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Geschrieben von: Gast, 04.07.2025, 10:37, Forum: TVöD, - Keine Antworten

In welcher Entgeltgruppe des TVöDs wird ein Netzmeister Strom für ein Versorgungsunternehmen (Stadtwerk) mit einer Führungsverantwortung von 5 Mitarbeitern eingestellt?

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2025, 06:10, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo zusammen ich bin gelernte Bürokauffrau und Finanzwirtin, habe also eine Ausbildung im Finanzamt absolviert und bin nun in der Kämmerei als Sachbearbeiterin sowie in der Lohnbuchhaltung.
Welche Eingruppierung wäre das in Bayern?
Ich habe das Gefühl ich bekomme viel zu wenig. Als Bürokauffrau habe ich ca 3 Jahren Berufserfahrung und als Finanzwirtin ca 6 Jahre. 
Danke vorab liebe Grüße S.

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2025, 20:35, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wie wird ein Leitungsteam eingruppiert, das je Person nach vertraglichem Stundenumfang verschieden große Teams von Schulassistenzen der Entgeltgruppen SuE 2, 3 und 8a verantwortet und in Teilbereichen für 150 Beschäftigte des gesamten Dienstes Aufgaben verantwortet? Tätigkeiten reichen von Einstellungsverfahren über Vertragsberechnung, Teamsitzungen, Fortbildungsplanung, Einsatzplanung, Organisation des Dienstes insgesamt im Leitungsteam, Auffangen von Meldungen hinsichtlich Kindeswohl, Arbeitszeiterfassung/-Kontrolle, Direktive Maßnahmen umsetzen ... 
Zielgruppe/ Klientel: Kinder und. Jgdl. mit Behinderung bzw bedroht von dieser. Werden die Fallzahlen in der Beschreibung der Tätigkeit anteilig gerechnet oder absolut?
Vollzeit bedeutete bisher (ohne Leitungsverantwortung) ein Team von ca 40 Kolleg*innen, entsprechend viele Kinder und Familien stehen dahinter, tlw mehr.

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2025, 13:57, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Kann jemand mit B. A. Gesundheitspsychologie als Sozialpädagogin gemäß S 11b eingruppiert werden?

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Geschrieben von: sgtpeppermm, 03.07.2025, 12:46, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo... folgende Info ist uns Ratsmitgliedern mitgeteilt worden: 

...Den Eilbeschluss nach §89 S. 2 NKOMVG über die überplanmäßige Mittelbereitstellung ist am 01.07. durch Gemeindedirektor (GD) und Bürgermeisterin (BGMin) getroffen worden. Die Beauftragung wird ausgeschrieben...

Unstrittig ist, dass der Beschluss wirklich eilbedürftig war und die Entscheidung nicht durch den Hauptausschuss eingeholt werden konnte. 

Mich wundert aber, dass an einer Entscheidung nach §89 S. 2 NKomVG der Gemeindedirektor beteiligt werden kann. 

Ist das so korrekt?

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Geschrieben von: Gast, 03.07.2025, 09:19, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Ich arbeite seit fast 30 Jahren in einer Mittagsbetreuung bzw. OGS und bin kurz vor der Rente. Jetzt wechselt der Träger und ich soll kurz vor der Rente von S8b in S4 runtergestuft werden. Ich bin keine gelernte Erzieherin aber habe die damals erforderlichen Fortbildungen, Schultag 1 - 2 und weitere Zusatzseminare besucht. Außerdem war ich mindestens 10 Jahre stellv. Leiterin der MB bzw. OGS. Kann der neue Träger dies so handhaben?

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2025, 14:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Ab welcher Anzahl der Mitarbeiter im Bauhof werden vom Bauhofleiter nur noch administrative Aufgaben wahrgenommen,
so dass er selbst nicht mehr mitarbeiten muß. Danke

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2025, 09:27, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Wird nach dem TV-L das Entgelt weiterbezahlt, wenn jemand Befreiung wegen Pflege eine nahen Angehörigen in Anspruch nimmt?
Gilt die Freistellung auch bei nicht akut, sondern chronisch erkrankten Kindern, die z. b. in den Ferien betreut werden müssen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 23:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Abend, ich bin seit 2,5 Jahren als Abteilungsleitung Finanzen und Controlling an einer Hochschule angestellt.
Ich habe 18 Mitarbeiter und verantworte den Haushalt der Einrichtung. Von der Ausbildung bin ich Diplom-Betriebswirt (FH).
Nun bin ich in E12 eingruppiert und möchte dies nicht länger akzeptieren, da meinem Verständnis nach die Anforderungen der besonderen Schwere der Aufgaben und damit eine E14 angemessen wären.
Wer könnte mir mit einer Argumentation helfen?
Herzlichen Dank im voraus

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Geschrieben von: Flexatainment, 01.07.2025, 22:49, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo Zusammen.

