Eingruppierung Bauamt
#1

Hallo,
ich würde gerne eine Einschätzung zu meiner Eingruppierung bekommen.
Zunächst zu mir: gelernte Bauzeichnerin, Verwaltungswirtin

Mein derzeitiges Aufgabengebiet:

Verwaltungswirt (-fachangestellte) 100%
·         Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Baunebenrecht 85% 85%
o   Bauberatung
-          Baurechtlich z.B. Grenzabstandsregelungen gem. NBauO
-          Baugestaltung 
o   Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
-          Stellungnahmen(Einvernehmen) fertigen / Bescheinigungen gem. §§62-64NBauO ausstellen
o   Befreiungsanträge
-          Befreiung / Ausnahme gem. §31 BauGB (Ermessensentscheidung)
o   Anträge auf Zulassung gem. §23 V BauNVO (Ermessensentscheidung)
o   Wahrnehmung städtischer Belange
-          Bei Zustimmungsverfahren für bauliche Anlagen Bund / Länder (Bauanträge)
-          Bei Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften
-          Abstimmung mit der Bauaufsicht „Landkreis Ammerland“ führen
o   Bebauungsplanauskunft / Herausgabe
·         Nachbarrecht 10%
o   Angelegenheiten des Nachbarrechts nach Landesrecht
-          „Beratung“ und Auskünfte
·         Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 3%
o   Allgemeine Auskünfte geben
o   Vorzimmertätigkeiten „Amtsleiter“
o   Zuständig für die Auszubildenden wenn sie bei uns im Amt sind
o   Verkehrsbehördliche Anordnungen (Vertretungsweise)
o   Bearbeitung von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen (Vertretungsweise)
o   Boden- und Grundstücksverkehrsgenehmigung (Vertretungsweise)
o   Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten einschließlich der Bestätigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit (Vertretungsweise)

Ich bin in EG 8 eingruppiert und würde gerne wissen, ob die Eingruppierung gerechtfertig ist oder ggf. auch EG 9a in Frage käme.

Vielen Dank im Voraus.
Zitieren
#2

Da braucht es Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen. Ist halt unklar ob man 50% entsprechende Tätigkeiten hat. Der Arbeitgeber geht von mehr als 33,3% und weniger als 50% entsprechender Arbeitsvorgängen aus.
Zitieren
#3

Zeitangaben zu den einzelnen Vorgängen sind schwierig, da man ja nicht weiß, was an Bauanträgen, Anfragen etc. "reinkommt".
Wie geschrieben sind 85% Bauanträge prüfen, "Beratungen" etc..
Befreiungen vom B-Plan sind bei mind 50% von Bauanträgen oder halt im Vorfeld bei Anfragen zu prüfen.
Nachbarrecht eher seltener. Und Verwaltungstätigen spielen eher eine sehr untergeordnete Rolle.
Zitieren
#4

"Zeitangaben zu den einzelnen Vorgängen sind schwierig, da man ja nicht weiß, was an Bauanträgen, Anfragen etc. "reinkommt"."
Man betrachtet einen entsprechend langen Zeitraum wo es sich ausmittelt. Sinnvoll ist es eigene entsprechende Aufzeichnungen zu führen um aufzuzeigen, dass man die 50% entsprechender Arbeitsvorgänge erreicht.

"Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Baunebenrecht"
Ist nicht ein Arbeitsvorgang. Hier wird man verschiedene Arbeitsvorgänge bilden müssen.
Wenn man Glück hat ist der Arbeitgeber bereit die Information zu seinen Arbeitsvorgängen zu liefern. Dann muss man nur über die Zeitanteile streiten.
Zitieren
#5

Erstmal Danke :-)
Ich werde um konkrete Zeitangaben zu bekommen, dann mal anfangen diese zu "protokollieren".

So reine Einschätzung meinerseits:
60% Bauplanungsrecht
20% Bauordnungsrecht
5% Baunebenrecht
Zitieren
#6

Ich habe Zweifel ob das Arbeitsvorgänge sind. Wenn es welche sind dürfte es E9a sein. Aber das wird man vor Gericht so nicht als Arbeitsvorgänge hergeleitet bekommen. Man kann mit dem Arbeitgeber verhandeln. Entscheidend wäre sowieso zu verstehen wie der Arbeitgeber die Arbeitsvorgänge gebildet hat. Da kann man ggf. darlegen, dass die Arbeitsvorgänge mit gründlichen und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistungen 50% der Arbeitszeit ausmachen.
Zitieren
#7

Ohne die Bildung von qualifizierten Arbeitsvorgängen nützt die Erfassung nicht. Bzw. dann muss man sehr kleinteilig erfassen. Dies wäre dies in der Freizeit zu machen, da man keinen Auftrag für eine solche Erfassung hat.
Zitieren
#8

Jupp. So war das auch gedacht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Stellenbemessung Bauamt
- Eingruppierung Bauzeichner als Technische Angestellte Bauamt TVÖD ?
- Sachbearbeiterin im kommunalen Bauamt


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst