Versetzung nach Elternzeit
#1

Hallo.
Ich arbeite in einer kommunalen Kita.
Eine Kollegin von mir darf nun nach ihrer Elternzeit nicht in ihre angestammte Gruppe zurückkehren (die sie selbst eröffnet hat und 7 Jahre dort gearbeitet hat).
Dieses wird von unserer Leitung damit begründet,  dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nach der Elternzeit gibt. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Der Personalrat wurde lediglich informiert und muss laut Leitung der Versetzung nicht zustimmen. 
Meine Frage lautet: stimmt das?
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#2

Handelt es sich denn um eine Versetzung (d.h. zukünftig Tätigkeit in einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb)? Oder sogar nur eine andere Gruppe in der gleichen Einrichtung?

Bei einer Versetzung sind ggf. Mitbestimmungsrechte des Personalrates zu beachten. Für die Details ist wichtig, welches Personalvertretungsrecht (welches Bundesland) Anwendung findet. Aber die Zuweisung anderer gleichwertiger Tätigkeiten in der gleichen Dienststelle unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates.
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#3

Wie schade.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
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