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Geschrieben von: Gast, 02.12.2025, 11:23, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Ich werde als Quereinsteiger im Schuldienst in Thüringen eingestellt. Das Thüringer Landesamt für Finanzen hat mit einen Fragebogen geschickt und darin gefragt ob ich VBL-Berechtigter bin. Wie soll ich die Frage beantworten?
MfG

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2025, 11:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, dass mir jemand Auskunft geben kann, denn ich lese ja fleissig mit. 
Auch Google gibt mir eindeutig Antwort, aber ich habe gern Auskünfte von Personalräten, die Erfahrung haben. Deshalb meine Fragen

Unser PR besteht aus 11 Mitgliedern, zwei Listen. sieben und vier.

Nun wurde eine Freistellung von 50 % aus der Liste der sieben einstimmig beschlossen. Es wurde dem Personalamt und dem Dienstherr mitgeteilt. Dieser widerspricht der Freistellung und fragte per Mail j
eden Einzelnen ab, ob der Beschluss auch einstimmig war und der Beschluss nach § 45 Abs 4 LPVG (sog. Minderheitenschutz) getätigt wurden. Man hätte vor der Beschlussfassung auch alle PR Mitglieder über diese Grundsätze des sogenannten Minderheitsschutz aufklären müssen.

Vier der PR Mitglieder gaben dem Dienstherr die Auskunft, dass sie keine Kenntnis des Paragrafen hatten und somit teilt der Dienstherr mit, dass der Beschluss des PR unwirksam sei.

1. Frage: Dürfen einzelne Mitglieder dem Dienstherr eine Auskunft geben?
2. Frage: Kann der Dienstherr dann einfach beschliessen, dass der Beschluss unwirksam ist?

Verdi wurde bei der ersten Anfrage des Dienstherrn in Kenntnis gesetzt und wird auch jetzt wieder involviert.

Danke schon im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2025, 16:05, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

wie lange vorher müssen Überstunden angeordnet sein im öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2025, 15:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am Donnerstag den 27.11.25 nach 8 Jahren und 5 Monaten gekündigt. Meine Beschäftigung hat am 01.06.2017 begonnen. Nach dem Kündigungsrechner ist das Beendigungsdatum 31.03.26. Ist das korrekt? 
Vielen Dank 
Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2025, 14:57, Forum: TVöD, Antworten (2)

Servus,

ich suche verzweifelt nach einer Definition der verschiedenen EGs. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es da was gibt und wenn ja wo? Smile
Im Speziellen geht es um den Aufstieg von EG8 in EG 9a.

Vielen Dank vorab Big Grin

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2025, 13:38, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo!
Bekomme ich in der S13 KEINE SuE Zulage, obwohl ich voll im Gruppendienst bin und zusätzlich sogar noch Psychomotorik mache?

Meine Leitung, die freigestellt Leitung ist, bekommt in der S15 die Zulage????

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2025, 12:26, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ist der Mitarbeiter in den Monaten Juli, August und September in Elternzeit, wird trotzdem die Jahressonderzahlung im November fällig?

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2025, 14:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Kann eine Kommune in NRW auch Menschen auf Honorarbasis einstellen?

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2025, 14:19, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo
Ich bin 27 Jahre im öffentlichen dienst und habe bin in der 5 eingruppiert .Habe einen Antrag auf 7 gestellt das wurde abgelehnt.
Andere Kollegendie nicht solange da sind habe die 7 bekommen .Ich fühle mich schlecht und ungerecht behandelt was kann man tun .Von Schulter klopfen und du bist gut kann ich mir nichts kaufen.

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2025, 00:44, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ich arbeite seit 10/2017 bei der Kommune TVÖD VKA.
Immer die gleiche Tätigkeit, keine Übertragung höherwertiger Aufgaben. Immer der gleiche Ablauf.

Nun wurde die Stelle neu bewertet und am 01.08.25 für 1 Jahr rückwirkend, also ab 01.08.24 höhergruppiert in EG 6.

2 Monate nach dem 01.08.24 hatte ich einen Stufenanstieg von Stufe 4 in Stufe 5.
Das heißt ich hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung am 01.08.25 bereits 10 Monate schon die Stufe 5.

Da ich am 01.08.24 noch in Stufe 4 war ( 8 Wochen vor Stufenaufstieg) und zu diesem Tag die Höhergruppierung stattfindet, beginne ich laut AG nochmal mit der Stufe 4 neu.

Obwohl ich zu Beginn der Entscheidung, am 01.08.25 die Stufe 5 schon 10 Monate in der EG 5 hatte.

