28.11.2025, 18:35
Hallo.
Ich arbeite in einer kommunalen Kita.
Eine Kollegin von mir darf nun nach ihrer Elternzeit nicht in ihre angestammte Gruppe zurückkehren (die sie selbst eröffnet hat und 7 Jahre dort gearbeitet hat).
Dieses wird von unserer Leitung damit begründet, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nach der Elternzeit gibt. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Der Personalrat wurde lediglich informiert und muss laut Leitung der Versetzung nicht zustimmen.
Meine Frage lautet: stimmt das?
Ich arbeite in einer kommunalen Kita.
Eine Kollegin von mir darf nun nach ihrer Elternzeit nicht in ihre angestammte Gruppe zurückkehren (die sie selbst eröffnet hat und 7 Jahre dort gearbeitet hat).
Dieses wird von unserer Leitung damit begründet, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nach der Elternzeit gibt. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Der Personalrat wurde lediglich informiert und muss laut Leitung der Versetzung nicht zustimmen.
Meine Frage lautet: stimmt das?


