Neue Themen

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2025, 10:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Welche Eingruppierung erfolgt für Disposition und Rechnungsbearbeitung?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2025, 19:53, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Ich war zwei Jahre krank, zählt dies dennoch in der Laufzeit der Stufe?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2025, 19:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

bin Fachbauleiter für Brandschutz und Fachwirt für Gebäude und Facilitymanagement, was ist das für eine Entgeltgruppe?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2025, 17:04, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Welche Lohngruppe zentrale Praxisanleiter mit 30 Jahren Berufserfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2025, 15:21, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Hallo, folgender Kontext:
Sozialassistent in einem Wohnheim für behinderte Kinder, Schichtarbeit, Betreuung, Pflege, Förderung in Gruppen.

Ich blicke leider gar nicht durch. In der Abrechnung steht: "Tarif TVÖD BT-B Betreuungseinrichtung Gruppe P6 Stufe 2".
Wo finde ich die Eingruppierung für BT-B und wiese steht dort p6 (Pflege?). Online finde ich für BT-B nur Tabellen mit E3a - E12, aber hier steht ja P?
Ich bekomme außerdem eine "Schichtzulage", "Pflegezulage BT-b" und "Zulage Pflege TVöD-B", falls das irgendwie hilft.

Ich wäre euch für Infos sehr dankbar. Mich würde nämlich interessieren ob mir eine Weiterbildung HPZ etwas bringt.

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2025, 11:13, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
ich bin Leiterin einer Tagesgruppe für 32 erwachsene schwerstmehrfach-behinderte Menschen. Sei 33 Jahren im Betrieb, verwalte ein eigenes Haus, mache die päd. Arbeit (kein begleitender Dienst für uns zuständig), Personalverantwortung für 12 Kollegen.
Welche Lohngruppe steht mir zu? S9 oder S10?
Danke!

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Geschrieben von: ertl1860@gmail.com, 30.06.2025, 10:02, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Gibt es eine Freistellung bei Tod eines nahen Angehörigen?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2025, 15:51, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

ich (Ü 50) bin seit vielen Jahren bei einer Stadtverwaltung (mittlere Größe, ca. 80.000 Einwohner) im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte nach TVöD-VKA beschäftigt – derzeit in Entgeltgruppe 8. 

In den letzten drei Jahren habe ich mich fünf mal intern auf höherwertige Stellen (EG 9a) beworben – in verschiedenen anderen Fachbereichen. Ich wurde jedes Mal zum Auswahlgespräch eingeladen, habe mich gut vorbereitet und nach meinem Empfinden auch nicht schlecht präsentiert. Trotzdem wurde ich nie ausgewählt – es gab nur stets die Absagen „wir haben uns für einen anderen Kandidaten entschieden“.

Daher stelle ich mir folgende Fragen: Laufen diese Auswahlverfahren wirklich objektiv ab oder steht schon vorher fest, wer eine Stelle bekommen soll? Warum lädt man mich dann überhaupt zu den Auswahlgesprächen ein? Ist man mit Ü50 zu alt? Hat man als eher introvertierter, nicht gut vernetzter aber fleißiger Sachbearbeiter keine reelle Chance auf 'die guten' Stellen? 

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Nochmals bewerben oder das Thema abhaken? Ein externer Wechsel kommt für mich nicht in Betracht, da mir das Risiko im Zusammenhang mit Kündigungen zu groß ist. 

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2025, 11:10, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Meine Frage ist, ob die Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung, z. B. bei Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wieder von vorn beginnt oder weiterläuft.

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2025, 07:00, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo,
ich habe diverse Anliegen im Zusammenhang mit der Straße, in der ich wohne. Das betrifft beispielsweise die Straßensanierung, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Beschilderung von Parkverboten. 

Dazu hat mir die Mitarbeiterin der Stadt am Telefon mitgeteilt, dass ich einen Bürgerantrag für den Ausschuss stellen müsse, damit dies weiter verfolgt wird. Mein Antrag werde dann in öffentlicher Sitzung beraten. Dabei werde dann auch mein Name und meine Adresse veröffentlicht. 

Ist das so richtig? Kann man mich wirklich zwingen, so einen öffentlichen Antrag zu stellen? Oder kann ich auch einen Antrag im Rathaus stellen, ohne dass dieser direkt in die Öffentlichkeit gelangt? Ich will nicht, dass mein Name und meine Adresse in der Öffentlichkeit erscheinen, denn es gibt bei uns auch einige Anwohner, die strikt gegen jegliche Veränderungen an der Straße sind.

Viele Grüße 
H.

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2025, 21:51, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo!
Ich bin Fahrer eines Oberbürgermeister. Und ich bin der Meinung, dass der Faktor Arbeitszeit und Risiko zu wenig Gewicht bei der Eingruppierung findet.
Die Termine eines Oberbürgermeister ändern sich auch mal kurzfristig. Das betrifft mich dann als Fahrer auch und die Planbarkeit der Arbeitszeit und damit auch der Freizeit ist über einen längeren Zeitraum unmöglich. Auch ist man öfter auch mal abends oder am Wochenende im Dienst. Auch finde ich einen Job als Fahrer riskanter und verantwortungsvoller als z.B. die Arbeit im Büro (Sekretärin). In meinem Fall ist es so, dass die meisten meiner Kollegen im Rathaus um 16 Uhr,  Freitags sogar um 12 Uhr Feierabend machen können. In diesen "Genuss" komme ich natürlich nicht. Das sollte doch in der Eingruppierung auch eine Rolle spielen!
Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2025, 12:43, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, ich hab eine Frage, ich hab eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin mit Anmerkungen absolviert. In welcher Stufe werde ich eingruppiert?

