Einstufung: Tatsächliche Tätigkeit vs. formale Qualifikation
#1

Hallo,

ich blicke leider nach wie vor bei den Einstufungskriterien (z.B. TV SuE) nicht ganz durch:

Einmal wird gesagt, die tatsächlichen Tätigkeiten seien für die Einstufung relevant, und
dann wird immer wieder gerne sinngemäß argumentiert, um diese Gehaltsgruppe erhalten
zu können, sei man (formal) gar nicht ausreichend qualifiziert... (letzteres natürlich dann,
wenn man im Vergleich zur formalen Qualifikation höherwertigere Tätigkeiten ausübt -
und das dauerhaft, also nicht nur vorübergehend)

Man könnte ein wenig sarkastisch sagen: Man wird offenbar als gut genug eingeschätzt,
um die höherwertigeren Tätigkeiten ausüben zu können / zu dürfen, aber nicht, um auch
das normalerweise damit verbundene Gehalt zu bekommen, obwohl man seine Arbeit in
der gleichen Qualität und mit der gleichen Fallverantwortung leistet wie die voll qualifizierten
Kolleg.

Ich kann mir natürlich vorstellen, dass das wiederum die voll qualifizierten Kolleg. nicht
ganz fair finden würden...

Naja, wie gesagt, ich bekomme da leider keine klare Linie rein..., die gewissermaßen
beiden Seiten gleichermaßen gerecht wird...
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