Höhergruppierung von Entgeltgruppe 5 auf Entgeltgruppe 6 als Schulhausmeister
#1

Sehr geehrte Damen u. Herren,
in Ihrem Forum konnte ich nachlesen, dass Hausmeister, die an einer Schule für Schüler/innen mit Einschränkungen eingesetzt sind, nach Entgeltstufe 6 entlohnt werden.
Ich bin an einer Grundschule eingesetzt, die sowohl normale Schüler als auch Schüler mit Einschränkungen beschult. 
Ich werde nach VKA Entgeltgruppe 5 bezahlt. Da ich beide Schüler/innen-Gruppe in meiner Schule habe, steht mir da nicht eine Höhergruppierung zu?

MfG 
Ein Grundschulhausmeister
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#2

Ich kenne keine Rechtsprechung dazu, aber die Kommentarliteratur (z.B. BeckOK TVöD EntgO/Stach, 42. Ed. 1.9.2022, EntgO VKA Entgeltgruppe 6 Rn. 2, 3) geht m.E. nach zutreffend davon aus, dass diese Fallgruppe nur für Schulen greift, die speziell für die genannten Gruppen eingerichtet sind. Regelschulen (wie integrierte Schulen/Inklusionsschulen), an denen auch behinderte Schüler unterrichtet werden, fallen nicht darunter.
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