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2025, 11:52, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Guten Tag,
wir sind eine Gruppe von Auszubildenden und einigen Umschülern für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (NSI). Leider können wir nirgendwo eine umfassende, verständliche und verbindliche Zusammenfassung zum Thema „Abschlussprüfung bestanden/nicht bestanden und die daraus möglichen Folgen und Möglichkeiten“ finden. Die einen sagen dies, die andern das, Online-Recherche ergibt auch verschiedene Antworten, und es gibt natürlich die wildesten Spekulationen, Hörensagen, etc.  Unsere Fragen:
 
1.      Spielen die Noten der Zwischenprüfung und/oder die Schulnoten beim NSI eine relevante Rolle bei/für die Zulassung zur Abschlussprüfung?


2.      Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden ein oder zwei Mal?


3.      Ist es korrekt, dass bei der Schriftlichen Prüfung, wenn diese z. B. zweimal mit „ausreichend“ und zwei Mal mit „ungenügend“ (keine 6) durch mündliche Prüfung ausgeglichen werden kann? Oder wie ist es sonst?


4.      Müssen bei nicht bestanderer Prüfung ALLE Prüfungsteile zwingend wiederholt werden? Können auf Antrag bestandene Teile davon ausgenommen werden?


5.      Wie lange hat man Zeit ggf. eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen, muss hierzu der Abschlusslehrgang zwingend wiederholt werden?


Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen und Antworten!

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Geschrieben von: Chili22, 27.06.2025, 10:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe ein solches Thema hier noch nicht gefunden und bitte vorab um Entschuldigung, sollte es schon einmal behandelt worden sein.

Ich arbeite nun seit 2020 in einer Kommune in NRW, wurde hier eingestellt als Sachbearbeiterin. Eingruppiert wurde ich hier in EG 5, Stufe 4. Gelernt hatte ich Justizfachangestellte.

Nun habe ich 2021 neben der Arbeit ein Abendstudium an einer Fachschule zur staatlich geprüften Betriebswirtin BWL mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen angefangen und 2024 sehr gut abgeschlossen. 2022 ist eine Kollegin in Rente gegangen, diese hatte Aufgaben in der Fibu erledigt. Diese Stelle wurde für mich umgeschrieben und mit 9a bewertet. Die alte Stelle wurde neu vergeben. Meine Aufgaben sind u.a.

-Anlagenbuchhaltung
-Kontierung und Buchung der Ein- und Ausgangsrechnungen, Kasse
-Buchung der Kontoauszüge, Tagesabschlüsse
-Kreditoren- und Debitorenkonten
-Mitwirkung Jahresabschluss, Wirtschaftsplanung, Kostenleistungsrechnung, Budget- und Produktberichte
-Gebührenkalkulation
-selbstständige Bearbeitung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
-Controlling
-betriebliche Statistiken
-Abrechnung Leistungen, Rechnungsstellung
-Unterstützung Betriebsleitung betriebswirtschaftlich und steuerlich

Hin und wieder kommen auch neue Aufgaben dazu, bei Einführung eines neuen Programmes habe ich selbstständig die Einrichtung betreut, die Online-Bezahlsysteme eingerichtet und verwalte diese.

Da ich keinen Verwaltungslehrgang habe, erhalte ich eine Zulage zu 9a für die höherwertige Tätigkeit.

Nach Aussage der Personalabteilung besteht eine Möglichkeit zur Eingruppierung hier nicht, da nach Änderung des Tätigkeitsfeldes eine erste Prüfung Verwaltungslehrgang 1 abzuschließen ist. Die Möglichkeit der unmittelbaren Eingruppierung von "Quereinsteigern" ohne erfüllen der persönlichen Voraussetzungen wird nur für den ersten festgelegten Einsatzbereich ermöglicht.

Nun mache ich die Arbeit schon 3 Jahre (mit einer anderen "leitenden Betriebswirtin) und muss nächstes Jahr den Lehrgang 1 absolvieren. Leider ist mir ein Überspringen und somit die Absolvierung des Lehrgangs 2 nicht gewährt worden.

Meine Frage ist hier:
Ist es richtig, dass ich "nur" eine Zulage erhalten kann, oder kann ich evtl. doch fest eingruppiert werden, auf Grund dessen, dass ich die Aufgaben auf meiner Stelle dauerhaft übernehme?
Muss ich den Lehrgang 1 machen oder besteht die Möglichkeit, darauf zu verzichten?

Mein Studium wird hier nicht anerkannt, da keine Hochschule, sondern nur eine Fachschule. Eingruppierung als sonstigte Beschäftigte nach Rücksprache mit dem Personalamt erst möglich, wenn ich noch weitere 7 Jahre auf meiner Stelle gearbeitet habe...da ist der Lehrgang natürlich schneller...

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Grüße, Klara

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2025, 06:26, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Gemeindeverwaltung im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz, habe zuvor auch meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten da gemacht. Ich bin seitdem unverändert in einem Amt und auf einer Stelle und erhalte Entgeltgruppe 8 TVöD VKA. 
Nun wurde mir jedoch inoffiziell gesteckt, dass mich das Personalamt in ein anderes Amt versetzen will. Das möchte ich jedoch nicht. Zum einen gefällt es mir auf der bisherigen Stelle gut. Zum anderen habe ich im bisherigen Amt auch gute Perspektiven, da aufgrund der Altersstruktur absehbar einige Kollegen in Rente gehen. In dem neuen Amt sähe das ganz anders aus. Ich möchte mich bereits frühzeitig informieren, ob ich mich gegen eine Versetzung wehren kann, bevor man offiziell an mich herantritt.
Bin für jeden Tipp dankbar.

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