Geschrieben von: Gast, 03.12.2018, 17:26, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo an Alle ?
Ich habe eine Frage.
Ich habe zur Zeit die EG 9a Stufe 5 und habe im Dezember 17 einen Antrag auf Überleitung in die 9b gestellt. Das Verfahren hat sich nun bis heute hingezogen. Bei der Prüfung des Antrages hat sich nun herausgestellt, dass meine Stelle eine EG 10 ist. Wie beläuft sich das nun mit der Stufe?
Bei einer Überleitung in die 9b wäre ich Stufengleich höhergruppiert worden.

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2018, 11:50, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn ihr mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten könntet. Es geht um einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit.

Der Sachverhalt:

Vor 4-5 Jahren wurden schleichend Tätigkeiten von A 11 auf EG 6 übergeben (Ordnungsrecht), da besagte A11 krankheitsbedingt Außentermine nicht mehr wahrnehmen konnte/wollte.

Diese Außentermine wurden auch dann von mir mit EG 6 übernommen (eine Höhergruppierung wurde vor 3 Jahren abgelehnt, da die Selbständigkeit fehlt?).

Ich habe viele Fortbildungen in dem Bereich gemacht und mir viel selbst erarbeiten müssen.

Jetzt wurde eine neue Stelle geschaffen, da die besagte A11 überlastet ist.
Die neue Stelle wird ebenfalls mit A 11 bewertet und übernimmt nun wieder die Tätigkeit, die ich bislang zusätzlich ausgeübt habe.
Ich werde jetzt nur noch begleitend tätig (A11 und EG6 - bei Außenterminen).

Meine Frage: Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich jetzt über Jahre eine Tätigkeit gemacht habe, die jetzt wieder mit A11 ausgeübt wird?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

liebe Grüße
Andrea

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Geschrieben von: Gast, 30.11.2018, 09:57, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

wenn man Krankengeld erhalten hat, werden diese Zeiten nicht bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt?

Danke.

Schöne Grüße

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 21:53, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Folgender Sachverhalt: 

bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13. 

Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren. 

Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe Icon_rolleyes ......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)

Wer kann mit Antwort geben?

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 17:36, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Tag,

ich habe momentan noch einen befristeten Arbeitsvertrag, aufgrund von Mutterschutz. Bin jetzt aber seit 2,5 Jahren im Betrieb.
Mir wurde aber schriftlich versichert, dass ich um 01.01.2019 einen unbefristeten Vertrag bekommen werde.
Da die Frau für die ich da bin wieder Schwanger ist, hat sie ihren Mutterschutz verlängert.
Wie wären nun meine Kündigungsfristen? Oder könnte ich meinen Vertrag zum 31.12.2018 auslaufen lassen?

Vielen Dank für Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 17:00, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

folgende Diskussion ist aufgetaucht... wir haben Mitarbeiter die einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf geringfügiger Basis haben. Bezahlt werden diese nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Nun ist die Frage bzw. Diskussion entbrannt - wie der Bewertungszeitraum für die Berechnung der Weihnachtszulage ist, da wir ja jetzt noch nicht wissen, ob der Kollege im November und Dezember Arbeitsleistung erbringt. Die Abrechnung der Stunden erfolgt ja immer nachträglich.

Wie wird das gehandhabt?

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 11:33, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Guten Tag,

ich würde gerne den AL II machen und wollte fragen, wie es denn aktuell bei manchen ausschaut und was für Erfahrungen Sie bis jetzt gemacht haben.
Ich habe meine Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement absolviert und habe den Angestelltenlehrgang I erworben.

Ich habe etwas Panik, wenn ich hier so einiges lese, aber andererseits bin ich motiviert und würde die Herausforderung annehmen wollen, auch wenn ich in der Woche lernen muss oder hier und da auf die Freizeit mehr verzichten muss.

Haben hier einige von Euch ein paar Tipps für mich?

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Geschrieben von: Gast, 29.11.2018, 00:42, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ich bin seit Jahren in P7 6 eingestuft. Nun habe ich einen 450€ Job angeboten bekommen, allerdings in P7 3. Ist das rechtens? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Liebe Grüße Bianca

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2018, 10:14, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

in unserer Dienststelle besteht der Personalrat aus neun Mitgliedern (§ 13 Abs. 3 LPVG NRW), darunter acht Tarifbeschäftigte und nur ein Beamter, da die Gruppe der Beamten in der Dienststelle aus weniger als 51 Personen besteht (§ 14 Abs. 3 LPVG NRW).

Der Beamtenvertreter hat auch keinen Stellvertreter, da er bei der letzten PR-Wahl einziger Kandidat war.

Bisher waren in der Dienststelle knapp weniger als 501 Kolleg*innen beschäftigt, was zu einer Regelfreistellung von einem Personalratsmitglied, nämlich dem Vorsitzenden, führte, der der Gruppe der Tarifbeschäftigten angehört (§ 42 Abs. 4 LPVG NRW).

Durch die Einstellung neuer Kolleg*innen (insbesondere in den KiTa's, aber auch von dringend benötigten Azubi's) wird die Beschäftigtenzahl in absehbarer Zeit wohl auf mehr als 500 Beschäftigte steigen, was eine Regelfreistellung eines zweiten Personalratsmitglieds auslöst.

Meine Frage hierzu:

Soweit ich das verstehe, ist dem (einzigen) Beamtenvertreter im Personalrat die zweite Regelfreistellung zuzusprechen, da die ersten beiden Freistellungen gleichmäßig auf die beiden Beschäftigtengruppen im Personalrat zu verteilen sind (§ 42 Abs. 3 Satz 2 LPVG NRW).

Sehe ich das richtig, dass es sich hier um eine "Muss-Regelung" handelt, von der aus Gründen des Minderheitenschutzes nicht abgewichen werden kann ?

D.h. der Beamtenvertreter könnte sich der ihm zufallenden Regelfreistellung nur ausweichen, indem er sein Amt als Personalratsmitglied niederlegt und danach (da er keinen Stellvertreter hat) der Personalrat aus nur noch acht Mitgliedern besteht ?

Ich denke, in diesem Fall würde dann die zweite zugesprochene Regelfreistellung (da es im PR ja nur noch eine Gruppe gäbe) wieder der Gruppe der Tarifbeschäftigten zufallen, oder ?


Die mir zugängigen Kommentierungen zum LPFV NRW gehen auf diese sehr spezielle Konstellation nicht ein, so dass die Meinung der Foren-Mitglieder für mich recht hilfreich wäre.

Grüße vom Niederrhein,
speedcat

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2018, 09:48, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin neu auf diesem Gebiet und muss für das Personalamt Rückstellungen Altersteilzeit berechnen und bilden. Hat hier jemand Beispiele, Tipps oder ähnliches für mich?

Herzlichen Dank und einen schönen Mittwoch!

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Geschrieben von: Gast, 28.11.2018, 04:15, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo an Alle im Forum,

bei uns gab es bis Dezember 2017 die Möglichkeit einen Antrag zu stellen um von der LG9b in die LG9c zu kommen. Waren die entsprechenden Voraussetzungen gegeben wurde der Bewerber auch hochgestuft. Da aber bei der Höhergruppierung Lohnbestandteile wie Meisterzulage und die alte Vergütungsgruppenzulage (eventuell gibts die nur in BW) weggefallen wären, hat sich die Höhergruppierung monetär nicht wirklich gelohnt und so haben einige von uns darauf verzichtet.
Das böse Erwachen kam mit der Tarifverhandlung 2018, die zur Verwunderung aller mal nicht linear ausgefallen ist.

Laut meines Arbeitgebers kann die Höhergruppierung in 9c nicht mehr erfolgen. Kollegen, die den gleichen Arbeitsbereich haben und 2017 den Antrag gestellt haben, sind jedoch in 9c.

Kennt ihr dieses Problem aus den Verwaltungen auch? Glaubt ihr dass es sich lohnt etwas fordernder aufzutreten?

Viele Grüße aus dem Süden

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2018, 21:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
ein Antrag eines Kollegen wurde abgelehnt, da er weder ein Hochschulstudium hat, noch als sonstiger Beschäftigter gilt. Es wurde nur auf den allgemeinen Teil der Eingruppierungsanforderungen eingegangen.
Für den ITK gibt es aber seit 2017 spezielle Tätigkeitsmerkmale und den 2. Eingruppierungsstrang, der keine Ausbildung erfordert. Hätte dieser nicht geprüft werden müssen?

Stellenbewertung nach E11 Ziffer 2. Anforderung an die Person Hochschulabschluss (unserer Meinung nach, sollte diese Anforderung gemäß dem 2. Eingruppierungsstrang nicht Pflicht sein). Gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorhanden, sonst könnte der Kollege die Stelle nicht besetzen, richtig?
Nun fragen wir uns ob die Ablehnung rechtens ist oder ob der Kollege den Klageweg beschreiten sollte?

Vielen Dank schon vorab für eure Meinungen, Informationen.

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2018, 21:08, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (10)

Hallo, 

ich habe im Juli meine Ausbildung in der freien Wirtschaft absolviert und arbeite seither als IT-Organisator, obgleich ich gelernter Bürokaufmann (oder Kaufmann für Büromanagement wie es neuerdings heißt) bin.

Seit geraumer Zeit beschäftige ich mit Möglichkeiten des Einstiegs in den öffentlichen Dienst, weil ich, aufgrund meiner Asperger-Symptomatik, ein spezieller Mensch bin, der die Sicherheit des öffentlichen Dienstes zu schätzen wüsste, um sich vollständig auszuleben. 

Nachdem ich während des Abiturs, das ich mit 2,6 mehr schlecht als recht, deutlich unter meinen Möglichkeiten, abschloss, konnte ich, nachdem ich die Problematik teilweise im Griff hatte, die Ausbildung als einer der Besten, deutlich überdurchschnittlich abschließen.

Derzeit absolviere ich eine Weiterbildung zum Finanzbuchhalter und hatte geplant zum Sommersemester zu studieren. 

Bevorzugen würde ich, nach reiflicher Überlegung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, um so die Laufbahnbefähigung zu erlangen und perspektivisch im Bereich Stadtkämmerei/Kommunalhaushalt eine Stelle (auf Lebenszeit) zu erhalten.

Für den ersten Schritt wäre der Ausbildungsberuf nachrangig. Für diese Perspektive würde ich auch ans andere Ende der Welt ziehen. 

Gibt es noch Bereiche, Institutionen, Ämter, welche eine Ausbildungsstelle ohne Einstellungstest oder Assessmentcenter, nach einem klassischen Bewerbungsgespräch, anbieten?
Gegen die ersteren beiden sträube ich mich zutiefst, ist mit meiner Persönlichkeit unvereinbar. 

Könntet ihr mir Tipps geben, wie dies gelingen kann?

C.

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2018, 20:19, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (4)

Hallo,

ich habe hier so einige Problemchen und ich hoffe jemand da draussen kann mich etwas aufklären über meiner Meinung nach desolaten Zustand am Arbeitsplatz.

1) Samstags,-Sonntagsarbeit/Bei Ablehnung teilweise unwichtiger Arbeiten am WE werden dem Arbeiter negative Beurteilungen in den LOB Gesprächen zuteil,d.h Abzug im Punktesystem,also denn weniger Geld. Arbeiter werden auf plumpe Weise bestimmt,keine freundliche Anfrage ob Zeit vorhanden ist. Immerhin liegen diese "Mehrstd." am We um die 6-10Std./

2) Urlaub während Bereitschaftsdienstes Winterdienst,keine Schicht-4Monate durchweg Bereitschaft,Urlaub wird in der Regel genehmigt,dennoch wird "Wert" darauf gelegt dem Arbeitgeber mitzuteilen ob ich Urlaub zuhause oder Urlaub im warmen süden ect. verbringe. Soll heißen,entweder Bereiterklärung zuhause zu bleiben und in Bereitschaft stehen ohne Bereitschaftsgeldabzug,oder auf Urlaub bestehen und aufs Geld verzichten. Zwei Fragen hierzu...wie soll ein Arbeitnehmer sich erholen wenn er trotzdem in Bereitschaft steht (ist Bereitschaft während des Urlaubs nicht generell verboten?) und wie soll ein Arbeitnehmer sich verhalten wenn er trotzdem ohne wenn und aber alarmiert wird? Privatsphäre? Rechenschaft abliefern über das was ich mache im Urlaub?

3) Mitarbeiter werden untereinander ausgestochen seitens vom Vorgesetzten,dadurch Grüppchenbildung,Schlechtredung

4) Perfektes Unterdrücken von Facharbeitern

5) All diese Punkte sorgen dafür das die Angestellten kaum eine eigene Meinung besitzen,sie sich auch nicht trauen sie wieder zugeben.
Bin gespannt auf Antworten die besagen das der Öffentliche Dienst so sein muss oder ob das ein Fake ist.... Icon_sad

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Geschrieben von: Gast, 27.11.2018, 13:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

ich glaube, ich habe mind. mittelgroßen Mist gebaut und möchte wissen, mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ich zu rechnen habe.

Schwerbehinderte, nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin, hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben.

Die Bewerberin fragte schriftlich direkt bei mir nach, warum sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist, obwohl sie ja schwerbehindert ist und die Anforderungen der Stellenanzeige vollumfänglich erfüllt. Erst da fiel es mir, wie Schuppen von den Augen. Ich hatte die Angabe ihrer Schwerbehinderung im Bewerbungsanschreiben übersehen und sie entsprechend nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Da wir in der Anzeige geschrieben hatten "Gesucht wird ein/e Vfa, wünschenswert ein/e Vfw", "Eingruppierung bis TVöD 9b", habe ich der Bewerberin geantwortet, dass wir vorrangig ein/e Vfw gesucht haben, der/die bereits Berufserfahrung in dem zu besetzenden Bereich hat und darüber hinaus die 9 b nicht an Vfas vergütet werden kann, um nicht wirklich den Verdacht aufkommen zu lassen, dass wir sie vielleicht tatsächlich nur wegen der Schwerbehinderung nicht eingeladen haben.

Lange war Ruhe. Jetzt kam ein Einschreiben mit Rückschein, das über den Tisch des Bürgermeisters lief und ich entsprechend vorsprechen musste.

Mit diesem Schreiben werden Entschädigungsansprüche i. H. v. 3 Bruttomonatsgehältern nach dem AGG geltend gemacht.

Die Bewerberin argumentiert, dass lt. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2014, Az.: 5 Sa 1272/13 "wünschenswert" kein Muss-Kriterium, lt. Entgeltordnung auch natürlich Vfas 9 b erhalten können und wir eine Verfahrensdiskriminierung nach BAG-Urteil vom 16. 2. 2012 – 8 AZR 697/10 Rn 38 begangen hätten. Auch hätten wir in der Stellenanzeige nicht sowas geschrieben, wie "Schwerbehinderte BewerberInnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt". Und alleine das wäre schon ein sehr starkes Indiz dafür, dass wir keine Schwerbehinderte einstellen möchten und diese damit diskriminieren. Und tatsächlich, haben wir einen solchen Passus nicht in der Anzeige stehen. Hatten wir noch nie.

Nachdem, was ich jetzt so im www gefunden habe, kann es tatsächlich sein, dass vor Gericht der Bewerberin 3 Bruttomonatsgehälter zugesprochen werden. Vor Gericht wollen wir nicht. Wir wollen erst einmal handeln.

Jetzt möchte ich wissen, ob wir uns da doch noch irgendwie rauswinden können oder ob die Bewerberin tatsächlich im schlimmsten Fall 3 Bruttomonatsgehälter erhält!? Die Nichteinladung erfolgte wirklich nicht wegen der Schwerbehinderung! Aber wie argumentiert man, wenn man andererseits einen üblen Verfahrensfehler begangen hat?

Ist das ein fahrlässiger Fehler, ein grob fahrlässiger oder sogar Vorsatz?

Je nachdem, wie das eingeschätzt wird, im schlimmsten Fall dann doch von einem Gericht, wenn wir uns nicht einigen können, habe ich Angst, dass man mir daraus arbeitsrechtlich einen Strick ziehen kann - von Abmahnung bis Kündigung.

Was meint ihr?

Wie groß ist der Fehler, den ich gemacht habe mind. und max. sozusagen? Gibt es dazu Beispiele in der Rechtsprechung bzgl. Entschädigungszahlung und bzgl. arbeitsrechtlicher Konsequenzen?

Freue mich auf eure Antworten.

Vorab besten Dank.

Herzliche Grüße

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Geschrieben von: Gast, 26.11.2018, 19:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Muss ich am anderen Tag um 7 Uhr zum Frühdienst erscheinen?

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Geschrieben von: KommunalForum, 26.11.2018, 07:42, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Geschrieben von: Gast, 25.11.2018, 16:20, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Gibt es für Erzieherinnen, die Azubis ausbilden, eine Ausbildungszulage?

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Geschrieben von: Gast, 25.11.2018, 10:27, Forum: Beamte, Antworten (2)

Kann frau nach bestandenem Bachelor of Laws und Übernahme in das Beamtenverhältnis die Prüfung zur Verwaltungsfachangestellte bei der IHK machen?

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2018, 16:50, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Gibt s bei ATZ in der Freitellungsphase auch Weihnachtgeld?

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2018, 15:55, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Ich bin 58 und nur noch teilweise dienstfähig 50 % und Beamter A12 in Hessen. Wenn ich nun nur noch 50 %, also 20 Wochenstunden arbeiten gehen kann, welchen Zuschlag bekomme ich zu meinem Bezügen, die sich ja grundsätzlich nach der Arbeitszeit bemessen? Beamte, die trotz teilweiser Dienstunfähigkeit arbeiten gehen, sollen ja besser gestellt werden als Beamte, die freiwillig halbtags arbeiten. Vielen Dank vorab für Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 24.11.2018, 10:09, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Guten Morgen,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche mein Glück.

An die Eltern unter euch:
Ich soll nun für meine kommunale Behörde die Erziehungszeiten festlegen.
Ein Merkblatt zur Erklärung wurde mir allerdings nicht dazugelegt.
Laufen Erziehungszeiten parallel zur Elternzeit?
Also die Zeit, in denen ich meine Kinder erziehen?

Bsp.: Meine Tochter wurde am 18.9.18 geboren.
Läuft die Erziehungszeit dann bis zum 17.9.2020, wenn ich keiner Erwerbstätigkeit nachgehe?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Gruß, Viktoria

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2018, 20:49, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,

ich habe mich auf eine 3jährige Ausbildungsstelle für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung beworben und wurde zum Bewerbungstest eingeladen.

Mein Problem ist, dass ich seit wenigen Tagen weiß, dass ich schwanger bin. Da aber noch keine 3 Monate vergangen sind, sodass es auch sein könnte, dass es zu einer Fehlgeburt kommt, möchte ich mir für den Fall der Fälle nicht die Chance auf einen Ausbildungsplatz nehmen lassen.

