Entgeltgruppe + Zuschläge
#1

Hallo Zusammen.

Seit dem 01.04.25 habe ich eine Stelle als Kassierer in der Kommune (Tarif TVÖD VKA).
Ich befinde mich in der E2 Stufe 1. Geöffnet haben wir 7 Tage die Woche.

Frage 1: Zuschläge für Sonntage, Feiertage und Samstags ab 13 Uhr stehen mir zu? Bis jetzt wurde nämlich nichts ausgezahlt.

Frage 2: Mein Aufgabenfeld beschränkt sich nicht nur auf das Kassieren. Bestellungen, Warenverräumung, Telefonieren, Erstellung von Datenbanken (Umsätze usw.) und Tresorverantwortung gehören zu meinen täglichen Aufgaben. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung im Einzelhandel und mehrere Jahre als Leitung gearbeitet.
Das müsste doch höher gestuft werden als nur E2 Stufe 1 oder sehe ich das falsch?

Grüße
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#2

Frage 1
Wenn der TVöD insgesamt Anwendung findet ist dies so. Ggf kann es ein Zeitzuschlag sein dann führt es zu weniger Stunden tatsächliche Arbeitszeit statt Auszahlung.

Frage 2
Ob es eine E3 ist brächte mehr Details zu den übertragenen Tätigkeiten. Nicht ausgeschlossen, aber kann auch E2 sein

Stufe bräuchte ein Abgleich der früheren Tätigkeit und der aktuellen Tätigkeit. Aber einschlägige Berufserfahrung ist nach der bisherigen Schilderung nicht klar. Besser wäre es gewesen die Stufe vor Einstellung zu verhandeln.
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#3

Übertragene Tätigkeit war nur das Kassieren und verkaufen von Waren. Alles andere hat sich aufgrund meiner Kenntnisse erst entwickelt. Man hatte mir am Anfang in Aussicht gestellt, die Entgeltgruppe anzupassen. Meine Frage wäre, wie viel Spielraum habe ich zum verhandeln?
Ich war 24,5 Jahre im Einzelhandel tätig, davon über 10 mit Verantwortung und Führung.

Der TVÖD gilt ohne Abweichung. Man hatte mir nur gesagt, das es die Zuschläge gibt. Ich sollte mal nachhaken.

Danke
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#4

Grundsätzlich sind die Zeitzuschläge zu bezahlen. Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10 TVöD) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden.
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#5

Danke für die Erklärung.
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