Verwaltungsfachangestellte Voraussetzungen
Symbolbild:
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Die Voraussetzungen für eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r
Um einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r zu erhalten, brauchen Bewerber in der Regel einen guten mittleren Schulabschluss, die Fachhochschulreife (Fachabitur) oder die Hochschulreife (Abitur).
Die Bezeichnungen für den mittleren Abschluss sind in den Bundesländern unterschiedlich:
- Mittlerer Schulabschluss (MSA): Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein
- Mittlerer Schulabschluss / Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife: Nordrhein-Westfalen
- Mittlere Reife: Mecklenburg-Vorpommern
- Mittlere Reife bzw. Mittlerer Bildungsabschluss / Werkrealschulabschluss bzw. Realschulabschluss: Baden-Württemberg
- Realschulabschluss: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss: Niedersachsen
- Fachoberschulreife / Realschulabschluss: Brandenburg
- Mittlerer Abschluss: Hessen
- Qualifizierter Sekundarabschluss I: Rheinland-Pfalz
- Mittlerer Bildungsabschluss: Saarland
Teilweise weisen Städte formal lediglich einen Hauptschulabschluss als Voraussetzung aus (z.B. Stadt Stuttgart). Sofern jedoch mehr Bewerber als Ausbildungsplätze vorliegen, werden im Auswahlverfahren die besten Bewerber ausgewählt. Daher haben Bewerber mit Hauptschulabschluss vielfach keine Chance auf eine Ausbildungsstelle. Rund 60 % der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten verfügte im Jahr 2021 sogar über das Abitur bzw. Fachabitur.
Einige Kommunen machen in Stellenanzeigen konkrete Notenvorgaben. Beispiel: "Sie verfügen mindestens über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Gesamtdurchschnitt von 3,0 oder besser, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache die Note 3 oder besser".
Zum Teil wird Bewerbern mit allgemeiner Hochschulreife und voller Fachhochschulreife von Behörden empfohlen, sich für den "Bachelor of Laws" zu bewerben.
Zur Auswahl der Bewerber werden u.a. Eignungstests und Vorstellungsgespräche durchgeführt.
Nachdem durch die Frauenförderung jahrzehntelang Frauen bevorzugt eingestellt und befördert wurden, sind Männer nunmehr in vielen Behörden stark unterrepräsentiert. Daher werden nicht selten nun Männer bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Ausbildung kommt auch für Soldatinnen und Soldaten in Betracht, die sich mit einem Eingliederungs- oder Zulassungsschein (E-/Z-Schein) auf eine vorbehaltene Stelle bewerben können.
Andere Voraussetzungen gelten bei einer Umschulung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (Quereinstieg).
Die Eigenschaften als Verwaltungsfachangestellte*r
Welche Eigenschaften, Fähigkeiten und Stärken benötigt man im Beruf als Verwaltungsfachangestellte*r?
a) Wichtig / erforderlich:
- Gutes Textverständnis, gutes schriftliches Ausdrucksvermögen und gute Rechtschreibung, da die Arbeit mit Rechtsvorschriften wie Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften im Vordergrund steht.
- Gutes Zählenverständnis, da Einzahlungen und Auszahlungen, Kosten und Erträge zu verwalten sind.
- Interesse an Computer-Arbeit (bedingt durch E-Government und Digitalisierung nehmen persönliche Kontakte zu Bürgern und Kollegen ab)
- Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnungssinn bei der Umsetzung der Vorschriften und Anweisungen
- Selbstbewusstsein, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit Bürgern und Kollegen
- Belastbarkeit, Robustheit
- Anpassungsfähigkeit (aufgrund starrer Hierarchien und Abläufe in der Verwaltung)
- Gute Umgangsformen
- Demokratische Grundhaltung
- Kreativität, Fantasie und Ästhetik
- Individualität
- Forschergeist
- Neugier auf fremde Länder und Kulturen
- Einfühlungsvermögen
- Zeitliche Flexibilität
- Meinungsstärke
- Kontaktfreudigkeit
- Körperliche Belastbarkeit, Feinmotorik, handwerkliches Geschick
- Technisches Verständnis
- Fremdsprachen (die Amtssprache ist Deutsch)*
Die Bewerbung
In der Regel sind folgenden Unterlagen bei der Behörde online einzureichen:
- Bewerbungsanschreiben
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- die beiden letzten Schulzeugnisse
- Abschlusszeugnis (falls vorhanden)
- Nachweise über absolvierte Praktika (falls vorhanden)
- Nachweise und Zeugnisse sonstiger im Lebenslauf ausgewiesener Zeiten (Studium, Ausbildung usw.
- Deutsche Übersetzung oder Anerkennung ausländischer Zeugnisse oder Leistungsnachweise
Weitere Informationen:
- Verwaltungsfachangestellte Ausbildung
- Verwaltungsfachangestellte Gehalt
- Verwaltungsfachangestellte Aufgaben
- Öffentlicher Dienst: Vorteile und Vergünstigungen
- Verwaltungsfachangestellte Stellenangebote
- Ausbildungs- und Studiengänge im öffentlichen Dienst
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