Freier Tag für eigene Eheschließung
#1

Kann mein Arbeitgeber, öffentliche Verwaltung, den freien Tag für eine eigene Eheschließung ablehnen?
Zitieren
#2

Welcher Tarifvertrag?

Welcher freie Tag für eine Eheschließung? Ein solcher ist in den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht vorgesehen. Denkbar ist ggf. eine unbezahlte Freistellung. Auch wird ein Urlaubsantrag für den Tag nur in extremen Sondersachverhalten abgelehnt werden können.
Zitieren
#3

Hier könnte sich eine Freistellung gem. § 616 ergeben. Schaue einmal hier
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/...rhinderung
Zitieren
#4

(25.11.2025, 13:43)Gast schrieb:  Hier könnte sich eine Freistellung gem. § 616 ergeben. Schaue einmal hier
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/...rhinderung
Dort steht doch: "Von § 616 BGB  können in Tarifverträgen, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträgen Abweichungen sowohl zugunsten als auch zulasten der Beschäftigten vereinbart werden. Auch ein vollständiger Ausschluss des § 616 BGB ist grundsätzlich möglich. Zahlreiche Tarifverträge regeln insbesondere die Fälle und Dauer der Verhinderung sehr detailliert und abhängig vom einzelnen Anlass, so beispielsweise § 29 TVöD. [...]"
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Sonderurlaub für eigene Hochzeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst