Voraussetzung für EG8
#1

Guten Tag,
ich arbeite seit 33 Jahren als eigenständiger Schreiner in der Kommune, bin in der EG 7. Stufe 6 eingruppiert.
Seit 5 Jahren bin ich eine Zertifizierte Fachkraft für Schließ -und Brandschutzanlagen bei Fluchtweg sowie Brandschutztüren. Die lebensrettenden Schließanlagen sind mittlerweile überall eingebaut worden. Meine Zusatzfunktionen als Schreiner sind die ca 400 Türen zu kontrollieren und gebenfalls zu reparieren. Für mich handelt es sich um besonders höherwertige Arbeiten. Das Zeitfenster differiert immer zwischen einer oder einigen defekten Türen in einer Woche.
Daher meine Frage: Reicht das aus um in die EG 8 eingruppiert zu werden kann oder gibt es eine oauschale Möglichkeit das durch eine Zusatzvergütung die Arbeit zu honorieren.
Mit freundlichen Grüßen
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#2

Die Frage ist ja, ist die Tätigkeit an mehr als 50% der Tätigkeit in der Woche? Ich würde es genau dokumentieren und dann ggf. einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen.
Wenn die 50% nicht erreicht werden, wird es sehr schwer.
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#3

Selbst bei 50% wäre es schwer zu schauen in welchen Abschnitt der Entgeltordnung des TVöD oder des Bezirkstarifvertrags in der E8 fält die Aufgabe. Wenn man es z.B. als Techniker Tätigkeiten ansehen würde (was für mich fraglich wäre) bliebe noch die Frage an die Anforderung an die Person. Dann landet man ggf. doch wieder in der E7 wegen fehlender Techniker.)

Nach welchen Bezirkstarifvertrag in welcher Fallgruppe bzw. in welchen Abschnitt der Entgeltordnung TVöD basiert dann aktuell die E7? Dann könnte man schauen welche Heraushebungsmerkmale zu erfüllen sind.
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