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Geschrieben von: rabiato, 09.04.2012, 10:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo!

Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.

Grüsse

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Geschrieben von: Gast, 04.04.2012, 19:06, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (383)

Hi Leute!

Ich komme von NSI Hannover und irgendwie ist noch niemand was bekannt, was eventuell als Prüfungsfach dran kommen könnte..
Vielleicht ist es auch einfach noch zu früh um Spekulationen aufstellen zu können..Icon_confused

Ist bis euch schon was durchgesickert?

LG Icon_wink

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Geschrieben von: Schiff83, 04.04.2012, 11:56, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Kurze Frage:

Folgender Sachverhalt:

Stellenwechsel vom Land in eine Kommune. Bisherige Besoldung A7 (seit September 2011 !)

Die neue Stelle ist mit A8 ausgeschrieben.

Darf ich beim Antritt der neuen Stelle mit A8 direkt bei der Versetzung eingestellt werden? Oder muss auch beim Stellenwechsel die Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden?

Über eine Antwort würde ich freuen, auch über die entsprechende Gesetzesgrundlage:-)

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Geschrieben von: Gast, 03.04.2012, 20:46, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Halo,

unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der letzten Begehung vermerkt, dass ich einen neuen Drehstuhl benötige. Beim jetzigen ist die Armlehne locker und das Polster durchgesessen.

Hausintern werden dafür 650 EUR bereit gestellt, wobei bei einem bestimmten Händler bestellt werden muss. Dessen Standardmodell für 650 EUR gefällt mir aber gar nicht, es ist ein älteres Modell, das er bereits seit ca. 10 Jahren an die Stadt verkauft. Die anderen Drehstühle von ihm sind entweder noch schlechter oder deutlich teurer ...

Ich würde daher gerne irgendwie argumentieren, dass die Bürostühle von diesem Händler ungeeignet sind, weiß aber noch nicht wie. Gibt es irgendwelche Standards, DIN-Normen, Richtlinien oder ähnliches, die ein Drehstuhl heute erfüllen muss ?

Kann/soll ich evtl. meinen Orthopäden bitten, eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erstellen ? Ich hatte vor Jahren einen Bandscheibenvorfall.

Viele Grüße

Ralf

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Geschrieben von: inge, 03.04.2012, 11:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo in die Runde,

wir haben hier einen Arbeitnehmer, der zu 70% Schwerbeschädigt ist.
Behinderung ist psychisch bedingt, so dass niemand genau weiß, zu was für Arbeiten er noch rangezogen werden kann. Er sagt bis jetzt, was er nicht machen kann und was er kann.
Nun will die Dienststelle ihn zum Amtsarzt schicken, um zu klären, was er noch für Tätigkeiten machen kann.
Muss er das machen? § 3 TVöD gibt es her. Muss hier der PR zustimmen?
Im Personalvertretungsgesetz Thüringen finde ich dazu nichts.
Habt ihr dazu schon irgendwelche Erfahrungen und wie verhält man sich als PR ?
In der Hoffnung auf baldige Anwort verbleibe ich
mit frdl. Grüßen


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Geschrieben von: Gast, 30.03.2012, 16:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (8)

Hallo,


ich fange dieses Jahr ein Duales Studium an der FhÖV in Köln an (als Stadtinspektoranwärterin für die Stadt Köln). Nun frage ich mich, wie die Übernahmechancen nach den 3 Jahren Ausbildung sind. Kann man auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis hoffen oder sind angesichts der leeren Kassen eher Angestelltenverhältnisse bzw. sogar gar keine Übernahme wahrscheinlich?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

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Geschrieben von: mamal1209, 28.03.2012, 10:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich habe mal ne Frage ich arbeite seit 2000 in einer Gemeinde mit ca. 6000 Einwohnern,
ich habe meine Ausbildung 2003 abgeschlossen (VFAK) habe dann zweimal nen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und ab 2005 habe ich dann einen festes Arbeitsverhältnis begonnen. Ich wurde damals nach meiner Ausbildung in Entgeltgruppe 4 eingestuft. Ab 2006 bin ich in Entgeltgruppe 5 hochgruppiert worden. Seit 2006 bin ich also in Gruppe 5. Jetzt meine Frage: Ich habe unten meine Tätigkeiten aufgeführt und wollte euch fragen ob ich nicht vielleicht Anspruch auf eine höhere Gruppierung hätte??? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. (Ach ja seit 2010 mach ich gerade den Angestelltenlehrgang II)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
- Abwicklung von allen Kommunalwahlen
- Anordnung in Bezug auf Hundehaltung
- Regelung Anschlagwesen (Werbeschilder)
- Erfassung Deponien (Bauschutt, Hausmüll)
- Verkehrsrechtliche Anordnungen erteilen
- Ausnahmegenehmigung (Schwertransport usw)
- Prüfung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts
- Feuerwehrwesen (Zuschussanträge,Stärkemeldung)
- Kommunale Versicherungen



Bauabteilung:
- Entgegenahme von Bauanträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Einholung von fehlenden Nachbarunterschriften
- Erstellung von Sitzungsvorlagen für Gemeindrat in Bezug auf eingegangene
Bauanträge einschließlich anschließender Ausfertigung gem. Stellungnahme
- Verwaltung und Registrierung der gesamten Bauakten
- Ausgabe der Bauunterlagen an Bauherr
- Prüfung der Bauunterlagen ob sie den Vorschriften entsprechen
- Abwicklung der gesamten Bauleitplanung
- Führung Straßenbestandsverzeichnis
- Durchführung von Widmungsverfahren für öffentliche Straßen
- Überwachung des Vollzugs der Eigenüberwachungsverordnung Kläranlage
- Erteilung Auskünfte Baurecht
- Hausnummernvergabe


EDV:
- Einspielen Updates
- Einbindung neuer PC´s
- Netzwerkbetreuung
- Geräte installieren

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Geschrieben von: Gast, 27.03.2012, 12:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

folgender Fall wird gerade im Kollegenkreis diskutiert:

A ist Beamter u. gleichzeitig Personalrat in einer kleinen Behörde. In der Mittagspause läuft ihm zufällig Herr B über den Weg. Der 85-jährige B war ebenfalls in der dortigen Behörde bis seiner Pensionierung beschäftigt und ist der Vater des ebenfalls dort tätigen Beamten C (also der Arbeitskollege von A).

Der senil wirkende B erklärt nun u.a. dem A, dass sein Sohn C sich in der Behörde leider nicht wohl fühle und deswegen schon schlaflose Nächte hatte. Er bereue den Tag, an dem er sich für diese Dienststelle beworben habe. C beabsichtige, evtl. psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hoffe, dass der aus seiner Sicht völlig unfähige Behördenleiter bald in den Ruhestand geht.

Nach Beendigung der Mittagspause begibt sich Personalrat A sofort zum Behördenleiter und teilt ihm alle Details aus dem Gespräch mit dem B wortwörtlich mit. Der Behördenchef beschimpft daraufhin C auf das Übelste und erklärt, dass er auf seine nächste Beförderung 100 Jahre warten könne.

Auf sein unmögliches Verhalten von C angesprochen meint Personalrat A, dass er aus Gründen der Schweigepflicht nichts hierzu sagen dürfe.
Aus seiner Sicht habe er sich völlig korrekt verhalten.

Wie sieht man hier im Forum diesen Fall ?


Danke für AntwortenIcon_biggrin










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Geschrieben von: Gast, 26.03.2012, 11:41, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
der Notar benötigt für den Verkauf eines Grundstücks, dass in einem festgesetzten Sanierungsgebiet liegt, eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Gemeinde.
Hat jemand für mich ein Muster oder kann mir sagen, wo ich solch ein Muster finde?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 24.03.2012, 09:33, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich arbeite seit 10Jahren in einem Chemieunternehmen in der Kläranlage. Bin dort als Chemikant eingestellt. Wir bedienen auch die gesamte Infrastruktur unseres Werkes(ist nicht allzu groß,aber immerhin).
Habe den Chemikanten gelernt und auch die Meisterprüfung zum Industriemeister Chemie abgelegt.
Nun will ich mich gerne weiter spezialisieren in Richtung Abwassertechnik, was meinem Arbeitgeber ebenfalls zugute kommen würde, ebenso auch deswegen, um mich vor Eventualitäten(z.B. Arbeitsplatzabbau etc.) zu schützen, eben durch weitere Qualifikationen.

Würde es aus Eurer Sicht Sinn machen, den "Klärwärter" bzw. den Abwassermeister zusätzlich zu machen, und inwieweit hat jemand Ahnung/erfahrung, ob meine Vorausbildung dafür ausreichend ist. Für den "Klärwärter" würde ich kein Problem sehen, eher für den Meister.

VG
Der Frühschichtler

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 21:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
ich bin Vorsitzende in einem Personalrat von 5 Personen. Die Dienststelle
gewährt eine Freistellung von 9,5 Stunden.
Bis jetzt hatten der 1.und 2. Vorsitzende 3,5 Stunden und der Schriftführer
2,5 Stunden. Jetzt, im neuen Personalrat gibt es Diskussionen, wer wieviel
Stunden bekommt. Da wir alle eine Vollzeitstelle haben, müssten die Freistellungstunden an Kollegen (die uns vertreten) gegeben werden.
Ist es sinnvoll, den Mitgliedern des Personalrates ( 4 und 5) jeweils 1 Stunde zu geben?
Ich bin der Meinung, da der 1. und 2. Vorsitzende an Vorstellungsgesprächen, Monatsgesprächen etc. teilnimmt und der Schriftführer die Einladungen, Protokolle usw. schreibt die 9,5 Std. unter denen auf zu teilen. Ist das so richtig oder gibt es da Vorgaben?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten

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Geschrieben von: Gast, 21.03.2012, 13:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,
ich habe Ende 2010 damit begonnen, ein Projekt zu entwickeln, das die Ziel- und Kennzahlenbildung im neuen Rechnungswesen der Kommunen deutlich vereinfachen soll (sowohl verwaltungsintern, als auch für den Haushaltsplan oder die Jahresrechnung). Da ich nur in meiner Freizeit an dem Projekt arbeiten kann, zieht sich die Weiterentwicklung entsprechend in die Länge. Kurzum habe ich deutlich mehr Ideen als Zeit. Daher hoffe ich, auf diesem Wege Mitstreiter zu finden, die Interesse haben, sich in einem solchen Projekt zu engagieren.

Aktuell befindet sich das Ganze in einer Art Beta-Phase und ist bisher auf NRW-Recht zugeschnitten. Geplant ist, die Leistung später bundesweit für Kommunen anzubieten. Ich habe bereits Angebote für eine kommerzielle Vermarktung erhalten, möchte die Nutzung jedoch kostenlos halten. Ggf. könnten Sonderleistungen zur Deckung von Unkosten später kostenpflichtig sein, grundsätzlich ist das aber nicht vorgesehen. Die Chancen auf das große Geld stehen also eher schlecht Icon_wink

Wer dennoch Interesse hat, sich an dem Projekt zu beteiligen und zumindest über Grundkenntnisse in den Bereichen Haushaltswesen / Controlling und / oder Excel verfügt, ist herzlich eingeladen, mir eine kurze Mail an kennzahlenprojekt@gmx-topmail.de zu schicken. Ich werde dann nähere Details zum bisherigen Stand und den weiteren Planungen mitteilen und hoffe, dass im Anschluss ein gutes Projektteam entsteht.

Teil des Projektes ist auch eine mit PHP erstellte Webseite und eine MySQL-Datenbank; Kenntnisse in diesem Bereich wären hilfreich, sind aber nicht nötig.

Viele Grüße
Matthias

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Geschrieben von: Erzi, 20.03.2012, 21:45, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Guten Abend,

Wie siehts denn bei dem Thema in eurem Bauhof aus ? Nach meinem Wissen ist die "Handwerkerregelung" nicht zulässig ! Müssen die Module von euch selbst bezahlt werden ? Kriegt ihr evtl. einen Zuschuss oder werden die Kosten komplett durch die Kommune übernommen ?

019

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Geschrieben von: Gast, 20.03.2012, 16:59, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (40)

Hallo,

heute ging folgende Pressemitteilung durch die Medien:

Arbeitgeber müssen Jüngeren mehr Urlaub geben


Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil.

Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen.

Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. (Az: 9 AZR 529/10)

Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem „gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen“ begründet worden.

Mehr zum Thema
Bericht zur Arbeitszeit: Deutschland ist Europameister beim Urlaub
Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte, da 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden könne. (AFP)


Was heißt das denn jetzt für uns??? Kann ich jetzt einfach dieses Jahr mit 30 Tagen planen?? Oder wird das vielleicht noch mit in die aktuellen Tarifverhandlungen eingepflegt???

Oder bleibt alles beim alten??? Toungue

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Geschrieben von: stepadu, 19.03.2012, 23:07, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

ich bin es total leid. Ich will (nach 11 Monaten) wieder arbeiten.... Kann man mir als Beamtin die Aufnahme der Arbeit verwehren?

Ich habe wegen Unstimmigkeiten mit meiner "noch"Kollegin zwei mal eine Wiedereingliederung abgebrochen. Ein Umsetzungsantrag wurde bereits gestellt... und leider vom Personalamt auch als offenes Geheimnis an mein Amt weitergetrascht (sorry an alle Personaler... aber echt Icon_rolleyes

Brauch ich sowas wie eine "Gesundschreibung" vom meinem Doc?

Ich kann mich als geheilte Vollzeitkraft doch besser "verkaufen" bei einem neuen Vorgesetzten.

Danke
Steffi



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