Verbeamtung als Quereinsteiger - aber wie?
#1

Hallo zusammen, ich habe einen Hochschulmaster und arbeite nun im zweiten Jahr in einer Stadtverwaltung. Ich bin 35 und beschäftige mich mit dem Gedanken einer Verbeamtung, finde hierzu aber keine geeigneten Quellen, um überhaupt ein Grundverständnis für die Thematik zu entwickeln (als Quereinsteiger ist einem so etwas leider nicht in die Wiege gelegt). Wie gesagt, es geht um Verbeamtung in einer Kommunalverwaltung. Kann mir jemand quereinsteiger-verdauliche Quellen nennen? Es geht um grundsätzliche Fragen, wie z.B. Wie geht das ganze los, an wen muss ich mich wenden, wenn ich über eine Verbeamtung nachdenke, gibt es einen festen Pool an Beamtenstellen oder kann das theoretisch jeder Angestellte anfragen, kann ich mich in meiner bestehenden Stelle verbeamten lassen oder muss eine neue Stelle her, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, gibt es eine Altersgrenze usw.
Wie gesagt, Fragen über Fragen. Mit ist das Gesamtprozedere leider sehr unklar und für ein solches Basisniveau an Fragen finde ich auch im Internet keine geeigneten Antworten, um den Prozess in Gänze nachvollziehen zu können. Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen, herzlichen Dank.
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#2

Die Laufbahnregelungen sind in den Bundesländern verschieden ausgestaltet. Aus den Vorgaben ergeben sich die Anforderungen. Auch die Altersgrenzen sind im Landesrecht geregelt.
Für eine Verbeamtung braucht es eine entsprechende Planstelle im Stellenplan der Stadt. (Wenn man in den Stellenplan schaut kann man auch erkennen ob und in welchen Maße die Stadt verbeamtet.)
Ggf. kann die bestehende Stelle in eine Beamtenstelle umgewandelt werden.

Zentral für die Verbeamtung ist die Bereitschaft des potentiellen Dienstherren dies zu wollen. Dann wird er die Voraussetzungen dafür schaffen. Personalreferat und Personalrat sollten Auskunft geben. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist bekommst du auch dort entsprechende Informationen.

Quelle ist halt vom Bundesland abhängig. Ein Buch (z.B. von der entsprechenden Landesfachhochschule wo der gehobene Dienst ausgebildet wird) kann ein passabler Einstieg ins Beamtenrecht sein. Was sich im netz findet ist eben auch vom Bundesland abhängig. Einige Informationen finden sich beim dbb und dessen Verlag.
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#3

Vielen Dank erst einmal für die schnelle und ausführliche Antwort. Es handelt sich um NRW. Ok,dann mache ich mich mal auf die Suche nach den entsprechenden Laufbahnregelungen. Der Haushalt ist ziemlich klamm und so auch der Stellenplan, würde ich jetzt mal denken. Blöde Frage: Was würde denn den Arbeitgeber dazu bewegen, einem Verbeamtungswunsch nachzukommen? Ist für ihn doch teurer oder? “Nur“, dass er mich nicht verlieren will oder gibt es da auch eine andere Argumentation? Einen Anspruch gibt es ja ohnehin nicht oder? Ich habe eine Führungsposition EG 13/4. Kann man sagen, was das Pendant im Falle einer Verbeamtung wäre? Vielen Dank nochmal.
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#4

NRW
Ds sollten sich detaillierte Informationen im Netz finden lassen.

"Blöde Frage: Was würde denn den Arbeitgeber dazu bewegen, einem Verbeamtungswunsch nachzukommen?"
Man sollte sich schlau machen wie der Arbeitgeber mit Verbeamtung umgeht. Als Führungskraft bekommst du ja mit welchen stellenwert Beamtenbeurteilungen haben. Wie gesagt im Stellenplan ist die Verteilung Beamte / Tarifbeschäftigte zu erkennen.
Als Führungskraft hast du ggf. Kontakt mit Leuten die sowas entscheiden. Verbeamtung kann ein Instrument der Personalbindung sein.

"Ist für ihn doch teurer oder?"
Nicht unbedingt. Insbesondere nicht kurzfristig. Hängt auch davon ab wie man mit den Pensionslasten umgeht. Z.B. beim Bund sind Beamte haushaltstechnisch günstiger als vergleichbare Tarifbeschäftigte.

"Einen Anspruch gibt es ja ohnehin nicht oder?"
Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung. Der potentielle Dienstherr muss dies halt wollen.

"Ich habe eine Führungsposition EG 13/4.Kann man sagen,was das Pendant im Falle einer Verbeamtung wäre?"
Die Systeme sind nicht direkt vergleichbar. Soweit es eine Tätigkeit ist für die ein Master benötigt wird sollte es A13 vielleicht auch mehr sein. Grundsätzlich denkbar aber eher unwahrscheinlich kann es auch weniger als A13 sein. Was ist die genaue aktuelle Eingruppierung (Abschnitt Entgeltordnung sowie Fallgruppe?) Entscheidend ist ob es als Beamter die Laufbahngruppe 2.2 (früherer höherer Dienst) oder 2.1 (früherer gehobener Dienst) ist.
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