Eingruppierung höherwertige Tätigkeit während Studium
#1

Hallo zusammen,

ich mache momentan meinen Master in Suchthilfe / -therapie und bin voraussichtlich im Frühjahr 25 fertig. Momentan arbeite ich bereits 100% therapeutisch, bin aber noch im SuE als Sozialarbeiterin eingruppiert. Würde mir bereits eine entsprechende Vergütung zustehen oder ist dies erst nach Abschluss möglich?

Vielen DankSmile
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#2

Du hast ja keine abgeschlossene Ausbildung in dem neuen Bereich, daher auch kein höheres Gehalt.
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#3

Hallo,

ich bin nicht die ursprüngliche Fragestellerin, las das aber aus Interesse...

Eine Sache, die offenbar "Prinzip" ist nach dem TVöD SuE (oder daran "angelehnt"), las ich schon
etliche Male in verschiedenen Kontexten:

Ist jemand mit formaler Qualifikation X auf einer Stelle beschäftigt, die diese gar nicht erfordern
würde, dann wird sinngemäß gesagt: Es gilt das, was sie tatsächlich an Aufgaben leisten bzw.
übernommen haben. Sollte das weniger sein, dann werde sie auch nicht gemäß ihrer Qualifikation
bezahlt, sondern nur nach der Stelle.

Leistet aber umgekehrt jemand tatsächlich deutlich höherwertigere Aufgaben als es seiner
formalen Qualifikation entspricht, und er oder sie begehrt dafür auch ein entsprechend höheres
Gehalt, dann wird gesagt: Nö, das gibt ja ihre Qualifikation nicht her, sie in eine höhere Entgelt-
gruppe einzugruppieren.

Ich finde das schon ein wenig "befremdlich" diesen Widerspruch: Passt es, um das Gehalt "zu
drücken", dann wird darauf verwiesen, was man denn tatsächlich formal zu leisten hat. Leistet
man dagegen deutlich mehr als es der eigenen formalen Qualifikation entspricht, wird dieses
Prinzip plötzlich nicht mehr angewandt... ;-/

...und ich möchte noch darauf hinweisen, auch wenn es möglicherweise nicht allen gefällt, dass
es durchaus Mitarbeiter gibt (gerade in der heutigen Zeit von vielen Quereinsteigern), die auf
dem gleichen Level und in gleicher Qualität tätig sind, ohne eine hinreichende formale Qualifikation
dafür zu haben, wie Kollegen, die auch nicht "mehr" oder in besserer Qualität leisten, dafür aber
deutlich mehr Gehalt bekommen "nur" aufgrund ihrer Qualifikation.

Also "klar": Ich bin nicht völlig weltfremd und verstehe prinzipiell, was man sich wohl dabei
denkt...  Icon_biggrin  Aber andererseits finde ich es auch etwas ambivalent und vor allem nicht
konsequent. Für mich wäre es noch o.k., wenn das Prinzip "was leistet er oder sie tatsächlich"
dann auch durchgängig angewendet würde, so dass dann aber eben auch jemand wie in
diesem Beispiel eine höhere Gehaltsstufe bekommen müsste.

Eure Meinungen würden mich dazu sehr interessierren.

Viele Grüße...
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#4

(28.01.2024, 18:06)Gast schrieb:  Hallo,

ich bin nicht die ursprüngliche Fragestellerin, las das aber aus Interesse...

Eine Sache, die offenbar "Prinzip" ist nach dem TVöD SuE (oder daran "angelehnt"), las ich schon
etliche Male in verschiedenen Kontexten:

Ist jemand mit formaler Qualifikation X auf einer Stelle beschäftigt, die diese gar nicht erfordern
würde, dann wird sinngemäß gesagt: Es gilt das, was sie tatsächlich an Aufgaben leisten bzw.
übernommen haben. Sollte das weniger sein, dann werde sie auch nicht gemäß ihrer Qualifikation
bezahlt, sondern nur nach der Stelle.

Leistet aber umgekehrt jemand tatsächlich deutlich höherwertigere Aufgaben als es seiner
formalen Qualifikation entspricht, und er oder sie begehrt dafür auch ein entsprechend höheres
Gehalt, dann wird gesagt: Nö, das gibt ja ihre Qualifikation nicht her, sie in eine höhere Entgelt-
gruppe einzugruppieren.

Ich finde das schon ein wenig "befremdlich" diesen Widerspruch: Passt es, um das Gehalt "zu
drücken", dann wird darauf verwiesen, was man denn tatsächlich formal zu leisten hat. Leistet
man dagegen deutlich mehr als es der eigenen formalen Qualifikation entspricht, wird dieses
Prinzip plötzlich nicht mehr angewandt... ;-/

...und ich möchte noch darauf hinweisen, auch wenn es möglicherweise nicht allen gefällt, dass
es durchaus Mitarbeiter gibt (gerade in der heutigen Zeit von vielen Quereinsteigern), die auf
dem gleichen Level und in gleicher Qualität tätig sind, ohne eine hinreichende formale Qualifikation
dafür zu haben, wie Kollegen, die auch nicht "mehr" oder in besserer Qualität leisten, dafür aber
deutlich mehr Gehalt bekommen "nur" aufgrund ihrer Qualifikation.

Also "klar": Ich bin nicht völlig weltfremd und verstehe prinzipiell, was man sich wohl dabei
denkt...  Icon_biggrin  Aber andererseits finde ich es auch etwas ambivalent und vor allem nicht
konsequent. Für mich wäre es noch o.k., wenn das Prinzip "was leistet er oder sie tatsächlich"
dann auch durchgängig angewendet würde, so dass dann aber eben auch jemand wie in
diesem Beispiel eine höhere Gehaltsstufe bekommen müsste.

Eure Meinungen würden mich dazu sehr interessierren.

Viele Grüße...

Das ist in weiten Teilen richtig. Allerdings gibt es in der Entgeltordnung oftmals "sonstige Beschäftigte", die auch ohne die üblicherweise geforderte Qualifikation höhergruppiert werden können.
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