Der Verdienst bei der Volkshochschule
Volkshochschulen benötigen Dozenten für die Leitung der Kurse sowie Kräfte in der Verwaltung, Informationstechnik und Haustechnik. Bei den Lehrkräften wird zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern auf Honorarbasis (Honorardozenten) unterschieden. Vielfach werden von Volkshochschulen auch geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie ehrenamtliche Tätigkeiten angeboten.So ermittelt man den Verdienst an Volkshochschulen:
Die Honorare und Gehälter können zwischen den Volkshochschulen abweichen, denn es gibt für Kommunen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:
I. Hauptamtliche Beschäftigte und Beamte
- In vielen kommunalen Volkshochschulen kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) zur Anwendung. Die Abkürzung VKA steht für Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände. Es werden 2 Gehaltstabellen unterschieden. Das Brutto-Gehalt ergibt sich aus einer Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.
- Entgelttabelle TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
- Entgelttabelle TVöD für die Verwaltung
- In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stadt Hamburg setzt ausschließlich freiberufliche Kursleiter ein. Es werden auch im TV-L 2 Gehaltstabellen unterschieden. Das Brutto-Gehalt ergibt sich aus einer Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.
- Entgelttabelle TV-L für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
- Entgelttabelle für den TV-L Verwaltung
- Einige Volkshochschulen verfügen über einen Haustarifvertrag. Dessen Vergütungen und Arbeitsbedingungen können an den TVöD gekoppelt / angelehnt sein.
- Einige Kommunen beschäftigen in ihren Volkshochschulen auch Beamte. Mehr zur Beamtenbesoldung ...
a) Eingruppierung in eine Entgeltgruppe nach TVöD:
Abhängig von den übertragenen Tätigkeiten gilt in der Regel folgende Eingruppierung:- Angestellte ohne Ausbildung, mit zweijähriger Ausbildung oder mit fachfremder Ausbildung werden je nach der Schwere der Aufgaben in die Gehaltsgruppen 1-4 eingruppiert.
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung erhalten ihr Gehalt aus den Entgeltgruppen 5 - 9 b. Der Ausbildungsberuf muss eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Bachelor erhalten die Entgeltgruppe 9 b oder höher.
- Master werden in Entgeltgruppe 13 oder höher eingruppiert.
- Verwaltungskräfte werden zwischen Entgeltgruppe 2 und 15 eingruppiert.
Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert."). Die Tätigkeitsmerkmale sind unten auf dieser Seite aufgeführt.
Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
Auch die Qualifikation kann bei der Eingruppierung eine Rolle spielen (typische Formulierung: Entgelt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe X). Wenn eine geforderte Qualifikation nicht vorhanden ist, wird der Bewerber regelmäßig eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium ist jedoch nur dann für die Eingruppierung relevant, wenn diese/dieses benötigt wird, um die wahrzunehmenden Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können.
Für die Eingruppierung von Beschäftigen in Volkshochschulen der Kommunen gelten je nach Tätigkeiten die folgenden Tätigkeitsmerkmale:
- Tätigkeitsmerkmale für den Sozial-und Erziehungsdienst (SuE)
- Tätigkeitsmerkmale Informations- und Kommunikationstechnik
- Handwerkliche Tätigkeitsmerkmale: können in landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt sein. Beispiel: Reinigungskräfte, Hausmeister, Mitarbeiter für Veranstaltungen im Entgeltgruppenverzeichnis Bayern
- Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD:
Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im Öffentlichen Dienst.Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
c) Weitere Zahlungen nach TVöD:
Zusätzlich werden Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, etc., Überstunden, usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräftezulage (kann für Fachkräfte insbesondere der Informationstechnik und für Ingenieure gezahlt werden)
II. Honorarkräfte und ehrenamtliche Helfer
- Die Höhe der Honorare für freiberufliche Dozenten ist regelmäßig abhängig von den geforderten Leistungen und der erforderlichen Qualifikation (z.B. ohne / mit Ausbildung, Bachelor, Master). Zum Teil werden die Honorare an die Entwicklung der Entgelte im TVöD bzw. TV-L gekoppelt.
- Einen Eindruck über den Stundenlohn als VHS-Kursleiter geben die gültigen Honorare in Berlin. Diese weisen verschiedene Differenzierungen auf. Ferner wurde für "arbeitnehmerähnliche Personen" vereinbart, dass diese einen Urlaubsanspruch haben, einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung erhalten sowie Ansprüche auf Zahlungen bei Krankheit und bei Reha besitzen.
- Die ehrenamtlichen Helfer erhalten vielfach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.
Beispielhafte Bildungsabschlüsse, die für Stellen in Volkshochschulen gefordert werden:
- Abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich Kommunikationswissenschaften, Öffentlichkeitsarbeit, Medienwirtschaft oder vergleichbares Studium
- Abgeschlossenes Studium im Bereich Erziehungs-, Bildungs- oder Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung
- Studienabschluss in Sozialpädagogik, Soziale Arbeit (Diplom/Bachelor) mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbarer Abschluss im sozialen bzw. pädagogischen Bereich
- Studium der BWL (Bachelor of Arts), erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder andere vergleichbare Qualifikation
- Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Kauffrau/-mann für Bürokommunikation oder eine andere bürotechnische Ausbildung
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem IT-Beruf (z.B. Fachinformatiker:in, Kauffrau:mann für IT-System-Management, Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement)
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Magister, Master, Lehramt) der Pädagogik, Medienpädagogik oder mit vergleichbarer fachbezogener Ausrichtung
- Wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder Diplom), beispielsweise in den Fachrichtungen Sozial-, Bildungs-, Erziehungs-, Kultur- oder Geisteswissenschaften
In unseren kostenlosen Foren können Sie Fragen stellen und sich austauschen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Tipp: Stellenangebote Öffentlicher Dienst
Anzeige