Abteilungsleitung Finanzen und Controlling
#1

Guten Abend, ich bin seit 2,5 Jahren als Abteilungsleitung Finanzen und Controlling an einer Hochschule angestellt.
Ich habe 18 Mitarbeiter und verantworte den Haushalt der Einrichtung. Von der Ausbildung bin ich Diplom-Betriebswirt (FH).
Nun bin ich in E12 eingruppiert und möchte dies nicht länger akzeptieren, da meinem Verständnis nach die Anforderungen der besonderen Schwere der Aufgaben und damit eine E14 angemessen wären.
Wer könnte mir mit einer Argumentation helfen?
Herzlichen Dank im voraus
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#2

Es geht um den TV-L?

Im ersten Schritt wäre die Erfüllung der E13 aufzuzeigen.. Erst danach kann das Heraushebungsmerkmal geprüft werden. Danach ist dann noch die Erfüllung der Anforderung an die Person zu belegen.

Auf Level Abteilungsleitung ist es in der Praxis eher eine Sache der Klärung mit den eigenen Vorgesetzten und dann setzt man es um.

Es wäre also herauszuarbeiten, dass für die Tätigkeit ein wissenschaftliches Hochschulstudium nötig ist. (Also auf Level Master.) Es ist also herauszuarbeiten welche Tätigkeiten einen solchen Abschluss benötigen.

Dann ist das Heraushebungsmerkmal zu prüfen.

Im letzten Schritt ist die Erfüllung der Anforderung an die Person zu betrachten. Also entweder ein entsprechendes Studium oder die Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter. [https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5]
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