- parallel dazu wurde ich gefragt, ob ich die Stellvertretung übernehme, weil man davon ausging, dass es eine Übergangsfrist von 1 bis 2 Monaten gibt bis ein neuer Amtsleiter kommt
- im April wurden dann unsere Stellen bewertet, Ende Mai im Gemeinderat beschlossen und am 04.06. von uns Mitarbeitern unterschrieben
- im Mai/Juni wurde dann die Stelle erneut ausgeschrieben - wieder ohne Erfolg
- Anfang Juli hat mich der Bürgermeister dann gefragt, ob ich mir auch vorstellen kann, die Stelle kommissarisch für einen ungewissen Zeitraum zu übernehmen und man entscheidet dann im nächsten Jahr neu, ob und wie die Stelle ausgeschrieben wird
- Seit 01.09. habe ich die Stelle nun übernommen
- ich bin in EG 9b eingruppiert
- 2 meiner Mitarbeiter in EG 9a und eine in EG 8
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Macht es Sinn, eine Wiedereingliederung zu starten, wenn der Vertrag nicht verlängert wird?
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Servus!
Ich wollte von der Stadt Grundstücke kaufen, da ich dachte, dass ich die günstig bekomme, weil im Grundbuch Wegefläche und Hofraum steht.
Nun möchte aber die Stadt für eins dieser Flurstücke den Bodenrichtwert für Wohnbauflächen haben, mit der Begründung, dass es sich zum einen lt. Flächennutzungsplan um Wohnbaufläche handelt und zum anderen lt. des entsprechenden Geoportals um baureifes Land/gemischte Baufläche. Das andere, weil Weg, kann man mir nicht veräußern, weil es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt.
Anschließend habe ich mir das im Rathaus und online angeschaut.
Ein Flurstück ist lt. Flächennutzungsplan Wohnbaufläche und lt. Geoportal baureifes Land/gemischte Baufläche.
Ein Flurstück lässt sich lt. Flächennutzungsplan nicht genau zuordnen, ob Wohnbaufläche oder Weg. Lt. Geoportal ist es aber auch baureifes Land/gemischte Baufläche. Allerdings lt. Grundbuch ist es wiederum eine Wegefläche.
Was davon ist nun aber richtig?
Welche Daten sind sozusagen "Gesetz"? Die aus dem Grundbuch, die aus dem Flächennutzungsplan oder die aus dem Geoportal?
Und, können und dürfen öffentliche Straßen tatsächlich nicht von privat gekauft werden?
Danke.
Grüße
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Muss ich als Pensionist mit 68 Jahren bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Steuerklasse 6 nehmen, oder kann hier auch die jetzige Steuerklasse 1 verwendet werden. Bei Steuerklasse 6 ist ja ein sehr hoher Abzug gegeben. Vielleicht kann ich hier eine dementsprechende informative Antwort bekommen - Danke --
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Nachdem ich vor mehreren Jahren von EG 7 nach EG 9a höhergruppiert wurde möchte ich jetzt wieder aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen auf meine alte Stelle, für die ich in EG 7 eingruppiert werde, wechseln. Vor der Höhergruppierung habe ich einen Strukturausgleich und Garantiebetrag erhalten. Kann mir dieser auch nach der Herabgruppierung gewährt werden, damit ich auf der Stelle nicht weniger verdiene als vor dem Stellenwechsel? Vielleicht besteht auch Möglichkeit, dass ich eine entsprechende Zulage erhalte, um die finanziellen Nachteile auszugleichen? Ich bin über 55 Jahre alt und seit mehr als 30 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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Ich arbeite nur 3 Tage die Woche in meinem Hauptberuf ( Erzieherin ) und an 3 Tagen ( ca. 10 Stunden wöchtentlich ) im Familienbetrieb ( Getränkemarkt ).
Der Nebenjob ist angezeigt und genehmigt.
Laut §8 darf ich während des Urlaubs keine Nebentätigkeit haben. Gilt dies in meinem Falle auch? Oder nur für die 3 Tage meiner Hauptberufszeit ?
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Bin gelernter Schreiner und arbeite als Haustechniker im öffentlichen Dienst. Welche Gehaltsgruppe im TVöD steht mir zu?
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