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Geschrieben von: Gast, 22.11.2024, 15:56, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Guten Tag. 
Ich habe folgende Situation: Zum 01.12.2024 wechsle ich vom Amt für Integration zum Jugendamt. Der Arbeitgeber bleibt jedoch gleich. Bei der aktuellen Stelle im Amt für Integration befinde ich mich gemäß TVöD SuE in Entgeltgruppe 12, Stufe 2 mit 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung. Mein Arbeitgeber erklärte mir, dass ich 2 Möglichkeiten habe: entweder werde ich ab dem 01.12.2024 in der Entgeltgruppe 14 eingruppiert auf Stufe 2 und der 8 Monaten Laufzeit für die nächste Einstufung fehlt weg, oder ich bleibe bis zum 31.03.2025 erst in der Entgeltgruppe 12 und ab dem 01.04.2025 werde ich in der Entgeltgruppe 14, Stufe 2 übergehen. In zweitem Fall verliere ich die 1 Jahr Laufzeit nicht mehr. Meine Frage ist, ob diese TVöD SuE Regelung entspricht.
Noch eine wichtige Info: Der Wechsel wird aufgrund einer  Personal Umstrukturierung durch das Personalamt veranlasst. 
Im Amt für Integration habe ich mit Geflüchteten fast 3 Jahren und davor 5 Jahren als Erzieherin gearbeitet. Somit bringe ich fast 8 jährige Erfahrungen für die Stelle zum Jugendamt mit. Die Stelle im Jugendamt ist in der Allgemeinen sozialen Dienst (ASD) und ich werde für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) zuständig sein.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung. 

Mit freundlichen Grüßen 
MK

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2024, 10:22, Forum: TV-V, Antworten (1)

Hallo, weiẞ vielleicht jemand, welche TV-V Stufe ein Mitarbeiter in der Parkraumbewirtschaftung bei den Stadtwerken bekommt?

Viele Grüße Stefan

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2024, 09:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
seit kurzer Zeit habe ich das Amt als Küsterin in drei Kirchengemeinden angenommen. 
Einmal die Woche bin ich auch für das Reinigen des Gemeindehauses zuständig.

Meine Bildungsabschlüsse : 
- verfüge über 25 sebständige Berufsjahren,
- abgeschlossene Berufsausbildung, 
- Handwerks- Meister - Brief,
- Bachelor Proffesional im Handwerk.

Welche Entgeltsgruppe - Eingruppierung steht mir zu?

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. 

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2024, 09:05, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Guten Morgen,
ich habe eine Frage, ich bin in einer Stadtverwaltung beschäftigt und bei den Personalversammlungen meines Arbeitgebers sind Fragen der Mitarbeiter nicht vorgesehen, es müssen vorher schriftlich Anträge gestellt werden, die zugelassen werden oder eben nicht.
Ich möchte aber eine Frage an den Personalrat richten und wüsste gerne, ob dies mein Recht ist und aus welcher Rechtsgrundlage sich dieses ergibt.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und freue mich über Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 21:19, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Servus 
Wie lange vorher muss Rufbereitschaft angekündigt werden? Bei uns wird es zum Feierabend für den nächsten Morgen angekündigt.

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 20:17, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (1)

Guten Abend,

ich bin als Arbeitsvermittler kommunal bei einem JC beschäftigt. Ist es möglich, mich beim gleichen JC über die BA anstellen zu lassen zwecks besserer Bezahlung? Wenn ja, wie?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 17:36, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo zusammen, 

weiß jemand, wie man als zentrale Praxisanleitung im Krankenhaus mit abgeschlossener Weiterbildung und abgeschlossenem Studium in der Pflege im TV-L eingruppiert wird? 
Entgeldgruppe KR, über 7 Jahre Berufserfahrung. 

Liebe Grüße und Danke

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 16:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Was verdient eine Kassen-/Empfangskraft in einer Therme in Bayern?

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 16:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo an alle, 

bei uns ist eventuell die Schließung einer städtischen Kita angedacht. Diese Schließung soll nur erfolgen, weil die Kita durch einen freien Träger übernommen werden soll, dessen Kita aufgrund Baumängel schließen muss. Die städtischen Kolleginnen würden damit gehen müssen. Ich würde als Vorsitzende dem Stadtrat gern mitteilen, dass eine Übergabe an einen Träger nicht sein muss. Wir können auch selbst die Kita weiterbetreiben und die Erzieherinnen behalten. Darf ich das / darf der Personalrat das? Vielen Dank für eine Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 15:58, Forum: Landesbeamte, Antworten (4)

Hallo zusammen, 

ich durch lief vom 01.09.2020 - 31.08.2022 meinen Vorbereitungsdienst bei der Justiz. 
Während dieser Zeit erhielt ich einen Anwärtersonderzuschlag, für den ich mich nach Beendigung der Laufbahnausbildung für 5 Jahre in der Behörde verpflichtet habe. 
Für jedes abgeleistete Jahr, reduziert sich die Rückzahlung um 1/5. 

