SuE Zulage - Höherwertige Tätigkeit
#1

Hallo,

ich bin Erzieherin und erhalte die SuE Zulage. Seit letzem Jahr bekomme ich eine persönliche Zulage zur S16, da ich die Aufgaben der stellvertretenden Leitung übernommen habe.
Die SuE Zulage soll rückwirkend gekürzt werden. Ist das richtig? Ich war in der S8 eingruppiert. Jetzt wird mein Vertrag geändert und ich bin die stellvertretende Leitung und bekomme keine SuE-Zulage mehr.
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#2

Ich gehe von TVöD aus.

"Die SuE Zulage soll rückwirkend gekürzt werden."
Das Entgelt hätte im Ergebnis das der S16 ohne Erhöhung durch die SuE-Zulage sein müssen. Ohne es im Details geprüft zu haben müsse nicht die SuE-Zulage entfallen sondern die Zulage nach §14 TVöD entsprechend gekürzt werden. In beiden Fällen ist das Ergebnis aber Anspruch auf das Tabellenentgelt der S16.

Wenn durch einen Fehler zuviel gezahlt wurde, kommt grundsätzlich auch eine rückwirkende Kürzung in Frage. Zumindest für 6 Monate rückwirkend ist recht unproblematisch (hier ist aber ggf. der Einwand der Entreicherung nach § 818 (3) BGB zu betrachten.). Ob weiter zurückreichend möglich ist hängt von den Details ab. Erstmal greift die tarifliche Ausschlussfrist nach § 37 TVöD. Aus § 242 BGB kann aber folgen, dass der Arbeitnehmer sich nicht darauf berufen kann.

Daneben ist die Frage zu betrachten ob Brutto oder Netto Ansprüche bestehen.
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