Seit dem 01.04.25 habe ich eine Stelle als Kassierer in der Kommune (Tarif TVÖD VKA).
Ich befinde mich in der E2 Stufe 1. Geöffnet haben wir 7 Tage die Woche.

Frage 1: Zuschläge für Sonntage, Feiertage und Samstags ab 13 Uhr stehen mir zu? Bis jetzt wurde nämlich nichts ausgezahlt.

Frage 2: Mein Aufgabenfeld beschränkt sich nicht nur auf das Kassieren. Bestellungen, Warenverräumung, Telefonieren, Erstellung von Datenbanken (Umsätze usw.) und Tresorverantwortung gehören zu meinen täglichen Aufgaben. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung im Einzelhandel und mehrere Jahre als Leitung gearbeitet.
Das müsste doch höher gestuft werden als nur E2 Stufe 1 oder sehe ich das falsch?

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 19:12, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

In welcher Entgeltgruppe sollte ein Elektriker im Bauhof mit abgeschlossener Ausbildung und mit 13 Jahren Erfahrung, der zudem auch als Vorarbeiter tätig ist, eingeordnet sein?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 18:46, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Samstag von 16:30 bis 19:25 Einsatz 
Sind es 3 oder 4 volle Stunden?
Gibt es die Zuschläge nur für die tatsächliche Arbeitszeit?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 15:17, Forum: TVöD, Antworten (7)

Hallo,
ich würde gerne eine Einschätzung zu meiner Eingruppierung bekommen.
Zunächst zu mir: gelernte Bauzeichnerin, Verwaltungswirtin

Mein derzeitiges Aufgabengebiet:

Verwaltungswirt (-fachangestellte) 100%
·         Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Baunebenrecht 85% 85%
o   Bauberatung
-          Baurechtlich z.B. Grenzabstandsregelungen gem. NBauO
-          Baugestaltung 
o   Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
-          Stellungnahmen(Einvernehmen) fertigen / Bescheinigungen gem. §§62-64NBauO ausstellen
o   Befreiungsanträge
-          Befreiung / Ausnahme gem. §31 BauGB (Ermessensentscheidung)
o   Anträge auf Zulassung gem. §23 V BauNVO (Ermessensentscheidung)
o   Wahrnehmung städtischer Belange
-          Bei Zustimmungsverfahren für bauliche Anlagen Bund / Länder (Bauanträge)
-          Bei Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften
-          Abstimmung mit der Bauaufsicht „Landkreis Ammerland“ führen
o   Bebauungsplanauskunft / Herausgabe
·         Nachbarrecht 10%
o   Angelegenheiten des Nachbarrechts nach Landesrecht
-          „Beratung“ und Auskünfte
·         Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 3%
o   Allgemeine Auskünfte geben
o   Vorzimmertätigkeiten „Amtsleiter“
o   Zuständig für die Auszubildenden wenn sie bei uns im Amt sind
o   Verkehrsbehördliche Anordnungen (Vertretungsweise)
o   Bearbeitung von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen (Vertretungsweise)
o   Boden- und Grundstücksverkehrsgenehmigung (Vertretungsweise)
o   Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten einschließlich der Bestätigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit (Vertretungsweise)

Ich bin in EG 8 eingruppiert und würde gerne wissen, ob die Eingruppierung gerechtfertig ist oder ggf. auch EG 9a in Frage käme.

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 13:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Guten Tag,

mein AG wechselt von TV-H auf TVöd. Bisher bin ich in der Gruppe 8 Stufe 5 (1 Jahr) eingestuft. Da der TVöD weniger zahlt, stelle ich mich schlechter. Sehen Sie eine Möglichkeit, dass mir perspektivisch finanziell keine Nachteile entstehen? Welche Schritte kann ich unternehmen?
Über eine Antwort freue ich mich und grüße herzlich

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 13:45, Forum: TVöD, Antworten (1)

Wie unterscheidet sich die Einstufung als Fachbereichsleiter in der Stufe 14 und 15? Welche unterschiedlichen Kriterien müssen erfüllt sein für die höhere Eingruppierung?

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