Quereinstieg zur Verwaltungsfachangestellten – Möglichkeiten und Voraussetzungen
Viele Interessierte fragen sich: Kann man als Quereinsteiger Verwaltungsfachangestellte/r werden?
Die Antwort ist klar: Der Abschluss „Verwaltungsfachangestellte/r“ kann nicht direkt über einen Quereinstieg erworben werden.
Er wird ausschließlich durch eine reguläre Ausbildung oder eine Umschulung erreicht.
Ein Einstieg in die Verwaltung ist dennoch möglich – allerdings auf anderen Wegen.
Einen allgemeinen Überblick zum Einstieg finden Sie hier: Quereinstieg in die Verwaltung.
Warum ein direkter Quereinstieg nicht möglich ist
Der Beruf Verwaltungsfachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
- Abschluss nur über Ausbildung oder Umschulung
- bundesweit einheitlich geregelt
- vermittelt umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht
➡️ Ein direkter Einstieg ohne Abschluss führt daher nicht zur Berufsbezeichnung.
Welche Wege gibt es für Quereinsteiger?
Auch ohne Ausbildung können Sie in der Verwaltung arbeiten. Typische Wege sind:
- Einstieg als Sachbearbeiter oder Verwaltungsmitarbeiter
- spätere Qualifizierung über Verwaltungslehrgänge
- oder Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten
Details zum Einstieg: Quereinstieg als Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst
Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten
Eine Umschulung ist der klassische Weg für Quereinsteiger, um den Abschluss nachzuholen.
- Dauer meist 2 bis 3 Jahre
- theoretische und praktische Ausbildung
- Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle
➡️ Nach erfolgreicher Umschulung haben Sie den gleichen Abschluss wie nach einer regulären Ausbildung.
Verwaltungslehrgang I als Alternative
Viele Quereinsteiger entscheiden sich nicht für eine Umschulung, sondern für den Verwaltungslehrgang I (VL I).
- berufsbegleitende Qualifizierung
- häufig Voraussetzung für qualifizierte Sachbearbeitung
- kein Ersatz für den Ausbildungsberuf
➡️ Der Lehrgang verbessert die Einsatzmöglichkeiten, führt aber nicht zum Abschluss Verwaltungsfachangestellte/r.
Unterschied: Verwaltungsfachangestellte vs. Quereinsteiger
| Merkmal | Verwaltungsfachangestellte | Quereinsteiger |
| Ausbildung | 3-jährige Ausbildung oder Umschulung | keine klassische Verwaltungsausbildung |
| Abschluss | staatlich anerkannt | kein formaler Abschluss |
| Einstieg | nach Ausbildung | direkt möglich |
| Weiterentwicklung | VL II, gehobene Tätigkeiten | oft über VL I |
Gehalt und Eingruppierung
Auch Quereinsteiger werden nach dem TVöD bezahlt.
Die Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit, nicht nach dem Abschluss.
- Einstieg häufig in E 5 bis E 8
- mit Erfahrung auch höhere Eingruppierungen möglich
Weitere Details: Gehalt im öffentlichen Dienst
Fazit
Ein direkter Quereinstieg in den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r ist nicht möglich.
Der Abschluss kann nur über eine Ausbildung oder Umschulung erworben werden.
Der Einstieg in die Verwaltung ist jedoch auch ohne Abschluss realistisch – typischerweise über Sachbearbeitung mit späterer Qualifizierung.
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