25.11.2025, 08:55
Kann mein Arbeitgeber, öffentliche Verwaltung, den freien Tag für eine eigene Eheschließung ablehnen?
(25.11.2025, 13:43)Gast schrieb: Hier könnte sich eine Freistellung gem. § 616 ergeben. Schaue einmal hierDort steht doch: "Von § 616 BGB können in Tarifverträgen, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträgen Abweichungen sowohl zugunsten als auch zulasten der Beschäftigten vereinbart werden. Auch ein vollständiger Ausschluss des § 616 BGB ist grundsätzlich möglich. Zahlreiche Tarifverträge regeln insbesondere die Fälle und Dauer der Verhinderung sehr detailliert und abhängig vom einzelnen Anlass, so beispielsweise § 29 TVöD. [...]"
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/...rhinderung