Dienstreise
#1

Wir sind auf einer Fortbildung in Oberhausen gewesen und haben die Anreise nicht bezahlt bekommen. Es war eine vom Arbeitgeber geplante Fortbildung und wir waren mit einem Firmen PKW mit 4 Personen unterwegs und waren circa 9 Stunden unterwegs. TV-V ist für uns maßgebend.
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#2

Es geht um die Arbeitszeit?

Für die Arbeitszeit gilt:
§ 8 Abs. 10 Tv-V
"(10) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen
Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der
Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender
Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist
Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen, für die Arbeitnehmer günstigeren Grundsätzen oder Abmachungen verfahren, sind diese abweichend von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend."

Es ist also die sonst geplante Arbeitszeit gutzuschreiben. Für die Fahrer des Firmen PKWs wäre grundsätzlich auch die aktive Fahrzeit als Arbeitszeit anzurechnen.
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