Zitat:§56 Abs. 2 BbgBesG "nach bestehen der Laufbahnprüfung für mindestens fünf Jahre in einem Beamtenverhältnis zu einem Dienstherren des Geltungsbereichs dieses Gesetzes in der Laufbahn verbleibt, für welche die Befähigung erworben wurde, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach bestehen der Laufbahnprüfung endet, in der selben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis zu einem Dienstherren des Geltungsbereiches dieses Gesetzes für mindestens die gleiche Zeit eintritt. 

Da sich während meiner Dienstzeit vieles zum schlechteren entwickelt hat und ich mittlerweile so unzufrieden war, dass ich schon innere Konflikte bekam, beschloss ich, einen neuen Weg einzuschlagen und mich bei einer anderen Behörde zu bewerben. Zu meinem Pech wurde mir mitgeteilt, dass die Justizbehörde mich aufgrund des Personalmangels nicht gehen lassen wird und es für mich keinen anderen Weg gibt, als zu kündigen und mich dann zu bewerben. Gesagt getan, weshalb ich zum 31.08.2024 gekündigt habe und aktuell Angestellter bin. Parallel zu meinem Angestelltenverhältnis halte ich die Augen nach neuen Stellen offen, wobei ich mich bereits auf 4 andere Stellen mit einer möglichen Neuverbeamtung nach Beendigung der Probezeit beworben habe. 

Jetzt zu meinem Problem: 
Da ich aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden bin, fordert die Justiz die zu viel gezahlten Anwärtersonderzuschläge zurück. 
Aktuell sind das noch 3/5, was dennoch eine beträchtliche Summe ist. 
Als ich den Rückzahlungsbescheid bekam, setzte ich ein Schreiben an meinen alten Anstaltsleiter auf, wo ich um einen zeitlichen Aufschub für die Rückzahlung der Anwärtersonderzuschläge bat, da ich vorhabe, mich bei einer anderen Behörde des selben Geltungsbereichs erneut verbeamten zu lassen.
Ebenfalls teilte ich ihm mit, dass die entsprechende Bezügestelle mir im Bezug auf die Nachversicherung einen Aufschub von 2 Jahren gab und ich mich über sein Entgegenkommen freuen würde. 

Nun erhielt ich einen neuen Bescheid von der Bezügestelle. 
Ein Entgegenkommen wird nicht stattfinden und ich soll innerhalb von 14 Tagen die geforderte Summe zurückzahlen. 
Ebenfalls war auch ein Ratenzahlungsantrag dabei. 
Allerdings bleibt mir ein Monat, um einen Widerspruch einzulegen. 
Das Schreiben bezieht sich auf den §13 BbgBesG.

Jetzt versuche ich meine Möglichkeiten herauszufinden, wie ich die Rückzahlung umgehen kann. 

1. Einen Stundungsantrag? Wobei ich mich dabei vermutlich nackig machen muss und kein Grund für eine Stundung besteht. 
2. Ich versuche das Thema in die Länge zu ziehen, bis ich ggf. erneut verbeamtet bin. Sprich, immer zum Ende der Widerspruchsfrist zu widersprechen und somit Zeit zu schinden. 

Da ehemaligen Justizkollegen, die zum Zoll gewechselt sind, keine Rückzahlung leisten mussten, frage ich mich auch, ob die Justiz ihre Ansprüche überhaupt noch gelten machen kann, wenn eine neue Verbeamtung stattgefunden hat? Daher der Gedanke es bis dahin rauszuzögern. 

Vielleicht habt ihr ein paar Tipps, wie ich die Rückzahlung umgehen kann.
Ich danke euch für Eure Hilfe. :-)

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 12:05, Forum: TVöD, Antworten (3)

Auf Grund meiner langen Betriebszugehörigkeit (23 Jahre) habe ich 6 Monate Kündigungszeit.
Wenn ich am 01.07. kündige ist mein Dienstende der 01.01. Habe ich dann noch Anspruch auf Weihnachtsgeld?

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2024, 11:55, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, gibt es einen Erschwerniszuschlag für Arbeit/Angestellte MFA des Gesundheitsamtes in Asylunterkunft/Ankerzentrum bei Blutentnahme Erstuntersuchung?

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2024, 21:34, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo,

gibt es eine Mindestanzahl an Mitarbeitern, die erforderlich ist, um einen Teamleiter im IT-Bereich zu bestellen ?

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2024, 17:55, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Zählt man als Mitarbeiter von einem Energie Versorger zum öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2024, 17:51, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo , 
Bekomme P8. Bin Praxisanleitung und Gruppenleitung. Der Antrag auf P10 wurde abgelehnt da die Begründung wäre dass meine Gruppe zu klein wäre. 9 Bewohner und 6 Mitarbeiter. Ist das so richtig ? Arbeite im öffentlichen Dienst.  
Lg

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