Studium Voraussetzung für EG10 TVÖD?
#1

Hallo Zusammen, 

Ich habe eine neue Stelle im TvöD angefangen, die Stelle war mit EG10 ausgeschrieben. 
Ich habe die Zusage bekommen, man meinte aber, man könne mich aufgrund des fehlenden Studiums 'nur' in EG9b eingruppieren. 

Meine Vorgänger in gleicher Position hatten sehr wahrscheinlich kein Studium, daher meine Frage. Ist ein Studium eine Voraussetzung ? So wie ich es im TvöD lese, ist dem nicht so, sondern ergibt sich aus Verantwortung aus 9b und 9c. 

Gibt es jemanden (eine Firma, ein Verein) wo ich meine Eingruppierung prüfen lassen kann? 

Liebe Grüße!
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#2

"Meine Vorgänger in gleicher Position hatten sehr wahrscheinlich kein Studium, daher meine Frage. Ist ein Studium eine Voraussetzung?"
Hängt davon ab, nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung (Tätigkeitsbereich) eingruppiert wird.

Wobei unklar wie man dann zur E9b kommt. Sollen ggf. nicht alle vorher vorgesehenen Tätigkeiten übertragen werden.

"Gibt es jemanden (eine Firma, ein Verein) wo ich meine Eingruppierung prüfen lassen kann?"
Anwälte. Aber nicht alle kennen sich in den hier relevanten Regelungen aus. Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder.
Personalrat bzw Betriebsrat beim Arbeitgeber unterstützt ggf. auch.
Man kann eine vollständige Schilderung des relevanten Sachverhalts in einschlägigen Foren einstellen.
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#3

Moin,

wenn die niedrigere Eingruppierung aufgrund eines fehlenden Studiums erfolgt ist, sollte sie bei EG 9c (eine Entgeltgruppe niedriger nach Nr. 2 der Vorbemerkungen. Ich nehme dann an, dass es sich nicht um einen Verwaltungsberuf handelt (dann hätte Nr. 7 der Vorbemerkungen Anwendung gefunden). Die Eingruppierung des Vorgängers kann Gründe aus der Beschäftigungshistorie haben (Besitzstand an anderer Stelle erworben).

VG 1887
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