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Hallo
Ich habe mal eine Frage.
Ich bin bis zum 31.10. Krankgeschrieben und ab 01.11. gehe ich in den Urlaub. Früher gab es mal eine Regelung das man nach dem Krank
noch einen Tag arbeiten muß bevor mann in den Urlaub gehen kann.
Ist diese Regelung noch aktuell.
Danke für die Antwort.
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Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob die Kündigungsfristen des § 34 TVÖD auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.
Ich habe gehört, dass diese Fristen nur für Arbeitgeber gelten und ein Angestellter quasi von heute auf morgen gehen kann.
Danke
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Hallo, bin schon seit dem 14.08.06 krank und erhalte nur noch Kindergeld. Nun meine Frage: steht mir der kindergeldbezogene Ortszuschlag trotzdem zu.
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Hallo zusammen,
ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.
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Hallo,
ich habe eine Frage zu den Korrekturwerten beim Sachwertverfahren (Bundesland, Ortsgröße)
Wo sind diese festgelegt?
Ich habe inder WertR gesucht, in den NHK2000 und bei den statistischen Ämtern und nichts gefunden.
Die einzige Fundstelle sind die NHK95. Dort stehen die Korrekturfaktoren aber nur als vorläufig drin und außerdem verweist die WertR2006 auf die NHK2000, wo diese Korrekturwerte numal nicht drin stehen.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Steffen
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Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Um einer Kollegin eine Chance zu bieten, plant mein Chef, mich gegen meinen Willen in ein anderes Amt im Hause umzusetzen. D.h. notfalls will er es anordnen. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Meine sozialen, persönlichen bzw. familiären Aspekte werden dabei nicht berücksichtigt. Für mich als Arbeitnehmer muss es doch irgendwelche Rechte geben, mich gegen eine solche Anordnung zu wehren, oder?
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Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
Mein Mann und ich haben in Marokko geheiratet und den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung (FZF) gestellt.
Danach hatten wir eine zeitgleiche Befragung, wo mir der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sagte, dass mein Mann kein Visum bekommen würde, da ich Hartz 4 bekomme, schon verheiratet war und 9 Jahre älter bin.
Wie sieht es mit dem neuen Zuwanderungsgesetz aus ? Deutsch kann mein Mann sehr gut. Ich bin Deutsche, und dachte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Kann mir jemand Infos geben?
Zur Klarstellung: Bei uns liegt kein Betrugsfall oder so vor, sondern wir haben aus "wahrer Liebe" geheiratet !
(anonymisiert aus einer mail an Kommunalforum.de)
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Hallo,
bei uns stehen aufgrund einer Gebietsreform Versetzungen an-es wurde per Losverfahren entschieden, nachdem einige wenige Sozialkriterien angewandt wurden.Weiss Jemand,ob so ein Losverfahren rechtlich einwandfrei ist? Der Personalrat hatte das Verfahren abgesegnet
Würde mich über eine Antwort freuen,damit mal wieder Ruhe einkehren kann.
Gruss,Chris
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Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.
Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
mir ist zugetragen worden, dass es eine Möglichkeit gäbe, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherungen für Feuerwehrfahrzeuge kostengünstig über den Bund abzuschließen.
Hat jemand hierzu Informationen?
(aus der Mailing-List Kommunalforum / Sicherheit - Ordnung)
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Hallo,
mir wurde vom Chef mitgeteilt, dass gegen mich ein Diszi eingeleitet werden soll, da ich am Arbeitsplatz privat im Internet gesurft haben soll (Was ich nicht bestätigen kann: bei focus.de, komba.de, etc. lässt sich doch wohl ein dienstlicher Bezug erkennen.)
Der Personalrat wurde zu diesem Gespräch nicht hinzugezogen. Der PR meint auch, bei Disziplinarmaßnahmen auch keine Beteiligungsrechte zu haben. Ist dies richtig ? Hat er nicht wenigstens Beteiligungsrechte und hätte zu dem Gespräch hinzugezogen werden müssen ? Bundesland: NRW
(Anonymisierte Wiedergabe einer mail an Kommunalforum.de)
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Guten Tag,
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.
Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)
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Hallo,
ich soll als Aufgabe während eines Praktikums alternativ die
Wirtschaftlichkeit der Umwandlung von Regiebetrieben (Hilfsbetrieb und kostenrechnende Einrichtung) in Eigenbetrieb/e
der Eingliederung in eine bestehende Gesellschaft (GmbH)
die Umwandlung in zu gründende Gesellschaft/en des privaten oder
öffentlichen Rechts untersuchen. Sind Mitgliedern des Forums hierzu veröffentliche Untersuchungen, Erfahrungsberichte etc. bekannt oder könnten mir diese zur Verfügung gestellt werden?
M. E. könnten einigermaßen gesicherte Aussagen nur auf der Basis
einer Probe-Eröffnungsbilanz, der die tatsächlichen Gegebenheiten zu
Grunde liegen, getroffen werden, wobei auch die haushaltsmäßigen
Auswirkungen einzubeziehen sind.
Bei abstrakten Untersuchungen könnte m. E. nicht viel mehr als die
mögliche Mehrwertsteuerbelastung; Personalkosten für die kaufmännische
Leitung; Kosten für die Bilanzprüfung sowie ggf. -erstellung angeführt werden.
Oder sehe ich das falsch? Gibt es andere Ansatzmöglichkeiten für die
Untersuchung?
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Kommunale Unternehmen)
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Ich habe folgende Frage an das Forum: Es ist angeblich eine durch das Beamtenversorgungsgesetz legitimierte Praxis, dass das Witwengeld gemindert wird, wenn der ruhegehaltsberechtigte Ehemann vor Eintritt der Pensionsgrenze verstirbt, und dass die gemeinsame Höchstgrenze der Versorgungsbezüge auch dann an den geminderten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Ehemanns festgemacht werden, wenn sich die Ehefrau als Beamtin eigene Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat. Diese Praxis führt dazu, dass die Kürzung der Versorgungsbezüge umso höher wird, je früher der verbeamtete Ehemann verstirbt und je höher die erworbenen eigenen Ansprüche der Ehefrau/Witwe auf ein eigenes Ruhegehalt sind.
In Kurzform: Je mehr eigene Ansprüche sich eine Witwe als Beamtin erworben hat, desto mehr wird ihr abgezogen. Dies kommt m.E. einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des Antidiskrimierungsgesetzes gleich. Gibt es in diesem Bereich bereits Aktivitäten/Erfahrungen oder weitergehende
rechtliche Klarstellung? Gibt es entsprechende Fachleute?
Antwort 1:
Das geltende Recht sieht eine Kürzung des Witwengeldes beim Zusammentreffen mit einem eigenen Ruhegehalt vor (§ 54 BeamtVG). Mindestens 20% des Witwengeldes sind jedoch zu belassen. Da diese Vorschrift sowohl für Witwen als auch für Witwer gilt, ist eine Diskriminierung von Frauen wohl nicht zu erkennen. Eine noch schärfere
Regelung findet sich im Rentenrecht wieder (keine Mindestbelassung). Eine Ungerechtigkeit ergibt sich natürlich im Vergleich dazu, wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sonder eine eigene Rente bezieht. Diese ist dann anrechnungsfrei - nicht so im Rentenrecht. (...)
Antwort 2:
Was soll das denn heißen: "Wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sondern eine eigene Rente bezieht" ? Eigene Rente ist doch eigenes Ruhegehalt. Das gibt doch keinen Sinn...
Antwort 3:
nein, Ruhegehalt ist nach Beamtenrecht, Rente ist gesetzliche Rente nach SGB VI.
(Auszug aus einem Beitrag in der Mailing-List Kommunalforum/Öffentlicher Dienst)
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Ist es möglich, den 1. Angestelltenlehrgang im Rahmen eines Fernlehrganges / Fernstudiums durchzuführen ? Ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.
(Auszug aus einer Mailanfrage an Kommunalforum.de)
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