Vor 6 Stunden
Ich arbeite seit 10/2017 bei der Kommune TVÖD VKA.
Immer die gleiche Tätigkeit, keine Übertragung höherwertiger Aufgaben. Immer der gleiche Ablauf.
Nun wurde die Stelle neu bewertet und am 01.08.25 für 1 Jahr rückwirkend, also ab 01.08.24 höhergruppiert in EG 6.
2 Monate nach dem 01.08.24 hatte ich einen Stufenanstieg von Stufe 4 in Stufe 5.
Das heißt ich hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung am 01.08.25 bereits 10 Monate schon die Stufe 5.
Da ich am 01.08.24 noch in Stufe 4 war ( 8 Wochen vor Stufenaufstieg) und zu diesem Tag die Höhergruppierung stattfindet, beginne ich laut AG nochmal mit der Stufe 4 neu.
Obwohl ich zu Beginn der Entscheidung, am 01.08.25 die Stufe 5 schon 10 Monate in der EG 5 hatte.
Handelt es sich hier nicht um eine Korrektur? Und müsste ich nicht meine Stufe und die Laufzeit in der neuen Entgeltgruppe behalten dürfen? Diese Frage wird vom AG verneint, da im Laufe der Zeit sich die Anforderungen geändert hätten und die Stelle nun seit Ewigkeiten neu bewertet wurde.
Eine frühere Stellenbewertung liegt aber nicht vor und wurde früher nicht ausgehändigt. Auch nicht auf Nachfrage.
Der gewählten Zeitpunkt 01.08.24 wurde festgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die von der Personalabteilung geforderte Stellenbeschreibung dort einging. (Gesendet per E-mail jedoch schon 06/2024)
Es hat sich nichts an meiner Arbeit geändert. All die Jahre immer die gleiche Arbeit.
Die Personalabteilung gibt an, ich solle froh sein das jetzt EG 6.
Immer die gleiche Tätigkeit, keine Übertragung höherwertiger Aufgaben. Immer der gleiche Ablauf.
Nun wurde die Stelle neu bewertet und am 01.08.25 für 1 Jahr rückwirkend, also ab 01.08.24 höhergruppiert in EG 6.
2 Monate nach dem 01.08.24 hatte ich einen Stufenanstieg von Stufe 4 in Stufe 5.
Das heißt ich hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung am 01.08.25 bereits 10 Monate schon die Stufe 5.
Da ich am 01.08.24 noch in Stufe 4 war ( 8 Wochen vor Stufenaufstieg) und zu diesem Tag die Höhergruppierung stattfindet, beginne ich laut AG nochmal mit der Stufe 4 neu.
Obwohl ich zu Beginn der Entscheidung, am 01.08.25 die Stufe 5 schon 10 Monate in der EG 5 hatte.
Handelt es sich hier nicht um eine Korrektur? Und müsste ich nicht meine Stufe und die Laufzeit in der neuen Entgeltgruppe behalten dürfen? Diese Frage wird vom AG verneint, da im Laufe der Zeit sich die Anforderungen geändert hätten und die Stelle nun seit Ewigkeiten neu bewertet wurde.
Eine frühere Stellenbewertung liegt aber nicht vor und wurde früher nicht ausgehändigt. Auch nicht auf Nachfrage.
Der gewählten Zeitpunkt 01.08.24 wurde festgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt die von der Personalabteilung geforderte Stellenbeschreibung dort einging. (Gesendet per E-mail jedoch schon 06/2024)
Es hat sich nichts an meiner Arbeit geändert. All die Jahre immer die gleiche Arbeit.
Die Personalabteilung gibt an, ich solle froh sein das jetzt EG 6.


