01.07.2025, 15:17
Hallo,
ich würde gerne eine Einschätzung zu meiner Eingruppierung bekommen.
Zunächst zu mir: gelernte Bauzeichnerin, Verwaltungswirtin
Mein derzeitiges Aufgabengebiet:
Verwaltungswirt (-fachangestellte) 100%
· Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Baunebenrecht 85% 85%
o Bauberatung
- Baurechtlich z.B. Grenzabstandsregelungen gem. NBauO
- Baugestaltung
o Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
- Stellungnahmen(Einvernehmen) fertigen / Bescheinigungen gem. §§62-64NBauO ausstellen
o Befreiungsanträge
- Befreiung / Ausnahme gem. §31 BauGB (Ermessensentscheidung)
o Anträge auf Zulassung gem. §23 V BauNVO (Ermessensentscheidung)
o Wahrnehmung städtischer Belange
- Bei Zustimmungsverfahren für bauliche Anlagen Bund / Länder (Bauanträge)
- Bei Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften
- Abstimmung mit der Bauaufsicht „Landkreis Ammerland“ führen
o Bebauungsplanauskunft / Herausgabe
· Nachbarrecht 10%
o Angelegenheiten des Nachbarrechts nach Landesrecht
- „Beratung“ und Auskünfte
· Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 3%
o Allgemeine Auskünfte geben
o Vorzimmertätigkeiten „Amtsleiter“
o Zuständig für die Auszubildenden wenn sie bei uns im Amt sind
o Verkehrsbehördliche Anordnungen (Vertretungsweise)
o Bearbeitung von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen (Vertretungsweise)
o Boden- und Grundstücksverkehrsgenehmigung (Vertretungsweise)
o Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten einschließlich der Bestätigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit (Vertretungsweise)
Ich bin in EG 8 eingruppiert und würde gerne wissen, ob die Eingruppierung gerechtfertig ist oder ggf. auch EG 9a in Frage käme.
Vielen Dank im Voraus.
ich würde gerne eine Einschätzung zu meiner Eingruppierung bekommen.
Zunächst zu mir: gelernte Bauzeichnerin, Verwaltungswirtin
Mein derzeitiges Aufgabengebiet:
Verwaltungswirt (-fachangestellte) 100%
· Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, sowie Baunebenrecht 85% 85%
o Bauberatung
- Baurechtlich z.B. Grenzabstandsregelungen gem. NBauO
- Baugestaltung
o Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvoranfragen und Bauanträgen
- Stellungnahmen(Einvernehmen) fertigen / Bescheinigungen gem. §§62-64NBauO ausstellen
o Befreiungsanträge
- Befreiung / Ausnahme gem. §31 BauGB (Ermessensentscheidung)
o Anträge auf Zulassung gem. §23 V BauNVO (Ermessensentscheidung)
o Wahrnehmung städtischer Belange
- Bei Zustimmungsverfahren für bauliche Anlagen Bund / Länder (Bauanträge)
- Bei Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften
- Abstimmung mit der Bauaufsicht „Landkreis Ammerland“ führen
o Bebauungsplanauskunft / Herausgabe
· Nachbarrecht 10%
o Angelegenheiten des Nachbarrechts nach Landesrecht
- „Beratung“ und Auskünfte
· Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 3%
o Allgemeine Auskünfte geben
o Vorzimmertätigkeiten „Amtsleiter“
o Zuständig für die Auszubildenden wenn sie bei uns im Amt sind
o Verkehrsbehördliche Anordnungen (Vertretungsweise)
o Bearbeitung von Vorkaufsrechtverzichtserklärungen (Vertretungsweise)
o Boden- und Grundstücksverkehrsgenehmigung (Vertretungsweise)
o Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten einschließlich der Bestätigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit (Vertretungsweise)
Ich bin in EG 8 eingruppiert und würde gerne wissen, ob die Eingruppierung gerechtfertig ist oder ggf. auch EG 9a in Frage käme.
Vielen Dank im Voraus.