Der Verdienst bei der Volkshochschule

Volkshochschulen benötigen Dozenten für die Leitung der Kurse sowie Kräfte in der Verwaltung, Informationstechnik und Haustechnik. Bei den Lehrkräften wird zwischen hauptamtlichen Mitarbeitern und freien Mitarbeitern auf Honorarbasis (Honorardozenten) unterschieden. Vielfach werden von Volkshochschulen auch geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie ehrenamtliche Tätigkeiten angeboten.

So ermittelt man den Verdienst an Volkshochschulen:
Die Honorare und Gehälter können zwischen den Volkshochschulen abweichen, denn es gibt für Kommunen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:

I. Hauptamtliche Beschäftigte und Beamte

a) Eingruppierung in eine Entgeltgruppe nach TVöD:

Abhängig von den übertragenen Tätigkeiten gilt in der Regel folgende Eingruppierung:
Die Eingruppierung und die Höhergruppierung sind in den §§ 12, 13 TVöD geregelt. In der Regel bedarf es vor der Eingruppierung einer Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) und Stellenbewertung (Arbeitsplatzbewertung). Maßgeblich für die Stellenbewertung sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben, die nicht nur vorübergehend auszuüben sind.

Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert."). Die Tätigkeitsmerkmale sind unten auf dieser Seite aufgeführt.

Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.

Auch die Qualifikation kann bei der Eingruppierung eine Rolle spielen (typische Formulierung: Entgelt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe X). Wenn eine geforderte Qualifikation nicht vorhanden ist, wird der Bewerber regelmäßig eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium ist jedoch nur dann für die Eingruppierung relevant, wenn diese/dieses benötigt wird, um die wahrzunehmenden Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können.

Für die Eingruppierung von Beschäftigen in Volkshochschulen der Kommunen gelten je nach Tätigkeiten die folgenden Tätigkeitsmerkmale:

b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD:

Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im Öffentlichen Dienst.

Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.

c) Weitere Zahlungen nach TVöD:

Zusätzlich werden Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:

II. Honorarkräfte und ehrenamtliche Helfer


Beispielhafte Bildungsabschlüsse, die für Stellen in Volkshochschulen gefordert werden:
Die Volkshochschulen werden in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben. Neben unselbständigen Regiebetrieben sind beispielsweise auch Zweckverbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) und eingetragene Vereine (e.V.) gebräuchlich.

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