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Gibt es eine Freistellung bei Tod eines nahen Angehörigen?
Es hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag oder Beamtenrecht ab. Daneben spielt dann eine Rolle welches Verwandschaftsverhältnis.
Im TVöD z.B.
"b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der/des in ehe oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin/Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils
zwei Arbeitstage,"
In anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und im jeweiligen Beamtenrecht ist es ähnlich geregelt.