Ich arbeite seit fast 30 Jahren in einer Mittagsbetreuung bzw. OGS und bin kurz vor der Rente. Jetzt wechselt der Träger und ich soll kurz vor der Rente von S8b in S4 runtergestuft werden. Ich bin keine gelernte Erzieherin aber habe die damals erforderlichen Fortbildungen, Schultag 1 - 2 und weitere Zusatzseminare besucht. Außerdem war ich mindestens 10 Jahre stellv. Leiterin der MB bzw. OGS. Kann der neue Träger dies so handhaben?
Das wird hier im Forum keiner korrekt beantworten können, da die Details zum Übergang der Betreuung nicht bekannt sind (Betriebsübergang oder hat lediglich ein anderer Träger die Aufgaben übernommen, usw.?)
"Kann der neue Träger dies so handhaben?"
Kommt darauf an. Wenn es ein völlig neuer Arbeitsvertrag beim neuen Träger ist geht dies ohne Probleme.
Wenn es im laufenden Arbeitsvertrag ist kommt es auf die Details an:
Eine korrigierende Herabgruppierung ist grundsätzlich möglich. dabei hängt es dann davon ab ob die Eingruppierung der übertragenen Aufgaben tatsächlich S4 ist und nicht S8b.
Um dies einzuschätzen braucht es mehr Informationen über die Tätigkeiten. Unklar ist wie sich die S8b begründet.
Einvernehmliche Änderung der Aufgaben wäre auch möglich.
Änderungskündigung wäre an erhebliche Hürden verbunden.