Teilzeit nach Elternzeit - Tvöd Sue
#1

Hallo, kann mir jemand helfen? Ich war vor meiner Elternzeit mit 100% in S15/3 tätig. Nun möchte ich jedoch erstmal mit 50% wieder einsteigen. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf die S15/3? Auch wenn mir eine Stelle mit Eingruppierung S8/3 angeboten wird? Freue mich über Rückmeldung.
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#2

"Habe ich trotzdem einen Anspruch auf die S15/3?"
Wenn entsprechende Aufgaben in Teilzeit übertragen werden können. Wenn man die Stelle mit S8 akzeptiert hat man keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung. Wenn man das Angebot nicht annimmt wird halt zu klären sein ob sich die S15-Stelle in Teilzeit mit 50% wahrnehmen lässt.
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