Wer kennt sich aus? Was wäre, wenn ich genommen werden würde, den Ausbildungsvertrag unterschreibe, und dann kundtuen muss, dass ich schwanger bin? Der Ausbildungsbeginn wäre 3 Monate nach dem Geburtstermin.

Gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zu verschieben? Wann ist der beste Zeitpunkt mit dem Ausbilder darüber zu sprechen?

Dann noch separat die Frage, ob man auf immer im Öffentlichen Dienst "gefangen" wäre, oder ob es auch die Möglichkeit gäbe, sich ggf. einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Danke

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2018, 11:38, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Bin seit 1.5.2014 in ATZ( Blockmodell) und ab 1.1.2018 in der Freistellungsphase. Ab 1.1.2018 gab es eine Lohnerhöhung im TVöD. Die habe ich auch bekommen, d.h. 50 %  meines Bruttoverdientes, was seine Richtigkeit hat. Gleichzeitig aber wurde mir der Aufstockungsbetrag entsprechend gekürzt, sodaß ich - trotz Lohnerhöhung- am Ende um 40 Euro weniger bekommen habe - und dass trotz Lohnerhöhung.                                                                                      
Bis Dez. 2017 hatte ich Netto 1.199,44 € und 634,54 € Aufstockungsbetrag (= 1.833,98 €).
Ab 1.1.2018 erhalte ich aufgrund der Lohnerhöhung Netto 1.233,11 € und 563,67 € Aufstockungsbetrag (= 1.796,78 €).
Muss ich den Arbeitslosenversicherungs- und Krankenversicherungsbeitrag in der Freistellungsphase der ATZ zahlen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 23.11.2018, 08:29, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

gibt es lt. TVöD bzw. TV-H die Möglichkeit, einen vom Arbeitnehmer unterschriebenen Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zu widerrufen?

Danke.

Beste Grüße

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2018, 22:16, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

darf ein Bürgermeister in Baden- Württemberg die eintägige Schließung des Rathauses aufgrund baulicher Massnahmen anordnen und den jeweiligen Bediensteten einen Urlaubstag hierfür streichen?
Danke vorab für eure Meldungen
mfG Oskar

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2018, 20:27, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Einstufung. Es steht überall, dass die Entgeldgruppe ab E5 mit 3 jähriger Ausbildung ist.
Zählt es dann nur wenn die Ausbildung in dem Bereich absolviert ist wo auch die Anstellung erfolgt oder geht es um generell eine Ausbildung?
Bin gelernter Dachdecker und fange als Mitarbeiter in der Strassenunterhaltung an.

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Geschrieben von: Detlef, 22.11.2018, 13:53, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

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habt ihr zufällig eine Kennzahl für den Beleglauf einer Eingangsrechnung oder kennt Ihr derartige Berichte damit man eine Vergleichszahl hat. Wir sind dezentral organisiert.

Gruß

Detlef

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2018, 13:09, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo zusammen,
 
ich habe im August eine neue Stelle angetreten. Ich wurde vom Personaldezernat in E10 Stufe 2 eingestuft.
Da jedoch Stufe 3 vorgesehen war, musste hier eine Änderung vorgenommen und eine Meldung ans LBV gemacht werden.
Ich habe die Bestätigung, dass ich eine Stufe höher komme, mündlich erhalten, jedoch nie schriftlich.
Das Personaldezernat weigert sich (oder bekommt es nicht hin,) einen Zweizeiler diesbezüglich aufzusetzen.
Sehe ich es falsch, dass es notwendig ist SCHRIFTLICH über diese Änderung informiert zu werden?
Sollten irgendwann Fragen bzgl. meines Gehaltes aufkommen, habe ich doch überhaupt keinen Beweis, dass die höhere Stufe mir tatsächlich zusteht.

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2018, 10:53, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo,

sind Sitzungen vom Gemeindevorstand immer öffentlich oder nicht öffentlich?

Danke.

Gruß

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