Handelt es sich hier nicht um eine Korrektur? Und müsste ich nicht meine Stufe und die Laufzeit in der neuen Entgeltgruppe behalten dürfen? Diese Frage wird vom AG verneint, da im Laufe der Zeit sich die Anforderungen geändert hätten und die Stelle nun seit Ewigkeiten neu bewertet wurde.
Eine frühere Stellenbewertung liegt aber nicht vor und wurde früher nicht ausgehändigt. Auch nicht auf Nachfrage.

Der gewählten Zeitpunkt 01.08.24 wurde festgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die von der Personalabteilung geforderte Stellenbeschreibung dort einging. (Gesendet per E-mail jedoch schon 06/2024)

Es hat sich nichts an meiner Arbeit geändert. All die Jahre immer die gleiche Arbeit.

Die Personalabteilung gibt an, ich solle froh sein das jetzt EG 6.

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2025, 00:24, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

ich blicke leider nach wie vor bei den Einstufungskriterien (z.B. TV SuE) nicht ganz durch:

Einmal wird gesagt, die tatsächlichen Tätigkeiten seien für die Einstufung relevant, und
dann wird immer wieder gerne sinngemäß argumentiert, um diese Gehaltsgruppe erhalten
zu können, sei man (formal) gar nicht ausreichend qualifiziert... (letzteres natürlich dann,
wenn man im Vergleich zur formalen Qualifikation höherwertigere Tätigkeiten ausübt -
und das dauerhaft, also nicht nur vorübergehend)

Man könnte ein wenig sarkastisch sagen: Man wird offenbar als gut genug eingeschätzt,
um die höherwertigeren Tätigkeiten ausüben zu können / zu dürfen, aber nicht, um auch
das normalerweise damit verbundene Gehalt zu bekommen, obwohl man seine Arbeit in
der gleichen Qualität und mit der gleichen Fallverantwortung leistet wie die voll qualifizierten
Kolleg.

Ich kann mir natürlich vorstellen, dass das wiederum die voll qualifizierten Kolleg. nicht
ganz fair finden würden...

Naja, wie gesagt, ich bekomme da leider keine klare Linie rein..., die gewissermaßen
beiden Seiten gleichermaßen gerecht wird...

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Geschrieben von: Petra, 29.11.2025, 11:19, Forum: TV-L, Antworten (5)

Guten Morgen,
ich bin seit ca. 35 Jahren im öffentlichen Dienst, TVL, beschäftigt, bin 64,5 Jahre alt, habe den GdB von 50 und einen Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte zum 01.02.2026 gestellt, ist dann abschlagsfrei. Fairerweise habe ich meinen Arbeitgeber das mitgeteilt und auch gesagt, dass ich anschließend evtl. noch bisschen weiter arbeiten würde, z.B. Teilzeit. Jetzt hat er einen Auflösungsvertrag vorbereitet, den ich nächste Woche unterschreiben soll. Meiner Meinung nach läuft doch mein Arbeitsvertrag ganz normal weiter und ich kann kündigen, wann es für mich passt? Ich habe ja nicht die Regelaltersrente beantragt, das wäre erst in 2 Jahren. Würde mir für den Fall, dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, eine Abfindung zustehen? Ich weiß wirklich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will mich eigentlich nicht zu einem Auflösungsvertrag nötigen lassen.  Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das wäre super. Im Voraus vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2025, 09:11, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Unsere Verwaltung hat am 2.1.26 einen Schließtag. 
An diesem Tag muss ich Überstunden nehmen, um die Rufbereitschaft abzusichern. Ich arbeite im Jugendamt und muss binnen zwei Stunden (wir haben einen großen Landkreis) am Einsatzort sein. Damit bin ich erheblich in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2025, 18:35, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Hallo.
Ich arbeite in einer kommunalen Kita.
Eine Kollegin von mir darf nun nach ihrer Elternzeit nicht in ihre angestammte Gruppe zurückkehren (die sie selbst eröffnet hat und 7 Jahre dort gearbeitet hat).
Dieses wird von unserer Leitung damit begründet,  dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr an den angestammten Arbeitsplatz nach der Elternzeit gibt. Eine weitere Begründung gab es nicht.
Der Personalrat wurde lediglich informiert und muss laut Leitung der Versetzung nicht zustimmen. 
Meine Frage lautet: stimmt das?

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Geschrieben von: Magistrat, 28.11.2025, 14:00, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Zulagen an Mitarbeiter in der Verwaltung einer hessischen Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern. Unser Bürgermeister gewährt verschiedenen Mitarbeitern Zulagen zur Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin in Höhe von 400 € monatlich oder zur Vertretung eines Vorgesetzten, ebenfalls in Höhe von 400 € monatlich.  Er beruft sich auf dabei auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Meines Erachtens sind diese Zulagen in der Höhe nicht angemessen und nicht durch den Bürgermeister, sondern durch den Magistrat zu entscheiden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?

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